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Wenn das Tierheim damals den Hund mit einem entsprechenden Schutzvertrag abgegeben hat muß Günni der "Enteignung" seines Hundes nicht zustimmen. Denn dann besteht ein Fehlverhalten seinerseits und das Tierheim darf sich den Hund zurück holen und neu vermitteln (beispielsweise an Herta). Denn der Günni hat sich über einen längeren Zeitraum hinweg gar nicht um seinen Fiffi gekümmert, was ihn als schechten Hundehalter auszeichnet. Ohne Herta's Fürsorge wäre Fiffi schon längst verhungert und verdurstet. Oder aber er hat die Haltung des Hundes ganz bewußt für einen langen und unbestimmten Zeitpunkt der Herta übertragen. Aber auch das darf er lt. vieler dieser Abgabeverträge nicht tun. Wenn es ihm aus irgend einem Grund längere Zeit nicht möglich ist sich um den Fiffi zu kümmern hätte er erst Rücksprache mit dem Tierheim halten müssen ob es O.K. ist daß Fiffi auf längere unbestimmte Zeit bei einer dritten Person lebt.
U.U. wäre vielleicht sogar eine Vertragsstrafe fällig, wenn es das Tierheim ganz genau nimmt...
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