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habe ich heute mal nach 6 Wochen nachgehakt wo mein Bewilligungsbescheid für den inzwischen 4. AlHi-Antrag bleibt. Der mir verhaßte Sachbearbeiter war in Urlaub und mit der Vertretung ging es unkompliziert. Von den aktuellen Werten der Rentenversicherung die weit unter meinen Freibetrag inzwischen reduziert ist; zog er Kopien und auch sonst war alles klar. Heute also mal wieder die nächste Schikane; freundlich nachgefragt wo denn der Bescheid bliebe, hm ... Kollege hat was geschrieben muß mal nachfragen; dann wechselte es auf unverschämt; der Antrag könne nicht bearbeitet werden da zuerst die Akten vom Sozialgericht eingefordert werden müßten. Meine Entgegenung; es läge alles vor und die ersten beiden Klagen seien in akuter Bearbeitung wurde abgewiegelt ...ohne Akten ging nichts. Meine Entgegnung; das könne wohl schon rechtlich nicht angehen apprut und sehr unfreundlich gestoppt. Nun ich wies darauf hin das ich dies durch meinen Rechtsanwalt prüfen ließe und ging. Frage nun; kann es sein das die BA/Sachbearbeiter die Berechtigung haben, unabhängig von 3 vorhergehenden Klagen mit solcher Begründung den Antrag liegen zu lassen? Irgentwie stinkt da was heftig. Konnte meine Anwältin heute leider nicht erreichen aber was wißt/meint ihr dazu?
Wenn es keine Grundlage gibt ; dann knallt es aber richtig mit Beschwerde an die Dienststellenleiterin, nach Nürnberg und mit Androhung der Veröffenlichung in der örtlichen Presse. Gott bin ich auf 180
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