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Verfasst am: 08.09.08, 18:39 Titel: Habe eine Anzeige bekommen
Guten Tag,
ich bin 22 Jahre alt, arbeite als RA-Fachangestellte und habe ein riesiges Problem.
ich wurde angezeigt. Wegen telefonterror und Beleidigung und das zum zweiten mal. Beim ersten mal hat die STA eingestellt nach 170 ZPO. Damals hatte es sich um meinen Ex und seine neue Freundin gehandelt.Als ermich verlassen hat, hatte ich mich natürlich mit ihm und seiner neuen gestritten. Habe auch aus Wut gedroht sie zu töten, aber ich bin wirklich kein Asi, das war echt nur so eine Kurzschlussreaktion. Ich würde ihr auch nie was antuen. Was sagt man nicht alles aus Wut.
So und diesmal habe ich eine Anzeige (gestern war er bei der Wache) von meinen besten Freund bekommen, oder eher gesagt er hat seine Freundin hingeschickt Anzeige zu machen.
Mit denen war das auch so, dass es zum Streit kam, die haben mich provoziert (uch weis das ist keine Entschuldigung) und ich habe die einbisschen genervt am Telefon. Habe weder gedroht noch sonst was, habe nur angerufen und wieder aufgelegt. Mit Nummer an, denn die sollten schon wissen dass ich das bin, ich wollte die ja ärgern.
Das ist aber nach hinten losgegangen. Die haben sich ein beispiel an meinen Ex abgeguckt und sind auch zur Wache.
Ich weis jetzt einfach nicht mehr weiter. Das war doch alles garnicht ernst gemeint. Ich bin keine Asoziale. Bin auch noch nie vorher strafrechtlich auffälig gewesen.
Meine Frage jetzt was erwartet mich im schlimmstem Fall?? Und werden die jetzt die erste Sache (eingestellt am 10.07.08 nach 170ZPO) auch wider aufmachen??
Wenn Du Glück hast, reichen mal wieder die Beweise nicht aus.
Meiner Ansicht nach hättest Du aber schon eine kleine Geldstrafe redlich verdient, denn Deinen Beteuerungen zum Trotz betrachte ich ein solches Verhalten durchaus als asozial. _________________ Grüße,
Abrazo
Beleidigungen bei privaten Streitereien werden häufig und das auch durchaus zurecht auf den Privatklageweg verwiesen. Was den Telefonterror betrifft, der Tatbestand der Nachstellung setzt schon voraus, dass das Opfer auch seinen Lebensführung ernstlich beeinträchtigt ist. Für eine strafrechtliche Verfolgung unerwünschten Kontaktaufnahmen unterhalb dieser Schwelle müßte schon eine gerichtlicher Beschluss nach dem Gewaltschutzgesetz vorliegen.
Wenn Du Glück hast, reichen mal wieder die Beweise nicht aus.
Meiner Ansicht nach hättest Du aber schon eine kleine Geldstrafe redlich verdient, denn Deinen Beteuerungen zum Trotz betrachte ich ein solches Verhalten durchaus als asozial.
Hallo,
Also das ist zwar Deine Meinung, aber trotzdem möchte ich mich dazu äußern.
Wofür habe ich denn eine Strafe verdient? Ich hätte denke ich eine Strafe verdient, wenn ich es nicht einsehen würde. Vorallem war das ja mein bester Freund. Der hat mir ja auch Sachen geschrieben, die will ich hier nicht wiederholen.
Ich meine das sind Leute die mit den Leben nicht klarkommen. Die sind Assis. Ich denke die STA - sollte es soweit kommen - wird sich auch deren Strafprozessregister anschauen, und dann wird auch schon alles klar sein. Denn die wurden schon mehrmals wg. Körperverletzung etc. verurteilt. Die sind nur neidisch auf mich, darauf dass ich keine Drogen nehme - was die tun. Darauf dass ich einen guten Job habe, und die harz4 bekommen. All diese Sachen haben die dazu gebracht mich so hinzustellen, als wäre ich eine verrückte Stalkerin, dabei stimmt das garnicht.
Die Leute kenne ich schon lange, die wissen wie man mich zum Ausrasten bringt, und genau das haben die ausgenutzt.
Ich werde nie mehr wieder sowas machen, ich habe ja gesehen was dabei rauskomme. Die druppis lachen jetzt über mich und ich habe Probleme.
Das war doch alles bestimmt vorgeplant, die erste Anzeige wurde eingestellt, also bringen wir die nochmal zum Ausrasten und zeigen die nochmal an.
Ich akzeptiere jedem seine Meinung, aber wenn die STA auch so denken wird wie Abrazo dann wäre das ungerecht. Ich sehe es ja ein dass es falsch war. Und dass es den verkoksten was ausgemacht hat glaube ich nicht. Sonst hätte er mir ja nicht 20 mal geschrieben "ruf mich an, komm bitte ruf mich nochmal an".
Die wollten das doch nur soweit bringen.
Ich hoffe dass mir diesmal verziehen wird seitens der STA, denn es tut mir echt leid, dass ich mich auf diese Provokation eingelassen habe.
Verfasst am: 09.09.08, 09:45 Titel: Re: Also bitte
kykajika hat folgendes geschrieben::
Wofür habe ich denn eine Strafe verdient? Ich hätte denke ich eine Strafe verdient, wenn ich es nicht einsehen würde.
Wieviel Einsicht vorliegt, zeigt ja die Eigenschaft als Wiederholungstäterin....
Nach dem ersten Verfahren - auch wenn es eingestellt wurde - müssten Sie eigentlich ein wenig klüger geworden sein. Aber anscheinend nicht, daher wäre eine Strafe auch sinnvoll, Sie in Zukunft zum regelkonformen Umgang mit anderen anzuhalten.
Verfasst am: 09.09.08, 10:19 Titel: Re: Also bitte
Der Jimi hat folgendes geschrieben::
kykajika hat folgendes geschrieben::
Wofür habe ich denn eine Strafe verdient? Ich hätte denke ich eine Strafe verdient, wenn ich es nicht einsehen würde.
Wieviel Einsicht vorliegt, zeigt ja die Eigenschaft als Wiederholungstäterin....
Nach dem ersten Verfahren - auch wenn es eingestellt wurde - müssten Sie eigentlich ein wenig klüger geworden sein. Aber anscheinend nicht, daher wäre eine Strafe auch sinnvoll, Sie in Zukunft zum regelkonformen Umgang mit anderen anzuhalten.
Ich habe eben schon erwähnt, dass es sich bei diesen Leuten um Neider handelt. Die nehmen Drogen und kriegen deren Leben nicht in den Griff. Das einzigste wofür ich eine Strafe verdient habe ist dass ich überhaupt mit diesen Abschaum was zutun hatte. Was sich jetzt drastisch ändern wird, als ersten Schritt habe ich meine Handynummer geweschselt. Als zweiter kommt mein ganzes leben wird jetzt umgekrämpelt.
Es weis hier ja keiner wie oft ich mir für diese Leute den .... aufgerissen habe und das ist der Dank dafür.
Was ist an meinen Verhalten denn Asozial?? Wisst Ihr was die mir geschrieben oder gesagt haben?? Nein eben nicht.
Außerdem hatte ich 2 Fragen gestellt. Auf diese wollte ich auch nur Antworten haben.
Wer mich jetzt hierfür verurteilen will kann es gerne für sich behalten.
Und wieso stellst du dir niemals die Frage, wie es sein kann, dass ein so artiges und vorbildliches Mädchen wie du mit solchen (asozialen, faulen) Neidern herumhängt, ja, mit dem einen liiert war und den anderen "besten Freund" nennt?
Finde ich eigentümlich.
Am besten Umgang und Ausdrucksweise überprüfen, sonst könnte man noch denken, du wärst wie sie....
Verfasst am: 12.09.08, 03:36 Titel: Re: Habe eine Anzeige bekommen
kykajika hat folgendes geschrieben::
Meine Frage jetzt was erwartet mich im schlimmstem Fall??
Höchststrafe für Nachstellung sind drei Jahre, sollte das tatsächlich angeklagt werden, würde ich eher mit Geldstrafe rechnen. Eventuell wird das auch auf die Privatklage erwiesen.
Zitat:
Und werden die jetzt die erste Sache (eingestellt am 10.07.08 nach 170ZPO) auch wider aufmachen??
Eine Einstellung nach §170 II StPO (und nicht ZPO) kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen:
1. Weil die StA den Tatbestand nicht als erfüllt sieht.
2. Weil die StA kein öffentliches Interesse an der Verfolgung sieht und es sich um ein Privatklagedelikt (siehe §374 StPO) handelt. Passiert häufig bei Beleidigungen im privaten Umfeld, wird zur Unterscheidung auch als §170 II StPO i.V. §376 StPO bezeichnet
3. Aus Mangel an Beweisen.
Wenn eine strafbare Nachstellung nach Auffasung der Staatsanwaltschaft in dem ersten Verfahren nicht vorlag, dann ändert das neue auch nichts daran. Ob die Staatsanwaltschaft eine bisher auf den Privatklageweg verwiesene Sache wieder aufnehmen würde, weiß ich nicht, rechtlich halte ich das aber für möglich. Ich sehe auch kein rechtliches Hindernis, ein Verfahren, dass bisher aus Mangel an Beweisen eingestellt war, fortzusetzen und zusammen mit der neuen Vorwürfen dann gegebenenfalls zur Anklage zu bringen.
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