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Aus dem Unterricht ausgeschlossen wegen 4 min. zuspät

 
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CAMPl
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.09.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 08.09.08, 17:17    Titel: Aus dem Unterricht ausgeschlossen wegen 4 min. zuspät Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe eine Frage:

Unzwar kommt ein Schüler Jg.11 in der ersten Stunde ca.4 min. zuspät, weil er verschlafen hat.
Darf der Lehrer dann sagen, dass der Schüler bis zur nächsten Stunde warten muss, da er keine Lust darauf hat, dass der Unterricht dardurch gestört würde?
Ach ja, Bundesland NRW.

Mit freundlichen Grüßen
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heini12
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 08.09.08, 17:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Ja, Zitat §53(1) Satz 1
"1) Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen dienen der geordneten
Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule"

mfg

Heini
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CAMPl
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.09.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 08.09.08, 17:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ok danke schön für die schnelle Antwort.

Aber eine etwas zweifelhafte Methode ist das doch schon oder?
Zumal das mit jedem so gemacht wird der zuspät kommt.
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heini12
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 08.09.08, 17:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Pünktlichkeit ist eine Zier..

Später im Beruf nennt man die unerlaubte Abwesenheit dann Diebstahl (siehe Bundesarbeitsgericht) und reicht zur fristlosen Kündigung.
Also ist das pädagogische Ziel doch korrekt. Erziehung zur Pünktlichkeit.

Mit freundlichen Grüßen

Heini
.
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 08.09.08, 17:39    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

Zitat:
Aber eine etwas zweifelhafte Methode ist das doch schon oder?
Zumal das mit jedem so gemacht wird der zuspät kommt.


wenns bei jedem so gemacht wird ist das doch gerecht, und außerdem weis das dann auch jeder und kann pünktlich sein.

Gruß roni
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