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Solange das ein Getränk ist, sehe ich kein Problem. Irgendwie sollten natürlich Orangen mal in die Nähe des Getränks gekommen sein.
Probleme gibts nur bei Darstellungen von Früchten z.B. auf Reinigungsmitteln (Spülmittel, Orangenöl...) wegen Verwechslungsgefahr für Kleinkinder. _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
Es darf auch auf Getränken, die nie eine Orange gesehen haben, eine solche abgebildet werden, wenn es nach Orange schmeckt.
Im Handel befinden sich einige Beispiele, die komplett unter Zuhilfenahme von künstlichen Aromen hergestellt sind. Hier werden oft Apfelaromen, Wasser und Zucker zur Herstellung sogenannter Wellnessgetränke gemischt.
Das einzige was vorgeschrieben ist, sind die Bezeichnungen:
Saft (=100 %)
Nektar*
Fruchtsaftgetränk*
*die genauen Prozente weiß ich aber nicht mehr!
Aber nicht die Bilder... _________________ Die Kunst der Personalführung ist es, den Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.
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