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Verfasst am: 08.09.08, 17:17 Titel: Aus dem Unterricht ausgeschlossen wegen 4 min. zuspät
Hallo,
ich habe eine Frage:
Unzwar kommt ein Schüler Jg.11 in der ersten Stunde ca.4 min. zuspät, weil er verschlafen hat.
Darf der Lehrer dann sagen, dass der Schüler bis zur nächsten Stunde warten muss, da er keine Lust darauf hat, dass der Unterricht dardurch gestört würde?
Ach ja, Bundesland NRW.
Später im Beruf nennt man die unerlaubte Abwesenheit dann Diebstahl (siehe Bundesarbeitsgericht) und reicht zur fristlosen Kündigung.
Also ist das pädagogische Ziel doch korrekt. Erziehung zur Pünktlichkeit.
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