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I-user FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 10.09.08, 00:23 Titel: Ein Verstoß - zwei Abmahner |
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Entschuldigung, hier noch eine Frage:
R verstößt gegen UWG. Mitbewerber A und B mahnen ihn unabhängig voneinander berechtigterweise ab. Muss R die Kosten der beiden Abmahnungen tragen? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Zuletzt bearbeitet von I-user am 10.09.08, 15:36, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 10.09.08, 01:05 Titel: |
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Ja. _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 11.09.08, 10:14 Titel: |
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Wie war das noch, wenn R zum Zeitpunkt der Abmahnung durch B bereits eine wirksame Unterlassungserklärung gegenüber A abgegeben hat? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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I-user FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 11.09.08, 13:58 Titel: |
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Ja, da gab es irgendwie Probleme. Aber in solchen Fragen muss man m.E. die Zeitpunkte der Abgabe der Unterlassungserklärung sowie der Abmahnung definieren (Absenden/ Zugang). _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage." |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 11.09.08, 22:51 Titel: |
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@MAS:
Der Abgemahnte muß dann dem Zweitabmahner die Unterlassungserklärung zur Kenntnis geben. Wenn diese Unterlassungserklärung ernstlich war (viele Indizien, u. a. Höhe der Vertragsstrafe, Person des UE-Empfängers), muß er keine zweite UE abgeben. Auf die Kostentragungspflicht hat das keinen Einfluß.
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 12.09.08, 00:28 Titel: |
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Metzing hat folgendes geschrieben:: | Auf die Kostentragungspflicht hat das keinen Einfluß. |
Das entfällt mir immer wieder. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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I-user FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 12.09.08, 10:10 Titel: |
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Metzing hat folgendes geschrieben:: | Der Abgemahnte muß dann dem Zweitabmahner die Unterlassungserklärung zur Kenntnis geben. Wenn diese Unterlassungserklärung ernstlich war (viele Indizien, u. a. Höhe der Vertragsstrafe, Person des UE-Empfängers), muß er keine zweite UE abgeben. Auf die Kostentragungspflicht hat das keinen Einfluß. | Danke, das wusste ich nicht. Kann der Abgemahnte dieses Risiko irgendwie begrenzen? Wenn er einen Verstoß gemacht hat und viele Wettbewerber Abmahnlust bekommen, muss er beliebig viele Abmahnkosten tragen?? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage." |
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Versicherungsmensch FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
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Verfasst am: 12.09.08, 10:13 Titel: |
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In dem Zusammenhang fällt mir ein: Muss der Abmahner eigentlich nachweisen, dass er die Interessen eines Mandanten vertritt? Manchmal kommt mir es nämlich so vor, als wenn die Abmahngeshichten reine Gelddruckmaschinen sind. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers) |
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Tebo FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.08.2006 Beiträge: 32 Wohnort: Braunsbedra
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Verfasst am: 01.11.08, 16:58 Titel: |
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@der_drebber - da hast Du sowas von recht ! |
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