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Ich bin Schüler in der 13.1 in NRW. Unser lieber Physiklehrer (GK) hat uns letzten Mittwoch in der 7.-8. Stunden 'ne ordentliche Palette Hausaufgaben aufgegeben. Am Tag danach, also am Donnerstag haben wir in den ersten 3 Stunden eine Deutschklausur (GK) geschrieben und hatten dann mal wieder in der 7. und 8. Stunde Physik. Ich hatte die Hausaufgaben nicht gemacht, da ich Mittwoch Nachmittag schwer am lernen für die bevorstehende Klausur war. Natürlich wurde mir hierfür eine schöne 6 aufgeschrieben, als ich das meinem Lehrer am Anfang der Stunde mitgeteilt habe.
Ein Mitschüler meinte, dass das so gar nicht ordnungsgemäß ist, da er uns an dem Tage (auch unabhängig von Klausur oder nicht) keine Hausaufgaben aufgeben durfte. Ist das tatsächlich so? Könnte mir jemand ggf. einen Paragraphen raussuchen, den ich ihm schön unter die Nase halten kann, damit ich meine mündliche 6 für die Stunde ausgebuegelt bekomme?
Hab selber schon gesucht, aber nur Bestimmungen für die Sekundarstufe I gefunden.
Entsprechend den Informationseiten des NRW-Schulministeriums zur Hausaufgabenvergabe ist für die gymnasiale Oberstufe keine Begrenzung festgelegt, wenngleich "eine zeitliche Überforderung der Schülerinnen und Schüler vermieden werden sollte". Das ist allerdings nur eine Empfehlung, keine Soll- oder Muss-Bestimmung - der Physiklehrer verstößt nicht gegen Rechtsvorschriften.
In diesem Zusammenhang weist das Ministerium auf §73 SchulG hin, der die Jahrgangsstufenpflegschaften regelt. Es wäre wahrscheinlich sinnvoll, das Thema auf der nächsten Pflegschaftssitzung anzusprechen und dazu Vertreter des Lehrerkollegiums einzuladen.
Entsprechend den Informationseiten des NRW-Schulministeriums zur Hausaufgabenvergabe ist für die gymnasiale Oberstufe keine Begrenzung festgelegt, wenngleich "eine zeitliche Überforderung der Schülerinnen und Schüler vermieden werden sollte". Das ist allerdings nur eine Empfehlung, keine Soll- oder Muss-Bestimmung - der Physiklehrer verstößt nicht gegen Rechtsvorschriften.
Etwas weiter unten findet sich noch was zur Benotung von Hausaufgaben. Die dort verlinkte Vorschrift gilt zwar nur für Sek. I; wäre meiner Meinung nach aber auf Sek. II sinngemäß ausdehnbar. Es kann ja wohl nicht Sinn von Hausaufgaben sein, dass diejenigen Schüler, die das 11. Gebot befolgen, belohnt werden und die ehrlichen werde bestraft .
Zitat:
In diesem Zusammenhang weist das Ministerium auf §73 SchulG hin, der die Jahrgangsstufenpflegschaften regelt. Es wäre wahrscheinlich sinnvoll, das Thema auf der nächsten Pflegschaftssitzung anzusprechen und dazu Vertreter des Lehrerkollegiums einzuladen.
Nele
Ob das sinnvoll ist? In 13.1 sind doch die Meisten volljährig, und die Eltern haben kaum noch Mitbestimmungsrechte. Bei uns damals half meist das direkte Gespräch mit dem betreffenden Lehrer (auf die Tränendrüse drücken!), und wenn der nicht "mitgespielt" hat, mit dem Beratungslehrer, notfalls mit dem Schulleiter. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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