Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 15.09.08, 07:18 Titel: Probleme mit Krankenhaus- Dringend
Hallo,
und zwar ist meine Freundin schwanger, die Schwangerschaftsuntersuchungen finden in einem Krankenhaus statt, da sich kein niedergelassener Frauenarzt mehr in unserer Umgebung befindet.
Jetzt haben wir mit dem Krankenhaus folgende Probleme:
1: Der Mutterpass der den bisherigen Verlauf der Schwangerschaft dokumentiert, wird vom Krankenhaus fast nicht geführt. Sprich es werden fast keine Untersuchungsergebnisse zu Blut, Entwicklung des Baby usw. eingetragen.
Da es mittlerweile ein paar stritige Fragen gibt, haben wir letzte Woche uns eine Zweit- Meinung bei einem anderen Arzt eingeholt. Aufgrund das der Mutterpass fast keine Daten erhält, trotz dass die Schwangerschaft bereits im 6 Monat ist, hatte der Arzt sehr große Probleme den Schwangerschaftsverlauf nachzuvollziehen.
Deshalb gibt es eine rechtliche Möglichkeit das Krankenhaus dazu zu zwingen, den Mutterpass ordentlich zu führen bzw. die Daten nachzutragen ? Wenn ja, in welchem Gesetz kann man dies nachlesen ?
Wir sind deshalb ein bisschen besorgt, da in einem Notfall kein Arzt den Schwangerschaftsverlauf nachvollziehen könnte.
2: Wir erfahren fast keine Untersuchungsergebnisse, erhalten keine Ultraschallbilder etc. ist ein Krankenhaus bzw. der betreffende Arzt zur Aufklärung verpflichtet ?
Wenn wir jetzt den Arzt wechseln möchten, bräuchten wir ja die Untersuchungsergebnisse etc. die das Krankenhaus hat, könnten wir diese ohne Probleme einfordern ?
Um das ganze ein bisschen besser zu verstehen, in dem betreffende Krankenhaus herrscht noch das "Götter in Weiß- Prinzip", sobald man nach Untersuchungsergebnissen etc. fragt, wird der Ton sehr sehr unfreundlich.......
findet man die Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung („Mutterschafts-Richtlinien“)
Dort steht dann unter Punkt H 2:
Richtlinien hat folgendes geschrieben::
Nach diesem Mutterpaß richten sich auch die vom Arzt vorzunehmen-den Eintragungen der Ergebnisse der Untersuchungen im Rahmen der ärztlichen Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung. Darüber hinausgehende für die Schwangerschaft relevante Untersuchungsergebnisse sollen in den Mutterpass eingetragen wer-den, soweit die Eintragung durch die Richtlinien nicht ausgeschlossen ist (Lues-Suchreaktion sowie HIV-Untersuchung).
Bei einem Arztwechsel ist das Krankenhaus verpflichtet, alle wichtigen Befunde weiterzuleiten (steht auch in den Richtlinien).
Ein Recht auf Ultraschallbilder gibt es allerdings nicht. Viele Frauenärzte geben den Eltern als "Service" welche mit - aber eine Verpflichtung besteht nicht.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.