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Verfasst am: 13.09.08, 12:07 Titel: Gleicher Klang, andere Schreibweise
Hallo zusammen,
es geht um Markennamen.
Erstmal:
Kann man englische Wörter wie z.b. "tuning" in Deutschland als Marke eintragen (im Computerbereich)? Ist nur ein fiktives Beispiel.
Dann:
Wenn man das kann und es jemand getan hat, kann der dann jemanden verklagen, der "2ning" registriert hat?
Da es ein fiktives Beispiel ist, bitte ich, davon auszugehen, dass jeder Deutsche "2ning" genau so aussprechen würde wie "tuning". Der Aussprache-Konflikt zwischen "tjuning" und "tuhning" existiert also nicht. Nur die Gefahr, dass jemand "zweining" sagt. Das kann bei meinem realen Beispiel auch passieren.
Vielen Dank für eure Hilfe und
viele Grüße
Philipp
Fremdsprachige Wörter sind eintragungsfähig. Allerdings gilt auch hier, dass Zeichen, die für die beanspruchten Waren/Dienstleistungen beschreibend sind oder für die ein Freihaltebedürfnis besteht, nicht eintragungsfähig sind.
Im Fall von tuning für Computersehe ich da zumindest einen Grenzfall, denn auch bei Computern wird die Leistungssteigerung, z.B. durch Erhöhung der Taktfrequenz des Prozessors m.W. allgemein als Tuning bezeichnet. Insofern könnte das Zeichen beschreibend sein.
Wenn Verwechselungsgefahr mit einem älteren Zeichen besteht, kann das jüngere Zeichen auf Antrag des Inhabers des älteren Zeichens gelöscht werden. Es gibt 3 "Grundformen" der Zeichenähnlichkeit:
Phonetische Änlichkeit: Die Zeichen klingen ähnlich
Graphische Ähnlichkeit: Bildmarken sehen ähnlich aus, bzw. das Schriftbild von Wortmarken ist ähnlich
Begriffliche Ähnlichkeit: Die Zeichen haben eine ähnliche Bedeutung
Um Verwechselungsgefahr zu begründen müssen auch die für beide Zeichen beanspruchten Waren/Dienstleistungen ähnlich sein.
Grundsätzlich gilt: Je ähnlicher die Zeichen, desto geringere Anforderungen sind an die Warenähnlichkeit zu stellen. Umgekehrt bei sehr ähnlichen Waren, dann dürfen die Zeichen auch etwas weniger ähnlich sein.
"Phonetische Ähnlichkeit" ist da also. Da es exakt gleich klingt, kann ichs also stecken. Die vorhandenen klingen auch alle gleich, sind aber in unterschiedlichen Kategorien, eine davon trifft aber meine.
Dass "Tuning" beschreibend ist, ist logisch, das war auch nur ein Beispiel.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 14.09.08, 02:05 Titel:
rettich hat folgendes geschrieben::
Begriffliche Ähnlichkeit: Die Zeichen haben eine ähnliche Bedeutung
Haben Sie ein Beispiel dafür, wann das im Markenrecht relevant ist?
Eine Marke "Schrippe" für Bekleidung kann doch kaum ernsthaft verwechslungsfähig mit einer Marke "Brötchen" für Bekleidung sein, auch wenn die Bedeutung dieselbe ist? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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"Picador" und "Torero" für Maschinenteile etc. wegen des gemeinsamen Begriffs Stierkämpfer
"Gnom" und "Kobold" für Bierabfüllgeräte und Kellereimaschinen
"Botschafter" und "Ambassadeur" für Spirituosen
Anmerkung: Bei Worten unterschiedlicher Sprachen, die den selben Gegenstand bezeichnen, wird man inzwischen wohl regelmäßig von begrifflicher Vewechselungsgefahr ausgehen müssen, weil das BPatG bei den angesprochenen Verkehrskreisen von ziemlich umfassenden Fremdsprachenkenntnissen ausgeht.
Bei Bildmarken ist eine begriffliche Verwechselungsgefahr zwar denkbar, allerdings muss der begriff hier eng ausgelegt werden, um eine Monopolisierung einzelner Motive zu verhindern. In der Rechtsprechung gibt es deswegen keinen Fall, in dem eine begriffliche Verwechselungsgefahr bei Bildmarken bejaht wurde. Diskutiert wird eine solche Konstellation in BGH GRUR 1996, 198 "Springende Raubkatze".
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 14.09.08, 17:16 Titel:
Da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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