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Kann ein RA so etwas machen?

 
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patrick777
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.09.2008
Beiträge: 5
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 04.09.08, 17:57    Titel: Kann ein RA so etwas machen? Antworten mit Zitat

Hallo,

es ist folgendes geschehen.

Aus meiner blauäugigkeit heraus musste ich mir in einer Strafsache einen RA nehmen. da ich diesen aber nicht gleich bezahlen konnte hatten wir eine Ratenzahlung vereinbart.

Einige Tage vor der Gerichtsverhandlung rief mich mein RA an und gab mir zu verstehen das ich die gesamte Restsumme bis zum Termin zu zahlen habe. Worauf ich ihm sagte das ich dazu nicht in der Lage sei.
Nun kam der tag der Gerichtsverhandlung und vor der Tür zum Gerichtssaal stand mein RA und fragte mich ob ich das Geld dabei hätte. Da sich die Summe auf über 900€ belief und ich damals AGL II bekam war es mir natürlich nicht möglich.
Daraufhin sagte mir der RA das er mich nicht weiter Vertrete.
So nun saß ich allein vor dem Richter und wusste nichts mehr.

Gut denk ich mir dann hat sich das weiter zahlen auch erledigt.
Aber!! Es vergingen zwei Monate und ich bekam einen Mahnbescheid von über 1200€.
Ich Wiederspruch eingelegt wegen nicht einhalten der Vereinbarung.

Und heute dann die !!! Krönung !!! Der Polizeipräsident - Vorladung als Beschuldigter Tatvorwurf: Betrug

Kann ein RA so etwas machen? Dies soll keine Frage nach konrekten Ratschlägen sein!
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 04.09.08, 18:35    Titel: Re: Kann ein RA so etwas machen? Antworten mit Zitat

patrick777 hat folgendes geschrieben::
Aus meiner blauäugigkeit heraus musste ich mir in einer Strafsache einen RA nehmen. da ich diesen aber nicht gleich bezahlen konnte hatten wir eine Ratenzahlung vereinbart.

Also haben Sie den Rechtsanwalt von Anfang an nicht im Unklaren über Ihre finanzielle Situation gelassen?

patrick777 hat folgendes geschrieben::
Einige Tage vor der Gerichtsverhandlung rief mich mein RA an und gab mir zu verstehen das ich die gesamte Restsumme bis zum Termin zu zahlen habe. Worauf ich ihm sagte das ich dazu nicht in der Lage sei.

Haben Sie denn die Ratenzahlungsvereinbarung bis zu diesem Zeitpunkt eingehalten?

patrick777 hat folgendes geschrieben::
Und heute dann die !!! Krönung !!! Der Polizeipräsident - Vorladung als Beschuldigter Tatvorwurf: Betrug

Kann ein RA so etwas machen? Dies soll keine Frage nach konrekten Ratschlägen sein!

Jeder kann jeden jederzeit wegen irgendetwas anzeigen. Wenn Sie den Rechtsanwalt bei Mandatserteilung über Ihre finanzielle Situation getäuscht hätten, könnte man hier über einen Eingehungsbetrug sprechen.
Wenn Sie den Rechtsanwalt aber von Anfang an über Ihre finanzielle Situation informiert haben und die getroffene Ratenzahlungsvereinbarung Ihrerseits eingehalten haben, dürfen Sie dem Betrugsvorwurf gelassen entgegensehen.

Dazu der Wortlaut des § 263 StGB:
Zitat:
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Bingo02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 04.09.08, 21:19    Titel: Antworten mit Zitat

Da sie ein mittelloser ALG2 Empfänger waren, warum gab es keine Pflichtverteidigung für sie?
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Reno72
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.02.2008
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 04.09.08, 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

Bingo02 hat folgendes geschrieben::
Da sie ein mittelloser ALG2 Empfänger waren, warum gab es keine Pflichtverteidigung für sie?

Vielleicht, weil die Mittellosigkeit allein für die Pflichtverteidigung nicht ausreicht?. M. E. muss auch ein Fall der sogenannten notwendigen Verteidigung (§ 140 StPO) vorliegen.
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Bingo02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 05.09.08, 09:58    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Aus meiner blauäugigkeit heraus musste ich mir in einer Strafsache einen RA nehmen.


@ Reno 72

Jetzt ergibt der erste Satz einen Sinn Winken Aber warten wir mal ab, ob patrick777 noch ergänzt.
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patrick777
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.09.2008
Beiträge: 5
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 05.09.08, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry bin gerade erst von Arbeit gekommen.

also ich habe ihm von Anfang an gesagt das ich AGL II bekomme. Er hatte sich sogar den
Bewilligung-Bescheid Kopiert.

Und die Raten habe ich bis dahin auch bezahlt. Deswegen habe ich ja nicht verstanden
das er mich dann nicht mehr Vertreten wollte.

Und wegen eines Pflichtverteidiger, wurde mir gesagt das es so was nicht gäbe.
Wenn ich einen RA benötige muss ich ihn Bezahlen.
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 06.09.08, 06:53    Titel: Antworten mit Zitat

Einen Pflichtverteidiger bekommt man unabhängig vom Einkommen bei bestimmten Straferwartungen, z.B. bei Verbrechen.

Ehrlich gesagt, ich kann den Anwalt verstehen. Kein Mensch arbeitet gerne umsonst. Wenn ich mein Auto in der Werkstatt habe, kann ich es auch erst abholen, wenn die Rechnung bezahlt ist.
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 06.09.08, 08:11    Titel: Antworten mit Zitat

Rembrandt hat folgendes geschrieben::

Ehrlich gesagt, ich kann den Anwalt verstehen. Kein Mensch arbeitet gerne umsonst. Wenn ich mein Auto in der Werkstatt habe, kann ich es auch erst abholen, wenn die Rechnung bezahlt ist.


Ja, aber das weiß der Kunde dann auch. Ich kläre im ersten Gespräch über die Kosten auf und sag den Mandanten auch, dass ohne vereinbarte (Raten-)zahlung durchaus auch vor dem Gerichtssaal eine Kehrtwende mache. Wenn ich aber dem Mandanten sage, 200 sofort, 200 vor der Verhandlung und der Rest danach, dann kann ich mit 400 in der Tasche nicht vor dem Gerichtssaal meine Meinung ändern.

wie der Kollege auf 1.200,- € kommt, ist mir auch ein Rätsel. Da müssten mindestens 1100 € Gebühren angefallen sein. Selbst bei Tätigkeit vor Anklageerhebung wird das sehr knapp mit den Mittelgebühren....

Ich sehe hier auf jedenfall eine unzulässige Kündigung des Anwalts. Hier könnte u.U. sogar mal ausnahmsweise den Verlust des Vergütungsanspruches gem. 628 BGB prüfen. Außerdem ist die Höhe fraglich (sofern keine Gebührenvereinbarung abgeschlossen wurde. Hier würde ich jedoch von einem Anwalt bei einem SGB2-Empfänger den ausdrücklichen Hinweis erwarten, dass die meisten Anwälte nach RVG abrechnen).

Natürlich unterstellt diese Einschätzung, dass der Mandant die Ratenzahlungsvereinbarung und die Einhaltung beweisen kann.

Hier sollte schleunigst ein Beratungshilfeschein beim Rechtspfleger des örtlichen Amtsgericht beantragt werden für die Überprüfung der Erfolgsaussichten des Widerspruchs. U.U. wird der RPfl schon was zur Rechnung sagen können. Die sind fitt im Gebührenrecht.
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"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
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patrick777
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.09.2008
Beiträge: 5
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 06.09.08, 10:13    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Morgen

Ich habe mir gerade noch mal alles angeschaut.
Also ich hatten mit ihm eine Vergütungsvereinbarung von 1250€.
Dazu kommen noch 20€ Auslagerungspauschale Nr. 7002 VV RVG und
203€ 16% USt. Nr. 7008 VV RVG macht eines summe von 1473,20€.

Vereinbart hatten wir eine Monatliche Rate von 50€. Und da ich immer direkt
bei ihm in der Kanzlei bezahlt habe hab auch alle Quittungen.
wenn ich die jetzt zusammen zähle komme ich auf einen bezahlten Betrag von 650€

So und die Abschlussrechnung schaut dann so aus

Gebühren gem. Vergütungsvereinbarung-----------1250.00€
Dokumentenpauschale Nr. 7000 VV RVG-------------47.50€
Auslagerungspauschale Nr. 7002 VV RVG------- 20.00€
----------------------------------------------------------------1317,50€
Honorarsumme 19% USt. Nr. 7008 VV RVG------- 250,33€
Rechnungssumme--------------------------------------1567,83€
abzüglich Zahlung (USt. 89,66 enthalten)--------- 650,00€
noch zu zahlen--------------------------------------------917,83€


Aber wenn ich mir mal die Schriftsachen genau anschaue währe selbst
für mich als Leihe das eine Arbeitszeit von einer Stunde. Es gab ja nicht mal ein ausführliches Gespräch über die Sachlage.
Seine Bemerkung war beim ersten Gespräch "Da kann man nicht viel machen. Schauen wir mal das sie mit einem blauen
Auge da herauskommen."

Na gut es gab insgesamt zwei Gerichtstermine. Aber beim ersten mal ging die grad mal
5 min. und der Richter sagte "Versuchen sie mehr zum Sachverhalt herauszubekommen"
und das war es. Na u. beim zweiten Termin wist ihr ja was gesehen ist.

Wenn ich mir das alles so im Nachhinein anschaue beschleicht mich ein recht unangenehmes Gefühl.

hmmmm!
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 06.09.08, 14:22    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man natürlich eine Gebührenvereinbarung in der Höhe unterzeichnet, obwohl:

Zitat:
Seine Bemerkung war beim ersten Gespräch "Da kann man nicht viel machen.


... muss man natürlich an der Höhe an sich nicht mehrrummäkeln.


Ob es sich lohnt, den Anspruch zivilrechtlich anzugehen, müsste ein Anwalt bewerten, indem er das Mandat und die Gebührenvereinbarung detailliert überprüft. Wobei die Info mit 2 Gerichtsterminen neu ist. Wenn der Anwalt einen Termin wahrgenommen + Schriftsätze verfasst hat, wird sich wohl sein Gebührenanspruch nicht vollständig beseitigen lassen. Bei ner Gebührenvereinbarung wird es eh schwierig.
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Albert Einstein
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Rembrandt
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 08.09.08, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

Bei zwei Gerichtsterminen kann die Arbeitszeit nicht nur eine Stunde betragen haben.
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patrick777
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.09.2008
Beiträge: 5
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 08.09.08, 22:50    Titel: Antworten mit Zitat

Na beim zweiten Termin war der RA nur auf der Zuschauerbank, da er mir ja vor dem
Gerichtssaal sagte das er mich nicht weiter vertrete.

Ich hatte nie die Absicht das Honorar nicht zu bezahlen.
Nur wenn ich eine Ratenzahlung vereinbare heißt das in meinem Verständnis das
wenn die Hauptverhandlung vorbei ist ich in Ruhe weiter bezahlen kann und nicht davor die gesamte Restsumme begleichen muss. Zumal es diesbezüglich keine schriftliche Aussage gibt.

Ja und zum Zeitaufwand, die Kanzlei ist gerade mal 100 m vom Gericht entfernt,
also einmal über die Straße. Na ja beim Schriftverkehr schaut es auch nicht besser aus.
Wenn 3 Briefe so viel Aufwand sind hmm??

Ich möchte mich nochmals danke für eure Mühe und Antworten.!!.

DANKESCHÖN Smilie
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