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Kündigung einer Mietwohnung wo Betreuer mit unterschrieben..

 
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Morini
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.09.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 11.09.08, 14:49    Titel: Kündigung einer Mietwohnung wo Betreuer mit unterschrieben.. Antworten mit Zitat

Wir haben ein Problem:

Mein Vater muss umziehen. Vor 10 Jahren bezog er eine Wohnung, die durch seinen damaligen Betreuer / der durch das Vormundsschaftsgericht verordnet worden war, gesucht und aufgebaut wurde.
Auf dem Mietsvertrag hat mein Vater und der Betreuer unterschrieben.
Ist der Betreuer, durch die Unterschrift, mit diesen Mietvertrag eingegangen ,oder haftet er nicht?
Diese Vormundschaft wurde nach 4 Jahren niedergelegt.

Jetzt bei Prüfung der Unterlagen, Mietsvertrag, ergaben sich Vorschäden des Vormieters die durch Unterschrift meines Vaters und des Betreuers mit übernommen wurden.

Hierzu die Frage:

Wird mein Vater dafür jetzt, bei Kündigung der Wohnung, haftbar gemacht?

Oder können wir den Betreuer mit haftbar dafür machen?

Mit freundlichen Grüssen

Morini
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 11.09.08, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ein vom Vormundschaftsgericht bestellter Betreuer handelt im Namen und auf Rechnung des Betreuten. Aus den von dem Betreuer abgeschlossenen Verträgen, auch einem Mietvertrag, haftet stets der Betreute, nicht der Betreuer.
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Morini
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.09.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 11.09.08, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnelle Info!!

Mfg

Morini
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Lichtaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 261
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 15.09.08, 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

Der Betreuer haftet nicht gegenüber dem Vermieter, wenn aber dem Betreuten durch die Tätigkeit des betreuers ein Schaden entsatnden ist sieht die Sache anders aus.
_________________
Grüße Idee Lichtaus
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