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Da sich A nicht ganz sicher war, ob er in Studiengang B an einer öffentlichen Hochschule in ein höheres Semester einsteigen kann, trug er im Zulassungsantrag als Hauptantrag Studiengang C ein und schrieb auf einem eigenen Blatt, dass er darum bittet, den Studiegang B als Hauptantrag anzusehen, wenn er dort einen Studienplatz bekommen könnte.
A bekam aber für den Studiengang B in einem höheren Semester einen Ablehnungsbescheid. Begründet wurde dieser, dass in einem höheren Semester niemand aufgenommen werden kann, da die Kapazität erreicht ist. Allerdings hätte die Hochschule das auch lange vorher wissen müssen, da sich die Rückmeldefrist längst abgelaufen ist.
Bevor jemand fragt, A hat bei der Hochschule zuvor nachgefragt, ob er im Studienganb B einen Platz bekommen würde, hat aber keine Antwort bekommen.
Hat die Hochschule richtig gehandelt, dass die den Studiengang B als Hauptantrag anzieht oder hätte sie den Studiengang C als Hauptantrag ansehen müssen?
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