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wie sähe die Rechtslage für einen Unternehmer aus, wenn dieser Unternehmer jemanden unangemeldet beschäftigt und sich dieser jemand bei der "Schwarzarbeit" verletzt - sagen wir mal, er verlöre ein Auge - weil beispielsweise der Unternehmer keine ausreichende Sicherheitsbelehrung und -vorkehrung getroffen hat.
Ich denke mal das die Lage für diesen Unternehmer beschis... aussieht.
Nicht nur das er wegen Förderung der Schwarzarbeit sowie Beschäftigung eines solchen belangt wird oder werden kann, nein, er wird nach meiner Ansicht auch noch wegen fahrlässiger Körperverletzung eine Anklage bekommen und darf wohl alle Kosten tragen und was so noch an Kosten auf Ihn zukommt.
Da die Person ja nicht der BG gemeldet wurde kommt diese nicht für die Kosten auf.
Ob die BG oder die Betriebshaftpflicht für die Kosten aufkommt stelle ich in Zweifel, da eine strafbare Handlung vorliegt. ( Beschäftigung eines Schwarzarbeiters)
Ich denke mal das der Verletzte den Unternehmer eine kräftige Zivilklage anhängen kann. (Unterlassung einer Belehrung und nicht Einhalten der UVV)
Vielleicht sehe ich es falsch, aber Glücklich wird er wohl nicht mehr werden.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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