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Muss ich jeden Kunden an der Kasse bedienen?
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rinaik
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.07.2005
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 11.09.08, 17:46    Titel: Muss ich jeden Kunden an der Kasse bedienen? Antworten mit Zitat

Hallo,

kurze Frage meinerseits: muss ich jeden Kunden der sich bei mir an der Kasse anstellt auch bedienen, d. h. seine Waren scannen und ihm den dafür fälligen Geldbetrag abnehmen? Wie sieht die Rechtslage aus, welche Konsequenzen muss ich befürchten, wenn ich Kunden an meiner Kasse partout nicht bedienen möchte, sie abweise?

=>> Strafe, Anzeige oder Kündigung?

Hintergrund: ich arbeite in einem Discounter als Aushilfe. Demnach nehm' ich mir mal einfach einige Privilegien heraus, die sich Festangestellte nicht erlauben dürfen. Winken Nun ist es so, dass man auch einige Kunden leider bereits aus dem Privatleben kennt (z. B. den Typen weshalb sich die Freundin von einem getrennt hat, den Lehrer der einem den Abi-Schnitt versaut hat etc.). Und eben solche Menschen möcht' ich nicht einmal mehr sehen... deshalb die Frage.

Freue mich über Antworten,

Rinaik.
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 11.09.08, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

natürlich musst du diese Kunden bedienen.

Ich glaube dass man dir da sogar fristlos kündigen kann.

Gruß roni
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Hans Speicher
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 1063

BeitragVerfasst am: 11.09.08, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

Im Arbeitsrecht nennt man das Arbeitsverweigerung.

Nach § 611 BGB bekommt man seinen Lohn nur wenn man die vereinbarte Arbeitsleistung erbringt.

Bei Verstoß - Arbeitsverweigerung ist Verstoß gegen die Hauptpflicht - hat der AG das Recht auf fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB).

Hans
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comander01
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.12.2005
Beiträge: 1604
Wohnort: near lake constanz

BeitragVerfasst am: 12.09.08, 09:55    Titel: Antworten mit Zitat

@Rinaik
interessante Sichtweise, das versuche ich bei der nächsten Verkehrskontrolle auch,
mal sehen, was die grünen Männchen zu meiner Weigerung, sie überhaupt wahrzunehmen sagen...
Mit den Augen rollen
Obwohl ich dazu im Moment jeden Grund zu hätte... Böse

Das kassieren und bedienen von Kunden gehört wohl arbeitsvertraglich zu ihren Aufgaben, für welche sie ja sicherlich auch entlohnt werden.
Eine Nichterfüllung dieser Aufgaben kann zur Kündigung führen.
_________________
Beste Grüße

der comander01
--------------------
....es heißt comander01... comander01 ... mit einem - m - ,nicht mit - mm - und mit ner 01 hintendran, so viel Zeit muss sein!
Ist denn das soooo schwer? ? ?
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Versicherungsmensch
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 12.09.08, 10:11    Titel: Re: Muss ich jeden Kunden an der Kasse bedienen? Antworten mit Zitat

rinaik hat folgendes geschrieben::
Hallo,

kurze Frage meinerseits: muss ich jeden Kunden der sich bei mir an der Kasse anstellt auch bedienen, d. h. seine Waren scannen und ihm den dafür fälligen Geldbetrag abnehmen? Wie sieht die Rechtslage aus, welche Konsequenzen muss ich befürchten, wenn ich Kunden an meiner Kasse partout nicht bedienen möchte, sie abweise?

=>> Strafe, Anzeige oder Kündigung?

Hintergrund: ich arbeite in einem Discounter als Aushilfe. Demnach nehm' ich mir mal einfach einige Privilegien heraus, die sich Festangestellte nicht erlauben dürfen. Winken Nun ist es so, dass man auch einige Kunden leider bereits aus dem Privatleben kennt (z. B. den Typen weshalb sich die Freundin von einem getrennt hat, den Lehrer der einem den Abi-Schnitt versaut hat etc.). Und eben solche Menschen möcht' ich nicht einmal mehr sehen... deshalb die Frage.

Freue mich über Antworten,

Rinaik.


Im Rahmen der professionellen Arbeitsweise (auch als Aushilfe) würde ich diese Kunden gerade besonders freundlich bedienen. Lieber würde ich meinem vermeindlichen Feind entgegentreten, als den Job (auch wenn es nur ein Aushilfsjob ist) zu verlieren. Das Leben ist halt kein Wunschkonzert (wäre auch schlimm, wenn es so wäre).
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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Pünktchen
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 12.09.08, 23:21    Titel: Re: Muss ich jeden Kunden an der Kasse bedienen? Antworten mit Zitat

rinaik hat folgendes geschrieben::
Demnach nehm' ich mir mal einfach einige Privilegien heraus, die sich Festangestellte nicht erlauben dürfen. Winken

Das steht einer Aushilfe wohl kaum zu.
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rinaik
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.07.2005
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 13.09.08, 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

Darf ich erst einmal etwas klarstellen: ich möchte lediglich wissen, welche rechtliche Folgen vom KUNDEN! ausgehen können, wenn ich ihn nicht bediene? =>> Stellt dies das eine Ordnungswidrigkeit dar bzw. kann der Kunde mich oder das Unternehmen ggf. anzeigen...? Die Rechtswissenschaft ist nun mal nicht mein Metier, weshalb ich mich über qualifizierte Antworten sehr freue!

Vor internen Konsequenzen wie Mahnung oder Kündigung seitens des Arbeitgebers fürchte ich mich nämlich nicht. Wie gesagt, dass ist lediglich ein Nebenjob und ein sehr gutes Arbeitszeugnis vom diesem Discounter liegt mir bereits vor. Lachen

MfG,
rinaik.
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Dummerchen
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 13.09.08, 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

rinaik hat folgendes geschrieben::
Wie gesagt, dass ist lediglich ein Nebenjob und ein sehr gutes Arbeitszeugnis vom diesem Discounter liegt mir bereits vor.


Das sehr gute Arbeitszeugnis kann sich allerdings bei nachweisbarer Verschelchterung der Leistung auch rapide verschlechtern.

Von Kunden hat man weniger zu befuerchten. Solange keine Diskriminierung im Raum steht, kann der einzelne Kunde wenig machen.
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 13.09.08, 15:54    Titel: Antworten mit Zitat

rinaik hat folgendes geschrieben::
.... und ein sehr gutes Arbeitszeugnis vom diesem Discounter liegt mir bereits vor. Lachen

Was aber vermutlich als Zwischenzeugnis anzusehen ist.
I. d. R. wird ein endgültiges Arbeitszeugnis auf den letzten Arbeitstag datiert und auch dann erst dem AN ausgehändigt. Ein neuer AG verlangt normalerweise auch ein entsprechend datiertes Arbeitszeugnis Geschockt
Dann wäre ihr momentanes "sehr gutes" Zeugnis nicht das Papier wert, auf dem es geschrieben ist Winken
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Elektrikör
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 13.09.08, 15:57    Titel: Antworten mit Zitat

Dummerchen hat folgendes geschrieben::

Von Kunden hat man weniger zu befuerchten. Solange keine Diskriminierung im Raum steht, kann der einzelne Kunde wenig machen.


Hallo,

nur eben solche Sachen wie schlechte Mundpropaganda, den Wechsel zu einem anderen Supermarkt usw..

Kann sowas einem AN angelastet werden?


MfG

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Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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Leon6
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Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 613

BeitragVerfasst am: 13.09.08, 20:40    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Darf ich erst einmal etwas klarstellen: ich möchte lediglich wissen, welche rechtliche Folgen vom KUNDEN! ausgehen können, wenn ich ihn nicht bediene? =>> Stellt dies das eine Ordnungswidrigkeit dar bzw. kann der Kunde mich oder das Unternehmen ggf. anzeigen...? Die Rechtswissenschaft ist nun mal nicht mein Metier, weshalb ich mich über qualifizierte Antworten sehr freue!

Du bist Erfüllungsgehilfe Deines Arbeitgebers. Wenn Du einen Kunden nicht bedienst, kann sich dieser an deinen Arbeitgeber wenden, der in der Regel durch einen Geschäftsführer vertreten wird. Dieser darf (und wird sehr wahrscheinlich) dann aufgrund Deines vorsätzlich geschäftsschädigenden Verhaltens entsprechende Maßnahmen anwenden. Abhängig von Art, Umfang und Häufigkeit Deines schädlichen Verhaltens wären beispielhaft zu nennen: Abmahnung, Lohneinbehalt, Kündigung.
Zitat:
Stellt dies das eine Ordnungswidrigkeit dar bzw. kann der Kunde mich oder das Unternehmen ggf. anzeigen...?
Nein.
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Elektrikör
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 13.09.08, 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Leon6"]
Zitat:

..... Lohneinbehalt .....

Das ist schwerwiegend Winken

Abmahnung und Kündigung scheinen den Fragesteller nicht wirklich zu stören ( ....Demnach nehm' ich mir mal einfach einige Privilegien heraus, die sich Festangestellte nicht erlauben dürfen ....)



MfG
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 13.09.08, 20:58    Titel: Re: Muss ich jeden Kunden an der Kasse bedienen? Antworten mit Zitat

rinaik hat folgendes geschrieben::
... Nun ist es so, dass man auch einige Kunden leider bereits aus dem Privatleben kennt (z. B. den Typen weshalb sich die Freundin von einem getrennt hat, den Lehrer der einem den Abi-Schnitt versaut hat etc.). Und eben solche Menschen möcht' ich nicht einmal mehr sehen... deshalb die Frage. ...

Den Abi-Schnitt versaut in der Regel nicht der Lehrer, sondern der Schüler selbst. Winken

Die Freundin ist kein Eigentum des Freundes. Daher darf sie sich zu einem Partnerwechsel entscheiden.

Beides sind keine Gründe um einen Kunden nicht zu bedienen.
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teeschluerfer
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Anmeldungsdatum: 05.06.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 13.09.08, 21:08    Titel: Antworten mit Zitat

Elektrikör hat folgendes geschrieben::


Abmahnung und Kündigung scheinen den Fragesteller nicht wirklich zu stören ( ....Demnach nehm' ich mir mal einfach einige Privilegien heraus, die sich Festangestellte nicht erlauben dürfen ....)

MfG


Frage mich gerade so, was für Sonder-Privilegien das sind. Mit den Augen rollen
Gerade bei Discountern haben doch Aushilfen die wenigsten Privilegien

Arbeitsvertrag ist Arbeitsvertrag, nur das Aushilfen andere Stundenzahlen machen müssen.

Für mich wäre das Arbeitsverweigerung.
Denn als Arbeitgeber kann doch verlangt werden, dass AN privat und geschäfliches nicht miteinander vermischen.
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Elektrikör
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 13.09.08, 21:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

mir liegt zum Fragesteller noch einiges mehr "unter den Nägeln", aber das verkneife ich mir hier lieber Cool


...grmpflhrl ....



MfG

edit: Tippfehler beseitigt
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