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rinaik FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.07.2005 Beiträge: 24
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Verfasst am: 11.09.08, 17:46 Titel: Muss ich jeden Kunden an der Kasse bedienen? |
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Hallo,
kurze Frage meinerseits: muss ich jeden Kunden der sich bei mir an der Kasse anstellt auch bedienen, d. h. seine Waren scannen und ihm den dafür fälligen Geldbetrag abnehmen? Wie sieht die Rechtslage aus, welche Konsequenzen muss ich befürchten, wenn ich Kunden an meiner Kasse partout nicht bedienen möchte, sie abweise?
=>> Strafe, Anzeige oder Kündigung?
Hintergrund: ich arbeite in einem Discounter als Aushilfe. Demnach nehm' ich mir mal einfach einige Privilegien heraus, die sich Festangestellte nicht erlauben dürfen. Nun ist es so, dass man auch einige Kunden leider bereits aus dem Privatleben kennt (z. B. den Typen weshalb sich die Freundin von einem getrennt hat, den Lehrer der einem den Abi-Schnitt versaut hat etc.). Und eben solche Menschen möcht' ich nicht einmal mehr sehen... deshalb die Frage.
Freue mich über Antworten,
Rinaik. |
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Roni FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 4287
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Verfasst am: 11.09.08, 17:51 Titel: |
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hallo
natürlich musst du diese Kunden bedienen.
Ich glaube dass man dir da sogar fristlos kündigen kann.
Gruß roni |
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Hans Speicher FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 04.01.2005 Beiträge: 1063
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Verfasst am: 11.09.08, 20:21 Titel: |
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Im Arbeitsrecht nennt man das Arbeitsverweigerung.
Nach § 611 BGB bekommt man seinen Lohn nur wenn man die vereinbarte Arbeitsleistung erbringt.
Bei Verstoß - Arbeitsverweigerung ist Verstoß gegen die Hauptpflicht - hat der AG das Recht auf fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB).
Hans |
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comander01 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.12.2005 Beiträge: 1604 Wohnort: near lake constanz
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Verfasst am: 12.09.08, 09:55 Titel: |
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@Rinaik
interessante Sichtweise, das versuche ich bei der nächsten Verkehrskontrolle auch,
mal sehen, was die grünen Männchen zu meiner Weigerung, sie überhaupt wahrzunehmen sagen...
Obwohl ich dazu im Moment jeden Grund zu hätte...
Das kassieren und bedienen von Kunden gehört wohl arbeitsvertraglich zu ihren Aufgaben, für welche sie ja sicherlich auch entlohnt werden.
Eine Nichterfüllung dieser Aufgaben kann zur Kündigung führen. _________________ Beste Grüße
der comander01
--------------------
....es heißt comander01... comander01 ... mit einem - m - ,nicht mit - mm - und mit ner 01 hintendran, so viel Zeit muss sein!
Ist denn das soooo schwer? ? ? |
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Versicherungsmensch FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
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Verfasst am: 12.09.08, 10:11 Titel: Re: Muss ich jeden Kunden an der Kasse bedienen? |
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rinaik hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
kurze Frage meinerseits: muss ich jeden Kunden der sich bei mir an der Kasse anstellt auch bedienen, d. h. seine Waren scannen und ihm den dafür fälligen Geldbetrag abnehmen? Wie sieht die Rechtslage aus, welche Konsequenzen muss ich befürchten, wenn ich Kunden an meiner Kasse partout nicht bedienen möchte, sie abweise?
=>> Strafe, Anzeige oder Kündigung?
Hintergrund: ich arbeite in einem Discounter als Aushilfe. Demnach nehm' ich mir mal einfach einige Privilegien heraus, die sich Festangestellte nicht erlauben dürfen. Nun ist es so, dass man auch einige Kunden leider bereits aus dem Privatleben kennt (z. B. den Typen weshalb sich die Freundin von einem getrennt hat, den Lehrer der einem den Abi-Schnitt versaut hat etc.). Und eben solche Menschen möcht' ich nicht einmal mehr sehen... deshalb die Frage.
Freue mich über Antworten,
Rinaik. |
Im Rahmen der professionellen Arbeitsweise (auch als Aushilfe) würde ich diese Kunden gerade besonders freundlich bedienen. Lieber würde ich meinem vermeindlichen Feind entgegentreten, als den Job (auch wenn es nur ein Aushilfsjob ist) zu verlieren. Das Leben ist halt kein Wunschkonzert (wäre auch schlimm, wenn es so wäre). _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers) |
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Pünktchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2634
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Verfasst am: 12.09.08, 23:21 Titel: Re: Muss ich jeden Kunden an der Kasse bedienen? |
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rinaik hat folgendes geschrieben:: | Demnach nehm' ich mir mal einfach einige Privilegien heraus, die sich Festangestellte nicht erlauben dürfen.  |
Das steht einer Aushilfe wohl kaum zu. |
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rinaik FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.07.2005 Beiträge: 24
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Verfasst am: 13.09.08, 15:49 Titel: |
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Darf ich erst einmal etwas klarstellen: ich möchte lediglich wissen, welche rechtliche Folgen vom KUNDEN! ausgehen können, wenn ich ihn nicht bediene? =>> Stellt dies das eine Ordnungswidrigkeit dar bzw. kann der Kunde mich oder das Unternehmen ggf. anzeigen...? Die Rechtswissenschaft ist nun mal nicht mein Metier, weshalb ich mich über qualifizierte Antworten sehr freue!
Vor internen Konsequenzen wie Mahnung oder Kündigung seitens des Arbeitgebers fürchte ich mich nämlich nicht. Wie gesagt, dass ist lediglich ein Nebenjob und ein sehr gutes Arbeitszeugnis vom diesem Discounter liegt mir bereits vor.
MfG,
rinaik. |
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Dummerchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
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Verfasst am: 13.09.08, 15:52 Titel: |
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rinaik hat folgendes geschrieben:: | Wie gesagt, dass ist lediglich ein Nebenjob und ein sehr gutes Arbeitszeugnis vom diesem Discounter liegt mir bereits vor. |
Das sehr gute Arbeitszeugnis kann sich allerdings bei nachweisbarer Verschelchterung der Leistung auch rapide verschlechtern.
Von Kunden hat man weniger zu befuerchten. Solange keine Diskriminierung im Raum steht, kann der einzelne Kunde wenig machen. |
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nordlicht02 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.12.2006 Beiträge: 6040
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Verfasst am: 13.09.08, 15:54 Titel: |
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rinaik hat folgendes geschrieben:: | .... und ein sehr gutes Arbeitszeugnis vom diesem Discounter liegt mir bereits vor. |
Was aber vermutlich als Zwischenzeugnis anzusehen ist.
I. d. R. wird ein endgültiges Arbeitszeugnis auf den letzten Arbeitstag datiert und auch dann erst dem AN ausgehändigt. Ein neuer AG verlangt normalerweise auch ein entsprechend datiertes Arbeitszeugnis
Dann wäre ihr momentanes "sehr gutes" Zeugnis nicht das Papier wert, auf dem es geschrieben ist  _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen. |
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Elektrikör FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.06.2007 Beiträge: 2304 Wohnort: Wehringen
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Verfasst am: 13.09.08, 15:57 Titel: |
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Dummerchen hat folgendes geschrieben:: |
Von Kunden hat man weniger zu befuerchten. Solange keine Diskriminierung im Raum steht, kann der einzelne Kunde wenig machen.
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Hallo,
nur eben solche Sachen wie schlechte Mundpropaganda, den Wechsel zu einem anderen Supermarkt usw..
Kann sowas einem AN angelastet werden?
MfG
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet |
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Leon6 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.04.2005 Beiträge: 613
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Verfasst am: 13.09.08, 20:40 Titel: |
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Zitat: | Darf ich erst einmal etwas klarstellen: ich möchte lediglich wissen, welche rechtliche Folgen vom KUNDEN! ausgehen können, wenn ich ihn nicht bediene? =>> Stellt dies das eine Ordnungswidrigkeit dar bzw. kann der Kunde mich oder das Unternehmen ggf. anzeigen...? Die Rechtswissenschaft ist nun mal nicht mein Metier, weshalb ich mich über qualifizierte Antworten sehr freue! |
Du bist Erfüllungsgehilfe Deines Arbeitgebers. Wenn Du einen Kunden nicht bedienst, kann sich dieser an deinen Arbeitgeber wenden, der in der Regel durch einen Geschäftsführer vertreten wird. Dieser darf (und wird sehr wahrscheinlich) dann aufgrund Deines vorsätzlich geschäftsschädigenden Verhaltens entsprechende Maßnahmen anwenden. Abhängig von Art, Umfang und Häufigkeit Deines schädlichen Verhaltens wären beispielhaft zu nennen: Abmahnung, Lohneinbehalt, Kündigung.
Zitat: | Stellt dies das eine Ordnungswidrigkeit dar bzw. kann der Kunde mich oder das Unternehmen ggf. anzeigen...? | Nein. _________________ bombing for freedom is like fucking for virginity
___________________
Frauen klicken bitte nur auf den linken grünen Punkt, Männer bitte nur auf den rechten
alle anderen nutzen bitte den in der Mitte |
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Elektrikör FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.06.2007 Beiträge: 2304 Wohnort: Wehringen
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Verfasst am: 13.09.08, 20:47 Titel: |
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[quote="Leon6"] Zitat: |
..... Lohneinbehalt .....
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Das ist schwerwiegend
Abmahnung und Kündigung scheinen den Fragesteller nicht wirklich zu stören ( ....Demnach nehm' ich mir mal einfach einige Privilegien heraus, die sich Festangestellte nicht erlauben dürfen ....)
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 13.09.08, 20:58 Titel: Re: Muss ich jeden Kunden an der Kasse bedienen? |
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rinaik hat folgendes geschrieben:: | ... Nun ist es so, dass man auch einige Kunden leider bereits aus dem Privatleben kennt (z. B. den Typen weshalb sich die Freundin von einem getrennt hat, den Lehrer der einem den Abi-Schnitt versaut hat etc.). Und eben solche Menschen möcht' ich nicht einmal mehr sehen... deshalb die Frage. ... |
Den Abi-Schnitt versaut in der Regel nicht der Lehrer, sondern der Schüler selbst.
Die Freundin ist kein Eigentum des Freundes. Daher darf sie sich zu einem Partnerwechsel entscheiden.
Beides sind keine Gründe um einen Kunden nicht zu bedienen. |
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teeschluerfer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.06.2005 Beiträge: 23
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Verfasst am: 13.09.08, 21:08 Titel: |
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Elektrikör hat folgendes geschrieben:: |
Abmahnung und Kündigung scheinen den Fragesteller nicht wirklich zu stören ( ....Demnach nehm' ich mir mal einfach einige Privilegien heraus, die sich Festangestellte nicht erlauben dürfen ....)
MfG |
Frage mich gerade so, was für Sonder-Privilegien das sind.
Gerade bei Discountern haben doch Aushilfen die wenigsten Privilegien
Arbeitsvertrag ist Arbeitsvertrag, nur das Aushilfen andere Stundenzahlen machen müssen.
Für mich wäre das Arbeitsverweigerung.
Denn als Arbeitgeber kann doch verlangt werden, dass AN privat und geschäfliches nicht miteinander vermischen. |
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Elektrikör FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.06.2007 Beiträge: 2304 Wohnort: Wehringen
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Verfasst am: 13.09.08, 21:24 Titel: |
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Hallo,
mir liegt zum Fragesteller noch einiges mehr "unter den Nägeln", aber das verkneife ich mir hier lieber
...grmpflhrl ....
MfG
edit: Tippfehler beseitigt _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet |
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