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Verfasst am: 18.09.08, 19:17 Titel: Anzeige wegen Hausfriedensbruch
Hallo zusammen!
Folgendes hat sich vor ca. 2 Stunden zugetragen:
Ich habe 2 Hunde und möchte die natürlich auch mal frei laufen lassen, weil nur an der Leine finde ich nicht in Ordnung.
Um sie frei laufen zu lassen, fahre ich ca 3mal die Woche auf eine grosse Wiese.
Heute kam ein Bauer vorbei gefahren und brüllte nachdem er von seinem Trecker abstieg direkt los was "der Scheiss" hier soll? Ich habe ihn nicht direkt akustisch verstanden. Meine 2 Hunde sind im freudig entgegen gelaufen, habe einen Meter vor ihm kehrt gemacht da ich sie zu mir kommandiert hatte. Habe sie dann an die Leine genommen und bin dann Richtung des Bauern gelaufen da ich wissen wollte was er gesagt hatte. Er hatte schon sein Handy ausgepackt und rief seinen Sohn an, dieser solle mal schnell die Polizei rufen. Ich fragte ihn wieso diese Aktion? Er meinte am "Eingang" steht ein Schild dass dies ein Privatgrundstück sei und pöbelte noch weiter. Gut, ich dann Richtung Auto, sein Sohn kam noch vorbei, pöbelte auf übelste mit, so mit Sachen wie "Schlag dir deine gelben Zähne aus", "wir werden uns schon nochmal alleine sehen" und dergleichen.
Gut, die Polizei kam dann auch wirklich. Habe meine Personalien abgegeben. Der Bauer machte dann direkt auch eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch.
Meine Frage ist, was jetzt zu tun ist? was kann mir passieren?
Zum Zustand der Wiese noch: Diese ist in dem Bereich wo ich mit meinen Hunden laufen gehe (ca 200 meter lang und gute 300 meter breit), weder eingezäunt noch sonst irgendwie gesichert, nur dieses eine Schild (welches ich beim Verlassen der Wiese gesucht hatte und auch das erste Mal gesehen habe) steht da. Weiter weg ist wohl so etwas wie eine Koppel für Pferde, die durch einen Draht (vermutlich unter Strom) abgegrenzt wird. Von dieser war ich jedoch mindestens 50 Meter weit weg und auch sonst nie näher dran.
Niemand ist verpflichtet, um sein Grundstück einen Zaun zu ziehen. Und wenn die Wiese Privatgrund des Bauern ist, hat er dort Hausrecht. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
ist schon klar dass er dort hausrecht hat, das wollt ich nicht bestreiten noch ging es darum.
es war eher als evtl hilfe falls es eine differenzierung von tatbeständen geben sollte.
weiterhin bestehen immer noch die fragen was auf mich zukommt, was ich am besten tun sollte.
@nordlicht:
Was das Hausrecht betrifft, ist das schon richtig. Nicht jede Mißachtung des Hausrechts ist aber auch strafbar, ein Hausfriedensbruch erfordert außerhalb von Gebäuden befriedetes Besitztum. Liegt das nicht vor, so bleibt dem Hausrechtsinhaber nur, sein Hausrecht mit zivilrechtlichen Mittel durchzusetzen, im Wiederholungsfall etwa durch eine gerichtliche Unterlassungsverfügung.
Befriedetes Besitztum erfordert entweder einen erkennbaren Bezug der Fläche zu einem Gebäude oder eben eine Einfriedung, die so beschaffen sein muss, dass sie auch als physische Barriere wahrgenommen wird, Schilder genügen nicht. Ausnahme: In militärischem Sperrgebiet ist das Betreten einer nicht eingezäunten aber mit Schilder gekennzeichneten Fläche eine Ordnungswidrigkeit.
Sollte keine Einfriedung vorliegen, so wird die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach §170 II StPO einstellen, aus Bequemlichkeit vielleicht auch mit Verweis auf die Privatklage, das erspart die Prüfung, ob eine Einfriedung vorlag; das Kostenrisiko einer weiteren Verfolgung wird damit auf den Berechtigten (Privatkläger) geschoben.
Liebe Grüße. _________________ Bitte tragen Sie zum Schutz der Umwelt bei, indem Sie auf meine grünen Punkte klicken und mich positiv bewerten! Die nächsten Generationen werden Ihnen dankbar sein!
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