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Vormunds Rechte

 
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Spiky
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.09.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 14.09.08, 18:39    Titel: Vormunds Rechte Antworten mit Zitat

Guten Tag, ich weiß jetzt nicht ob ich hier ganz richtig bin aber, ich bräuchte dringend eine Information über Vormundschaft oder wie man das nennt.

Folgende Geschichte:

Der Freund (47 Jahre) meiner Mutter (45 Jahre) liegt auf der Intensiv Station. Er hat eine Tochter (21 Jahre).
Nun ist momentan sehr viel Stress und die Tochter ist der Meinung das meine Mutter Ihren Lebens Abschnitt Gefährten rein rechtlich gesehen nicht sehen darf. Und sie dafür sorge Tragen wird das Sie ihn nicht mehr besuchen darf. Dennoch stehen die Schwester und der Bruder vom Patienten alle hinter meine Mutter.

Jetzt wollte ich nur in erfahrung bringen welche rechte meine Mutter da hat und welche Rechte die Tochter.

Und wer bei kritischen entscheidung nun entscheiden darf.

Freundinn?
Tochter?
Ältere Schwester oder Bruder?
oder der Vater von Ihm?

Ich würde mich sehr über eine schnelle Antwort freuen.
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Franz Königs
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 14.09.08, 21:40    Titel: Antworten mit Zitat

Niemand hat das Recht, über einen Anderen zu bestimmten. Entscheidungen kann nur jeder Mensch für sich selbst treffen.

Den Patienten darf jeder besuchen, dessen Besuch der Patient wünscht, wenn der zuständige Arzt aus medizinischer Sicht einen Krankenbesuch gestattet.

Kann der Patient wegen seiner Erkrankung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen, kann er insbesondere notwendige Entscheidungen über die Behandlung seiner Krankheit nicht mehr selbst treffen, kann beim Vormundschaftsgericht die Bestellung eines Betreuers angeregt werden.
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Spiky
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.09.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 15.09.08, 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ja er kann ja nicht mehr entscheiden das ist es ja und wie schon gesagt will deswegen die tochter die besuchsrechte verhindern.

Da war nun die Frage ob die das kann und wenn ja wie man das verhindern kann muss da der vater irgendwie mithelfen weil er hat ja denk ich mal mehr rechte als die tochter denn die rangliste ist meines erachtens doch:

1.) Ehefrau/-mann
2.) Vater & Mutter
3.) Bruder & Schwester
4.) Tochter & Sohn

oder?
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Franz Königs
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 15.09.08, 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

Die aufgeführte Rangliste ist mir nicht bekannt.

Wenn der Patient sich nicht äußern kann, obliegt es meiner Meinung nach dem behandelnden Arzt, darüber zu entscheiden, ob ein Krankenbesuch möglich ist und wenn ja, durch wen.
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Lichtaus
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Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 261
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 15.09.08, 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

Da es kein automatisches Vertretungsrecht gibt - eben auch nicht für Ehepartner, was allerdings mal diskutiert, dann aber wieder verworfen wurde - kann es auch keine Reihenfolge der Bestimmer geben.

Wenn der Betroffene selbst seinen Willen derzeit nicht äußern kann, ist der mutmaßliche Wille maßgebend.

Ich empfehle sich in diesem Fall an Ihre Betreuungsbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes zu wenden, die Sie hier beraten können. In Fragen der notwendigen Bestellung eines Betreuers ist auch das Vormundschaftsgericht Ansprechpartner.

_________________
Grüße Idee Lichtaus
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 16.09.08, 09:47    Titel: Antworten mit Zitat

Spiky hat folgendes geschrieben::
Da war nun die Frage ob die das kann und wenn ja wie man das verhindern kann muss da der vater irgendwie mithelfen weil er hat ja denk ich mal mehr rechte als die tochter denn die rangliste ist meines erachtens doch:

1.) Ehefrau/-mann
2.) Vater & Mutter
3.) Bruder & Schwester
4.) Tochter & Sohn

Eine solche Rangliste besteht nicht.

Allein das Krankenhaus - als Inhaberin des Hausrechts - entscheidet, ob ein Besucher abgewiesen wird.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Spiky
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Anmeldungsdatum: 14.09.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 16.09.08, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ich danke euch dann schonmal vielmals, mal sehen wie das mo´mentan weitergeht evtl. kehre ich ja hierhin zurück falls ich nochmals einen rat brauche seid sehr schlaue und schnelle leutchen Winken

Besten Dank

Mfg. Chris
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