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Verfasst am: 16.09.08, 18:16 Titel: Durchsetzen von rechtlichen Mitteln in Grossbritannien?
Angenommen Herr A. bestellt bei einem schottischen Farbenhändler, der auch einen Internetshop betreibt, ein größeres Kontingent Sprayfarbe. Er bezahlt per Internet-Bezahl-Portal, bei den Angelsachsen allgemein recht beliebt.
Wochen gehen ins Land und die Lieferung des Farbenhändlers bleibt aus. Herr A. schreibt dem Inhaber mehrere Emails, die aber unbeantwortet bleiben. Telefonisch ist der Händler nicht an den Apparat zu bekommen.
Da Herr A. von Natur aus recht duldsam ist, lässt er dem Farbenhändler weiterhin Zeit, die Ware auszuliefern. Weitere Aufforderungen dazu per Email bleiben ohne Antwort.
Mittlerweile sind doch schon ein paar Monate vorrüber gegangen und Herr A. wendet sich nun an den Service des Online-Bezahl-Portals. Er bittet dort um Hilfe, diese wird aber aufgrund der Bestimmungen (40-Tage-Melde Frist für eine Beschwerde) verweigert. Ein Antrag auf Käuferschutz wird abgewiesen.
Welche rechtlichen Mittel hätte Herr A., um weiter gegen den Farbenhändler vorgehen zu können? Bestünde generell eine Chance das Geld überhaupt je wieder zu sehen? Von der Ware ganz zu schweigen....
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