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DVD-Codec libdvdcss2

 
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rms
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.09.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 13.09.08, 12:20    Titel: DVD-Codec libdvdcss2 Antworten mit Zitat

Erlaubt die Rechtslage die Benutzung von dem DVD-Codec libdvdcss2 auf einem privaten PC?
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 13.09.08, 12:25    Titel: Antworten mit Zitat

Was macht dieses Codec?
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
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rms
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.09.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 13.09.08, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

Es ermöglicht das abspielen von DVDs mit einem CSS-Schutz auf verschiedenen open source Betriebssystemen. Allerdings wird dieser Codec kostenlos angeboten.
Die Frage die sich stellt ist, ob das Content-Scrambling-Verfahren eine nach § 95a UrhG wirksame technische Maßnahme ist oder nicht. Wie ist die Rechtslage?
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 13.09.08, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

Da es sich offensichtlich eher um ein urheberrechtliches Problem handelt, verschiebiber ich mal dorthin.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 13.09.08, 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

rms hat folgendes geschrieben::
Es ermöglicht das abspielen von DVDs mit einem CSS-Schutz auf verschiedenen open source Betriebssystemen. Allerdings wird dieser Codec kostenlos angeboten.
Die Frage die sich stellt ist, ob das Content-Scrambling-Verfahren eine nach § 95a UrhG wirksame technische Maßnahme ist oder nicht. Wie ist die Rechtslage?


http://www.golem.de/0705/52530.html

Meine Meinung: Da CSS nicht verhindert, dass eine DVD kopiert werden kann ist es überhaupt kein Kopierschutz. Es ist allerhöchstens ein Abspielschutz, solche werden aber im Gesetz nicht erwähnt.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 14.09.08, 02:12    Titel: Antworten mit Zitat

Man könnte vielleicht im Einzelfall über die Differenzierung lange streiten, wo die Grenzen und wo die Berührungs- oder gar Identitätspunkte zwischen "Kopierschutz" und "Abspielschutz" liegen.
Die meisten Kopierschutzverfahren verhindern strenggenommen nicht das Kopieren, sondern nur, daß die erstellte Kopie abspielfähig ist.

Darauf kommt es aber auch nicht an, weil §95a II UrhG eben nicht nur Kopierschutzmaßnahmen unter Schutz stellt.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 14.09.08, 14:08    Titel: Antworten mit Zitat

Aber das Abspielen einer gekauften DVD gehoert nicht zu den Dingen die vom Rechteinhaber nicht genehmigt sind.
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