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Welche Qualifikationen muss ein Leherer haben

 
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peter4
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2008
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 08.09.08, 20:39    Titel: Welche Qualifikationen muss ein Leherer haben Antworten mit Zitat

Hallo,
ich gehe in BW auf eine Schule welche die Allgemeine Hochschulreife als Ziel hat. (Oberstufe) Welche Qualifikationen müssen hier die Leherer vorweisen können? Darf jemand der z.B. eine Geisteswissenschafft studiert hat plötzlich Mathe unterrichten? Wo ist das geregelt? Oder gibt es hierfür keine Regelung und die Hürde kann nach gutdünken(Leherreverfügbarkeit) der Schulleitung festgelegt werden?
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Anton Reiser
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 359
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 10.09.08, 22:04    Titel: Antworten mit Zitat

Eine wirklich eindeutige Regelung zu dieser Frage habe ich im BaWü-Recht nicht gefunden. Eine Lesart der rechtlichem Bestimmungen könnte bedeuten, dass derjenige "Fachlehrer" im Sinne der entsprechenden Verordnung ist, der zumindeset zur Abiturprüfung vom Prüfungsvorsitzenden dazu bestimmt wird. Unabhängig von der Qualifikation (dazu sagen die Bestimmungen nichts) muss dieser "Fachlehrer" lediglich im Jahrgang 13 das entsprechende Fach unterrichtet haben. Ein Geisteswissenschaftler, der Mathe unterrichtet hatte, wäre demnach rechtens, wenn der Prüfungsvorsitzende ihn in den Prüfungsausschuss beruft.

Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ist ein Vertreter der Schulaufsicht. Insofern müsste die Fachlehrereigenschaft bereits vor Eintritt in die Prüfungsphase (also spätestens vor Beginn der Jahrgangsstufe 13) festgestellt werden, da er ansonsten nicht für den Prüfungsausschuss benannt werden könnte. Klartext: Sollte im Jahrgang 13 durch einen Lehrer fachfremd Unterricht erteilt werden, müsste dies bei der Schulaufsicht zumindest angezeigt, wahrscheinlich aber sogar genehmigt werden. Außerdem müsste er wohl zumindest über das Lehramt an Gymnasien (Sek II) verfügen.

Hier die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen aus BaWü:
Zitat:
Abiturverordnung Gymnasien der Normalform - NGVO
Vom 24. Juli 2001
§ 38
Durchführung der Prüfung
(1) Für die Prüfung der zugelassenen Bewerber gelten im Übrigen §§ 18, 21, 23, 24 Abs. 3 bis 8, §§ 27 und 28 entsprechend mit folgender Maßgabe:
2. Fachlehrkräfte im Sinne von § 18 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 Nr. 2[...] sind die vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses[...] bestimmten Fachlehrkräfte eines öffentlichen Gymnasiums, in der Regel des Gymnasiums, dem der Bewerber zur Ablegung der Prüfung zugewiesen ist.
§ 18
Prüfungsausschuss, Fachausschüsse
(1) Für die Abiturprüfung wird an jedem Gymnasium ein Prüfungsausschuss gebildet. Diesem gehören an:
3. sämtliche Fachlehrkräfte der Schule, welche die an der Abiturprüfung teilnehmenden Schüler in den letzten beiden Schulhalbjahren unterrichtet haben,
(4)2. die Fachlehrkraft, welche den Schüler im vierten Schulhalbjahr unterrichtet oder im Fach Geographie im dritten Schulhalbjahr unterrichtet hat, als Prüfer,

Diese Bestimmungen gelten im übrigen auch für den Erwerb der Hochschulreife am Berufskolleg.

Die Jahrgangsstufen 11 und 12 werden hinsichtlich erforderlicher Fachlehrereigenschaften nicht erwähnt, insofern ist dort auch der fachfremde Einsatz von Lehrern möglicherweise gestattet. Ein Geisteswissenschaftler kann nebenbei schließlich auch Mathe studiert haben - auch wenn er dort keinen Abschluss angestrebt hat.

Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser
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peter4
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2008
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 11.09.08, 19:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
vielen dank für das Nachschauen und die Interpretation. Ich dachte das wäre irgendwie eindeutiger geregelt.
Gruß
Peter
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 11.09.08, 22:20    Titel: Re: Welche Qualifikationen muss ein Leherer haben Antworten mit Zitat

peter4 hat folgendes geschrieben::
Hallo,
ich gehe in BW auf eine Schule welche die Allgemeine Hochschulreife als Ziel hat. (Oberstufe) Welche Qualifikationen müssen hier die Leherer vorweisen können?
Abitur. Und in der Regel einen Hochschulabschluss - aber nicht zwingend.
_________________
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Anton Reiser
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 359
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 12.09.08, 22:47    Titel: Antworten mit Zitat

mitternacht schrieb:
Zitat:
peter4 hat folgendes geschrieben::
Hallo,
ich gehe in BW auf eine Schule welche die Allgemeine Hochschulreife als Ziel hat. (Oberstufe) Welche Qualifikationen müssen hier die Leherer vorweisen können?
Abitur. Und in der Regel einen Hochschulabschluss - aber nicht zwingend.

Doch. Um überhaupt in den Vorbereitungsdienst zu gelangen, ist (auch) in BaWü der Nachweis über den Abschluss einer Wissenschaftlichen Prüfung (Erstes Staatsexamen) zwingend zu erbringen. Damit ist man dann befähigt, grundsätzlich in allen Stufen des Gymnasiums zu unterrichten. Deshalb gehe ich nach wie vor davon aus, dass auch im vorliegenden Fall zumindest die Sek II-Befähigung vorhanden sein muss. Allein das Abitur reicht definitiv nicht aus.

Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 12.09.08, 23:32    Titel: Antworten mit Zitat

Anton Reiser hat folgendes geschrieben::
mitternacht schrieb:
Zitat:
peter4 hat folgendes geschrieben::
Hallo,
ich gehe in BW auf eine Schule welche die Allgemeine Hochschulreife als Ziel hat. (Oberstufe) Welche Qualifikationen müssen hier die Leherer vorweisen können?
Abitur. Und in der Regel einen Hochschulabschluss - aber nicht zwingend.

Doch. Um überhaupt in den Vorbereitungsdienst zu gelangen, ist (auch) in BaWü der Nachweis über den Abschluss einer Wissenschaftlichen Prüfung (Erstes Staatsexamen) zwingend zu erbringen. Damit ist man dann befähigt, grundsätzlich in allen Stufen des Gymnasiums zu unterrichten. Deshalb gehe ich nach wie vor davon aus, dass auch im vorliegenden Fall zumindest die Sek II-Befähigung vorhanden sein muss. Allein das Abitur reicht definitiv nicht aus.

Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser

Der Haken an der Sache ist, dass nicht jeder auch den Vorbereitungsdienst absolviert hat, der als Lehrer arbeitet. Ich weiß von einem Fall im Kreis Böblingen, wo Studenten(!) in der gymnasialen Oberstufe unterrichtet haben - Chemie und Englisch. Und ich kenne auch eine Reihe von Kollegen ohne Erstes Staatsexamen.
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 12.09.08, 23:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ohne Rücksicht auf rechtliche Bestimmungen:

Ich hatte anno dazumal ein jahr lang Latein bei einem Lehrer, der nur die Lehrbefähigung für Englisch und Französisch hatte. War fachlich aber sehr gut. Ein evangelischer Pfarer, an dem Gymnasium als Religionslehrer hautamtlich tätig und ohne irgendeine Lehrbefähigung, wurde im Geschichtsunterricht eingesetzt. Da er das nach eigenen Worten nicht konnte, behandelte er nur das Thema Martin Luther und Reformation. Er sagte, Mathematik hätte er besser gekonnt. In der Kollegstufe unterrichte er dann den Grundkurs Pädagogik, sein Amtsbruder den Grundkurs Psychologie. Für beide Fächer gab es zumindest damals überhaupt keine Lehrer mit Staatsexamen.

Derzeit werden wohl in vielen Ländern auch Quereinsteiger beschäftigt, also z.B. Dipl.-Physiker ohne Lehrbefähigung als Physiklehrer, aber auch im Fach Mathematik. Oder auch Juristen in Sozialkunde, Ärzte in Biologie, Sportvereinstrainer im Turnunterricht.

Die Alternative wäre zumeist, das Fach ganz ausfallen zu lassen oder mehrere Klassen zusammenzulegen, aber es gibt kaum Klassenräume für 60 oder 90 Schüler.
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