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jananatali FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.10.2005 Beiträge: 297
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Verfasst am: 18.09.08, 11:27 Titel: Schöffengericht - Schöffe tatsächlich "neutral" .. |
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Die Schöffen entscheiden bei einem Strafrechtsurteil gleichberechtigt mit.
Man sollte daher davon ausgehen, dass sie auch die Akten genau kennen.
Der Umfang dieser Akten kann sehr umfangreich sein und sehr viel Zeit zur Prüfung in Anspruch nehmen. Daraus können sich Fragen [an den Angeklagten] entwickeln, Übersehenes oder Ungereimtheiten der Klärung bedürfen.
Wo kann der Schöffe dieses umfangreiche Aktenmaterial einsehen und wie viel Zeit hat er dazu, um sich eine "neutrale" Meinung aus den Akten zu bilden. Wie wird eigentlich sichergestellt, dass er den Fall tatsächlich komplett verarbeitet hat?
Wie sieht die gerichtliche Praxis aus? Übt der Schöffe diese Prüfung eigentlich tatsächlich aus oder verlässt er sich in der Regel auf den "Sachverstand" des Richters ...?
Kann der Verteidiger die Schöffen befragen, bzw. abprüfen - ob sie überhaupt die Akten kennen? |
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Ronny1958 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 18.09.08, 11:38 Titel: |
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Zitat: | Kann der Verteidiger die Schöffen befragen, bzw. abprüfen - ob sie überhaupt die Akten kennen? |
Hallo,
das kratzt aber jetzt schon am Selbstverständnis der ehrenamtlichen Richter, gelle?
Ist Ihnen eine Regelung bekannt, dass ein Verteidiger einen (Berufs-)Richter entsprechend befragen darf?
Vielleicht sollte man mal hier lesen:
wiki link funzt leider nicht
Oder sich hier informieren:
DVS Bundesverband der ehrenamtlichen Richter
Grüße
Ronny  _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.  |
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jananatali FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.10.2005 Beiträge: 297
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Verfasst am: 18.09.08, 12:27 Titel: |
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Es geht um die gerichtliche Praxis und ich habe klare - auch andere - Fragen gestellt.
Bitte die Frage nicht "interpretieren" - sondern diese sachlich beantworten, wenn es möglich ist. Beim DVS ist dazu nichts zu finden. |
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gotto FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.03.2007 Beiträge: 1802 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 18.09.08, 14:47 Titel: |
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jananatali hat folgendes geschrieben:: | . Beim DVS ist dazu nichts zu finden. |
Achja?
Ich habe da folgendes gefunden:
Zitat: | Vor Beginn der Hauptverhandlung sollen die Schöffen vom Vorsitzenden kurz mit der Person des Angeklagten und dem Gegenstand der Anklage vertraut gemacht werden (Nr. 126 Abs. 1 RiStBV). Sobald der Staatsanwalt die Anklage verlesen hat, kann den Schöffen eine Abschrift des Anklagesatzes ausgehändigt werden, damit sie der Verhandlung, insbesondere wenn wegen vieler Taten bzw. gegen mehrere Angeklagte verhandelt wird oder die Sache schwierig ist, besser folgen können.
Schöffen haben das Recht zur Akteneinsicht. Sie müssen Teile der Akten lesen, wenn anstelle der Verlesung in der Hauptverhandlung Beweise im sog. Selbstleseverfahren in die Verhandlung eingeführt werden. Ihnen können aber auch Teile der Akten ausgehändigt werden, wenn dies das bessere Verständnis der Verhandlung ermöglicht (BGH v. 26.03.1997, RohR 1997, 95). Auch ansonsten stehen die Akten den Schöffen als Arbeitsmaterial zur Verfügung. Das heißt aber nicht, dass die Schöffen vor Beginn einer Hauptverhandlung die gesamten Akten durcharbeiten sollen. |
Das beantwortet doch Ihre erste Frage. Die 2. kann ich leider mangels Erfahrung nicht beantworten. Und die 3. hat Ronny ja schon beantwortet... _________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung! |
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moro FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.06.2005 Beiträge: 1438
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Verfasst am: 18.09.08, 15:07 Titel: Re: Schöffengericht - Schöffe tatsächlich "neutral" |
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jananatali hat folgendes geschrieben:: | Die Schöffen entscheiden bei einem Strafrechtsurteil gleichberechtigt mit.
Man sollte daher davon ausgehen, dass sie auch die Akten genau kennen. |
Im Geschworenenprozess (England, USA u.a.) entscheiden sogar die Geschworenen allein (ohne den Berufsrichter) über Schuld und Unschuld - ohne jegliche Akteneinsicht. Deswegen muss alles Entscheidungserhebliche in der mündlichen Verhandlung zur Sprache kommen. Letzteres gilt auch im deutschen Strafprozess: Nach § 261 StPO ergeht die Entscheidung aus der "aus dem Inbegriff der Verhandlung" geschöpften Überzeugung der Richter (einschließlich der Schöffen).
Gruß,
moro |
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jananatali FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.10.2005 Beiträge: 297
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Verfasst am: 18.09.08, 21:01 Titel: |
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D.H. - die Meinung ... des Richters überwiegt! |
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FM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 7320
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Verfasst am: 18.09.08, 21:18 Titel: |
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jananatali hat folgendes geschrieben:: | D.H. - die Meinung ... des Richters überwiegt! |
"der" Richter, stand dort, denn zum Überwiegen müssen es mindestens 2 Richter sein. Da am Amtsgericht jeweils 3 Richter beteiligt sind (wenn überhaupt Schöffen auftauchen), reicht es also wenn die beiden ehrenamtlichen sich einig sind.
Besteht an oberen Instanzen eine Kammer oder ein Senat aus 3 Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern, wären eben 3 von ihnen die Mehrheit. |
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cmd.dea FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.05.2008 Beiträge: 1872 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 18.09.08, 21:19 Titel: |
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jananatali hat folgendes geschrieben:: | D.H. - die Meinung ... des Richters überwiegt! |
Ja. Als Angeklagter würde ich auch die Krise kriegen, wenn das nicht so wäre.
Gruß
Dea |
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jananatali FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.10.2005 Beiträge: 297
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Verfasst am: 18.09.08, 21:56 Titel: |
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Dass die Rechtslehre keine echte Wissenschaft ist, liegt nahe. Dass es zwischen Uni-Lehre (Theorie) und Gericht (Praxis) Unterschiede gibt - ebenso. Aber - dass man die Schöffen inzwischen als "Puppen" einer Judikative präsentiert, das wollte ich eigentlich nur bestätigt sehen. Scheinbar gibt es also einen weiteren Ansatz an unserem Rechtssystem (Strafrecht) -hier Schöffengericht - Zweifel an seiner Tauglichkeit anzumelden.
Zuletzt bearbeitet von jananatali am 18.09.08, 22:02, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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FM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 7320
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Verfasst am: 18.09.08, 22:00 Titel: |
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Jene Verfahrensarten, bei denen alle sich immer nur auf Schriftsätze und Blatt XY der Akten berufen, und wo man dann nur ahnen kann daß das Gericht das kaum gelesen hat, sind mir nicht unbedingt vertrauenserweckender. Bei der mündlichen Verhandlung kann man eher einschätzen, ob die Richter zuhören oder nicht. |
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jananatali FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.10.2005 Beiträge: 297
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Verfasst am: 18.09.08, 22:09 Titel: |
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Also sind die Schöffen "Puppen" des Richters! |
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cmd.dea FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.05.2008 Beiträge: 1872 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 18.09.08, 22:11 Titel: |
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Zitat: | Dass die Rechtslehre keine echte Wissenschaft ist, liegt nahe. |
Stimmt, die Lehre ist keine Wissenschaft (das ist sie nie). Die Rechtswissenschaft ist sehr wohl eine (zumal ich auch nicht erkennen kann, aufgrund welcher Kompetenz Du dies beurteilen koenntest).
Ich meine, erwartest Du auf diesen Unsinn eigentlich eine ernsthafte Antwort.....
Zitat: | Dass es zwischen Uni-Lehre (Theorie) und Gericht (Praxis) Unterschiede gibt - ebenso. |
Wie kann es denn in einer Geisteswissenschaft Unterschiede zwischen Theorie und Praxis geben? Nenn doch mal ein Beispiel.
Zitat: | Aber - dass man die Schöffen inzwischen als "Puppen" einer Judikative präsentiert, das wollte ich eigentlich nur bestätigt sehen. |
Was jedoch noch keine Aussage darüber trifft, ob das jetzt gut oder schlecht ist.
Im Übrigen muss wohl nicht wirklich erwähnt werden, dass es sich nur um viele aber nicht alle Fälle handelt (was denke ich auch gänzlich normal für das System ist). Informiert Dich mal über das Verfahren gegen Monika Böttcher-Weimar vor dem LG Gießen und Du wirst sehen, wie es auch gehen kann.
Zitat: | Scheinbar gibt also einen weiteren Ansatz an unserem Rechtssystem -hier Schöffengericht - Zweifel an seiner Tauglichkeit anzumelden. |
Meinst Du wirlich, mit derart undifferenzierten und demagogischen Behauptungen wie dieser und den andern hier ernsthafte Diskussionspartner zu finden? Mit einer anderen Herangehensweise haette das durchaus ein interessantes Thema hergegeben, aber so....
Viel Spaß noch!
Dea
Zuletzt bearbeitet von cmd.dea am 18.09.08, 22:36, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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jananatali FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.10.2005 Beiträge: 297
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Verfasst am: 18.09.08, 22:35 Titel: |
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Zitat: | Rechtswissenschaft ist sehr wohl eine. |
Nein - ganz sicher nicht. Sie nutzt zwar wissenschaftliche Methoden - um sich ein Urteil zu bilden, aber sie ist keine echte Wissenschaft. Das ist ist ein Faktum.
Zitat: | Wie kann es denn in einer Geisteswissenschaft Unterschiede zwischen Theorie und Praxis geben? |
Die "Gerichtspraxis" - ist die Anwort (vgl. z.B. § 349 (2) StPO - Schema F - Abwicklung, der Missbrauch ist in der Gerichtspraxis sogar von Rechtsgelehrten angeprangert/bestätigt worden!)
Zitat: | Informiert Dich mal über das Verfahren gegen Monika Böttcher-Weimar vor dem LG Gießen und Du wirst sehen, wie es auch gehen kann. |
Oh - ja, das Horrorverfahren kenne ich gut (Strate & Co.). Schlimm - ganz schlimm.
Aber schau Dir mal ganz aktuell - das Verfahren "Harry Woerz" an!
Schlimmer geht es kaum! Daran kannst Du auch erkennen, dass die Rechtslehre keine Wissenschaft ist!
Aber darum geht es gar nicht.
Schöffen sind also nur "Puppen" des Richters.
Zuletzt bearbeitet von jananatali am 18.09.08, 22:45, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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cmd.dea FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.05.2008 Beiträge: 1872 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 18.09.08, 22:41 Titel: |
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jananatali hat folgendes geschrieben:: | Zitat: | Rechtswissenschaft ist sehr wohl eine. |
Nein - ganz sicher nicht. Sie nutzt zwar wissenschaftliche Methoden - um sich ein Urteil zu bilden, aber sie ist keine echte Wissenschaft. Das ist ist ein Faktum.
Zitat: | Wie kann es denn in einer Geisteswissenschaft Unterschiede zwischen Theorie und Praxis geben? |
Die "Gerichtspraxis" - ist die Anwort (vgl. z.B. § 349 (2) StPO, Missbrauch in der Gerichtspraxis sogar von Rechtsgelehrten bestätigt!
Zitat: | Informiert Dich mal über das Verfahren gegen Monika Böttcher-Weimar vor dem LG Gießen und Du wirst sehen, wie es auch gehen kann. |
Oh - ja, das Horrorverfahren kenne ich gut (Strate & Co.). Schlimm - ganz schlimm.
Aber schau Dir mal ganz aktuell - das Verfahren "Harry Woerz" an!
Schlimmer geht es kaum! Daran kannst Du auch erkennen, dass die Rechtslehre keine Wissenschaft ist!
Aber darum geht es gar nicht.
Schöffen sind also nur "Puppen" des Richters. |
Oh Mann, und ich habe auch noch auf Dich geantwortet....
Schoenes Leben noch!
Dea |
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jananatali FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.10.2005 Beiträge: 297
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Verfasst am: 18.09.08, 22:52 Titel: |
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Zitat: | Oh Mann, und ich habe auch noch auf Dich geantwortet....
Schoenes Leben noch!
Dea |
Wenn das das Ende Deiner Argumentation ist, dann solltest Du das Studium wechseln!
Schöffen sind also nur "Puppen" des Richters. |
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