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Betrüger angezeigt - Wie gehts weiter?

 
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businesswoman_377
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.09.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 11:45    Titel: Betrüger angezeigt - Wie gehts weiter? Antworten mit Zitat

Ich habe Fragen zu drei unterschiedlichen Fällen, die ich nachfolgend schildern möchte.

1. Ich betreibe einen kleinen Onlineshop und habe im Sommer bei jemanden online Ware bestellt. Diese wurde im voraus bezahlt. Nach ewigem Hin und Her und immer wieder neu mitgeteilten Lieferterminen, ist nun der Telefonanschluss "tot" und die Internetseite existiert auch nicht mehr. Ich erstattete Anzeige wegen Betrugs. Der Verkäufer erhielt eine Vorladung seiner ortsansässigen Polizei, zu der er aber nicht erschienen ist. Telefonisch erhielt ich die Auskunft, dass die Angelegenheit nun der Staatsanwaltschaft übergeben wird, da es mehrere Anzeigen gibt. Meine Frage dahingehend: Muss ich nun einfach abwarten, bis ich von irgendeiner Stelle Post erhalte oder muss ich etwas unternehmen (RA suchen und den Betrag beim AG anmelden o.ä.)?

2. Wie zuvor genannt, betreibe ich einen kleinen Onlineshop. Da die Einnahmen aber nicht ausreichend sind, habe ich mich bei einer Testkaufagentur angemeldet. Von dort habe ich für September Aufträge erhalten. Ich führe Tests zur Überprüfung des Jugendschutzgesetzes im Rahmen der Nachweisprüfung der Einhaltung des Glückspielstaatsvertrages durch. Die Bezahlung erfolgt auf Honorarbasis, eine ordentliche Rechnung meinerseits wurde erstellt. Mein Anliegen: Muss ich nun noch zum Gewerbeamt und meinen Gewerbeschein um diese Sache erweitern? Falls ja, was kann man bei Art der Tätigkeit eintragen?

3. Im letzten Fall geht es um meine Oma. Sie ist 85 und freut sich, wenn sie jemanden zum erzählen hat. Jeden Tag können wir nicht zu ihr und über Haustür-Geschäfte hatten wir sie eigentlich aufgeklärt. Trotzdem hat sie vor einiger Zeit einen jungen Mann herein gelassen, der ja "sooo nett war" (Omas Wortlaut). Der junge Mann war von einem Telefonanbieter, der mir bereits negativ bekannt ist. Er erzählte ihr, dass sie mal etwas unterschreiben soll und ab nächstem Monat würde sie nur noch 5 Euro Telefonkosten haben. Da hat sie sich gefreut. Es waren 4 Wochen vergangen (Widerrufszeit verstrichen) und wir wussten bis dato noch nichts davon, da hatte sie die erste Kontoabbuchung - von dem neuen und von dem alten Telefonanbieter. Das fand sie merkwürdig, denn sie hatte doch gar keinen Abbuchungsauftrag erstellt - dachte sie. Erst da erzählte sie von diesem Besuch. Sie zeigte mir den Vertrag und ich sah, dass sie das Einverständnis dazu gegeben hatte. Sie erklärte mir, dass sie dieses nicht wusste und er auch nur die alte Telefonrechnung haben wollte, damit er sich "alle notwendigen Daten" abschreiben könne. Der Vertrag ist fest für 2 Jahre, mein Anschreiben dorthin nutzte nichts. Und Oma zahlt nun für 2 Verträge und telefoniert eigentlich nur noch mehr als selten. Wie ist denn da die Rechtslage mit solchen Haustür-Abzockern gegenüber alten Rentnern?

Für eure Antworten danke ich schon mal vorab.

Herzliche Grüße
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gotto
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
1. Der Beschuldigte wird nun eine Vorladung der StA erhalten, welcher er Folge zu leisten hat. Ein Anwalt ist gar keine schlechte Idee. Dieser kann Akteneinsicht beantragen. Eine Anfrage bei der StA könnte auch schon zufriedenstellend sein.


Wenn Sie Ihr Geld zurück haben möchten, müssen Sie das getrennt zivilrechtlich einklagen, das ist unabhängig vom Strafverfahren.
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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Truthahn029
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 13:29    Titel: Re: Betrüger angezeigt - Wie gehts weiter? Antworten mit Zitat

businesswoman_377 hat folgendes geschrieben::
Muss ich nun einfach abwarten, bis ich von irgendeiner Stelle Post erhalte oder muss ich etwas unternehmen (RA suchen und den Betrag beim AG anmelden o.ä.)?


Beim AG muss nichts angemeldet werden, man könnte aber Klage beim Amtsgericht einreichen (sofern der Streitwert nicht über 5.000,00€ liegt). Dazu ist kein RA notwendig.
Wenn beim Beklagten nichts zu holen ist, bleibt der Kläger allerdings auf den Kosten sitzen...

Gruß. Winken
_________________
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businesswoman_377
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.09.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 20:12    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank erstmal für euer Feedback.

Die Polizei teilte mir mit, dass der betreffende Herr bereits im Jahr 2004 die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Bedeutet dieses dann, dass ich mir die Klage beim AG sparen kann? Ich habe jetzt auch Telefonnummern aus dem seiner Nachbarschaft ausfindig gemacht. Die erzählten mir, dass die Eltern dort im Haus noch wohnhaft sind, der Sohn (also der VK) kürzlich verzogen ist. Müssten die Eltern Auskunft geben, wohin er verzogen ist?

Und nochmal zu meiner Oma - ich weiß nicht mehr, wie der Schein heißt. Aber gibt es da nicht so etwas, wo man einmalig eine Gebühr zahlt und dann einen Anwalt aufsuchen kann? Ich denke nicht, dass sie sich einen Anwalt leisten kann und mit 85 hat sie auch keine RV.

Hat vielleicht noch jemand Kenntis wegen meiner Gewerbeschein - Angelegenheit?

LG, businesswoman_377
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