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Verfasst am: 08.09.08, 14:33 Titel: Verlassen des Schulgeländes Minderjähriger
Frage 1:
Person A (Baden Württemberg, Privatschule) ist auf einer Schule, auf welcher das Verlassen des Schulgeländes während der zweistündigen Mittagspause in der Unter- und Mittelstufe nicht gestattet ist. Um an ein warmes Mittagessen zu kommen muss der Schüler nun in die Haus eigene Mensa ,deren Essen 4€ kostet und einfach gesagt, ein Fraß ist. Ist es rechtens das die Schule den Schülern nicht die Möglichkeit gibt sich wo anders (Schnellrestaurant ist gleich nebenan) ihr Essen besorgen, selbst wenn die Eltern schriftlich einwilligen?
Frage 2:
Und darf Person B (selbe Schule) deren Haus gegenüber ist, ihr Mittagessen nicht zuhause einnehmen?
zu Frage 1: Abgesehen davon, dass die Regelungen des Privatvertrages gelten, sehe ich schon aus Gründen der Aufsichts- und Haftungspflicht keine Möglichkeit, Schülern der Sek I das Verlassen des Schulgeländes zum Aufsuchen eines Schnellimbisses zu gestatten.
zu Frage 2: Hier stehen die Aussichten möglicherweise besser, jedenfalls kenne ich (öffentliche) Schulen, die so etwas Schülern im beschriebenen Fall ermöglichen. Voraussetzung ist mindestens, dass nicht nur das Mittagessen zu Hause eingenommen wird, sondern dass auch tatsächlich ein Erziehungsberechtigter anwesend ist. Hier kann man die Schule bitten, den Einzelfall zu prüfen. Einen Anspruch gibt es wohl nicht.
Andererseits sollte auch die Initiative ergriffen werden, dass die Qualität des Mensaessens verbessert wird. Das erfordert allerdings aus Sicht der Eltern deutlich mehr Engagement als das Ausstellen einer schriftlichen Einwilligung für den Besuch eines Schnellimbisses.
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