Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Hallo an alle Forums-Mitglieder. Ich bin neu hier und hoffe auf Tipps bzw. Erfahrungsberichte zum Thema Gestattungsanträge zum Schulwechsel (Neu-Einschulung, Hessen).
Wir haben einen Gestattungsantrag gestellt und der wurde auch schon an unsere Wunschschule weitergeleitet. Der Gestattungsantrag beinhaltet mehrere gute Gründe zum Wechsel wie 1. Berufliche Gründe/Betreuungsgründe, 2. der Schulweg bzw. die Schulnähe, 3. die freundschaftlichen Verbindungen, denn alle Freunde unseres Sohnes gehen in besagte Schule.
Nun hat aber die Wunschschule mir bereits mündlich mitgeteilt - auf meine telefonische Anfrage hin - dass sie grundsätzlich ALLE Gestattungsanträge ablehnt, denn ihre Schule sei schon übervoll.
Nun frage ich mich, 1. wen muss die Schule bevorzugen - die Muss-Kinder, die einen Gestattungsantrag stellen oder die Kann-Kinder aus dem Einzugsgebiet.
2. Woher weiß die Schule denn schon zum jetzigen Zeitpunkt, ob ihre Schule voll ist. Noch sind ja gar keine Anmeldungen da - oder wie kann sie das sonst wissen? Außerdem könnten ja auch andersrum noch Gestattungsanträge bei ihr eingehen, dass die Kinder auf eine andere Schule gehen sollen? Und es gibt vielleicht ja auch Eltern, die ihre Kinder auf eine Privatschule schicken.
3. Ist die Schulleitung in der Beweispflicht - schließlich kann einem da ja viel erzählt werden.
4. Welche Chancen habe ich evtl. das über einen Anwalt durchzudrücken? Oder hat das sowieso keinen Sinn?
Ich frage das alles deshalb, weil bei dieser Schule schon ein Gestattungsantrag verloren ging und die Schulleitung grundsätzlich Gestattungsanträge wohl nicht bearbeiten will. Mich hat die SChulleitung am Telefon regelrecht abgewürgt und sie hat den Ruf, nur die Elite an ihrer Schule zu wollen und Gestattungsanträge, die nicht aus den wohlhabenden Gebieten in der Nähe kommen, grundsätzlich abschmettert. Also bin ich sehr misstrauisch und würde gerne wissen, welche Pflichten die Schulleitung mir oder dem Schulamt gegenüber hat und welche Rechte ich als Antragssteller habe.
Schulwechsel oder Neu-Einschulung in die erste Klasse der Grundschule?
Zu welchem Termin soll die Einschulung sein?
Zitat:
Nun hat aber die Wunschschule mir bereits mündlich mitgeteilt - auf meine telefonische Anfrage hin - dass sie grundsätzlich ALLE Gestattungsanträge ablehnt, denn ihre Schule sei schon übervoll.
Wie viele Parallelklassen gibt es, wie sind bisher die Klassengrößen?
Zitat:
1. wen muss die Schule bevorzugen - die Muss-Kinder, die einen Gestattungsantrag stellen oder die Kann-Kinder aus dem Einzugsgebiet.
Es ist mir nichts bekannt, dass Kann-Kinder schlechter gestellt werden dürfen als Muss-Kinder. Die Kinder aus dem Einzugsgebiet sind aber gegenüber Kindern aus anderen Gebieten zu bevorzugen, also wären Kann-Kinder aus dem Einzugsgebiet gegenüber Muss-Kindern mit Gestattungsantrag zu bevorzugen.
Zitat:
2. Woher weiß die Schule denn schon zum jetzigen Zeitpunkt, ob ihre Schule voll ist.
Vermutlich aus den ungefähr zu erwartenden Schulanfängerzahlen laut Einwohnermeldeamt (und evtl. den Kindergärten).
Zitat:
3. Ist die Schulleitung in der Beweispflicht - schließlich kann einem da ja viel erzählt werden.
Die Ablehnung des schriftlichen Gestattungsantrags wird sicherlich schriftlich begründet werden.
vielen Dank für Deine Antwort. Nun bin ich ein wenig schlauer, aber leider nicht zu meinem Glück. Denn ich hatte schon gehofft, dass die "Kann-Kinder" evtl. nicht bevorzugt behandelt werden.
Zu Deinen Fragen:
Es geht um Ersteinschulung 2009.
Wieviel Parallelklassen es gibt und auch die Klassengrößen, weiß ich leider nicht. Ich weiß natürlich auch nicht, wieviele Anmeldung für 2009 bei dieser Schule bereits eingegangen sind. Wie könnte man das in Erfahrung bringen?
Auch würde mich interessieren, ob ich überhaupt irgendeine Chance habe, falls die Schule tatsächlich voll ist.
Es geht um Ersteinschulung 2009.
Ich weiß natürlich auch nicht, wieviele Anmeldung für 2009 bei dieser Schule bereits eingegangen sind. Wie könnte man das in Erfahrung bringen?
Dann ist es noch ungefähr ein halbes Jahr bis zum offiziellen Schulanmeldungstermin, oder? Also werden noch so gut wie keine Anmeldungen vorliegen, lediglich Schätzungen des Einwohnermeldeamts aufgrund der Zahlen von Kindern im entsprechenden Alter im Einzugsgebiet.
Zitat:
Wieviel Parallelklassen es gibt und auch die Klassengrößen, weiß ich leider nicht.
Auch würde mich interessieren, ob ich überhaupt irgendeine Chance habe, falls die Schule tatsächlich voll ist.
Die Telefonnummer der/des Vorsitzenden der Elternvertretung dürfte sich beim Schulsekretariat erfragen lassen (wenn die Wahlen in diesem Schuljahr schon waren). Dort könnte vielleicht Näheres über entsprechende Anträge in den letzten Jahren zu erfahren sein. Allerdings sollte man dabei die Sorge um das Kind in den Vordergrund stellen und nicht Anwürfe gegen die Schule, die leicht als üble Nachrede empfunden werden können.
Wenn die Zahl der Klassenräume der limitierende Faktor sein sollte, könnte man beim Schulträger (Stadtverwaltung?) fragen, wie die Chancen auf Aufstellung eines Containers als zusätzlicher Klassenraum sind. Das sollte man möglichst nicht alleine, sondern zusammen mit anderen interessierten Eltern machen.
Danke für die ausführlichen Antworten. Ich werde versuchen, diese Telefonnummer herauszubekommen und weiter sehen, was passiert. Mir kam nur sehr komisch vor, dass die Schulleitung zum jetzigen Zeitpunkt schon komplett ablehnt, wenn ja - wie Du auch schreibst - bis jetzt nur Schätzungen vorliegen können.
ich kann Dir leider bei Deinem Problem gar nicht weiter helfen. Allerdings habe ich ein ähnliches Problem, wo Du mir evtl. helfen könntest . Ich ziehe demnächst mit meinem Sohn (2. Klasse) nur ein Dorf weiter und schon müsste er lt. Einzugsgebiet die Schule wechseln, was für mich absolut nicht in Frage kommt. Jetzt bin ich am googeln um einen Beispielantrag mit sehr sehr guten Gründen zu finden, um den Schulwechsel zu verhindern. Könntest du mir da vielleicht weiter helfen?
in einem solchen Fall sollte die bisherige Klassenlehrerin die erste Ansprechpartnerin sein. Gesprächstermin vereinbaren und fragen, ob sie aus pädagogischer Sicht den Verbleib im bisherigen Klassenverband befürwortet. Wenn ja, dann beim Sekretariat der Schulleitung fragen, obs ein Antragsformular gibt oder ob der Antrag formlos zu stellen ist.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.