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Verfasst am: 11.09.08, 14:49 Titel: Kündigung einer Mietwohnung wo Betreuer mit unterschrieben..
Wir haben ein Problem:
Mein Vater muss umziehen. Vor 10 Jahren bezog er eine Wohnung, die durch seinen damaligen Betreuer / der durch das Vormundsschaftsgericht verordnet worden war, gesucht und aufgebaut wurde.
Auf dem Mietsvertrag hat mein Vater und der Betreuer unterschrieben.
Ist der Betreuer, durch die Unterschrift, mit diesen Mietvertrag eingegangen ,oder haftet er nicht?
Diese Vormundschaft wurde nach 4 Jahren niedergelegt.
Jetzt bei Prüfung der Unterlagen, Mietsvertrag, ergaben sich Vorschäden des Vormieters die durch Unterschrift meines Vaters und des Betreuers mit übernommen wurden.
Hierzu die Frage:
Wird mein Vater dafür jetzt, bei Kündigung der Wohnung, haftbar gemacht?
Oder können wir den Betreuer mit haftbar dafür machen?
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 11.09.08, 16:21 Titel:
Ein vom Vormundschaftsgericht bestellter Betreuer handelt im Namen und auf Rechnung des Betreuten. Aus den von dem Betreuer abgeschlossenen Verträgen, auch einem Mietvertrag, haftet stets der Betreute, nicht der Betreuer.
Der Betreuer haftet nicht gegenüber dem Vermieter, wenn aber dem Betreuten durch die Tätigkeit des betreuers ein Schaden entsatnden ist sieht die Sache anders aus. _________________ Grüße Lichtaus
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