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Anmeldungsdatum: 28.01.2007 Beiträge: 411 Wohnort: Down Under.
Verfasst am: 16.09.08, 22:11 Titel:
Das kommt drauf an. An den meisten Hochschulen existiert ein "Handbuch zur ordentlichen wissenschaftlichen Arbeit" oder ähnliches. Für die "klassischen" Studiengänge wie Diplom oder Magister dürfte dieser Fall darin geregelt sein.
Bei Bachelor und Master ist der Fall grundlegend anders: Da ja bei der ECTS-Bepunktung Zeitstunden als Gegenwert berechnet werden für den Aufwand zur Hausarbeitserstellung, wäre die doppelte Abgabe ein und derselben Arbeit ein Versuch, diese Regelung zu unterlaufen und die Leistung wäre damit "nicht erbracht". Da alle Teilprüfungen im BA und MA-Studium anfechtbare Abschlussteilleistungen sind, könnte im übelsten Fall eine Exmatrikulation wg. Unterschleifs folgen (davon habe ich aber noch nie gehört, ich wüsste auch nicht ganz genau, wie man das machen sollte).
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