Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Fruchtsymbole/ Fruchtbilder auf Getränkeflaschen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Fruchtsymbole/ Fruchtbilder auf Getränkeflaschen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Rudemse
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.09.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 09:15    Titel: Fruchtsymbole/ Fruchtbilder auf Getränkeflaschen Antworten mit Zitat

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Frage ist, ab wieviel Prozent Fruchtsaft darf ich ein Bild zb einer Orange auf der Verpackung von einem Getränk aufbringen.

Wie ist die Rechtslage?

Bzw. einen Tipp wo ich mich darüber Informieren kann?


Vielen Dank für Ihre Hilfe
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 09:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ist in einem Getraenk, das "ganz toll nach Orange" schmeckt auch Orange drin? Aber die Orange darf man trotzdem draufmalen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rudemse
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.09.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 09:33    Titel: Antworten mit Zitat

Okay, also gibt es da keine rechtliche Bestimmungen in dieser Richtung?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 09:44    Titel: Antworten mit Zitat

Solange das ein Getränk ist, sehe ich kein Problem. Irgendwie sollten natürlich Orangen mal in die Nähe des Getränks gekommen sein. Lachen
Probleme gibts nur bei Darstellungen von Früchten z.B. auf Reinigungsmitteln (Spülmittel, Orangenöl...) wegen Verwechslungsgefahr für Kleinkinder.
_________________
...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rudemse
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.09.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 09:46    Titel: Antworten mit Zitat

Es handelt sich um ein Getränk wo auch mehrere Prozent Orangensaft enthalten ist.

Danke für die schnelle Hilfe!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
markus_1002001
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 136
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 10:07    Titel: Antworten mit Zitat

Es darf auch auf Getränken, die nie eine Orange gesehen haben, eine solche abgebildet werden, wenn es nach Orange schmeckt.

Im Handel befinden sich einige Beispiele, die komplett unter Zuhilfenahme von künstlichen Aromen hergestellt sind. Hier werden oft Apfelaromen, Wasser und Zucker zur Herstellung sogenannter Wellnessgetränke gemischt.

Schönen Gruß
Markus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rudemse
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.09.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

Okay, Vielen Dank für die Info.

Wo finde ich denn dieses Gesetz zwecks Spülmittel wo als Beispiel genannt worden ist.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hogwarts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 899
Wohnort: Lummerland

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

Das einzige was vorgeschrieben ist, sind die Bezeichnungen:
Saft (=100 %)
Nektar*
Fruchtsaftgetränk*

*die genauen Prozente weiß ich aber nicht mehr!

Aber nicht die Bilder...
_________________
Die Kunst der Personalführung ist es, den Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.