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Probleme mit Krankenhaus- Dringend

 
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simon112
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.09.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 15.09.08, 07:18    Titel: Probleme mit Krankenhaus- Dringend Antworten mit Zitat

Hallo,

und zwar ist meine Freundin schwanger, die Schwangerschaftsuntersuchungen finden in einem Krankenhaus statt, da sich kein niedergelassener Frauenarzt mehr in unserer Umgebung befindet.

Jetzt haben wir mit dem Krankenhaus folgende Probleme:

1: Der Mutterpass der den bisherigen Verlauf der Schwangerschaft dokumentiert, wird vom Krankenhaus fast nicht geführt. Sprich es werden fast keine Untersuchungsergebnisse zu Blut, Entwicklung des Baby usw. eingetragen.

Da es mittlerweile ein paar stritige Fragen gibt, haben wir letzte Woche uns eine Zweit- Meinung bei einem anderen Arzt eingeholt. Aufgrund das der Mutterpass fast keine Daten erhält, trotz dass die Schwangerschaft bereits im 6 Monat ist, hatte der Arzt sehr große Probleme den Schwangerschaftsverlauf nachzuvollziehen.

Deshalb gibt es eine rechtliche Möglichkeit das Krankenhaus dazu zu zwingen, den Mutterpass ordentlich zu führen bzw. die Daten nachzutragen ? Wenn ja, in welchem Gesetz kann man dies nachlesen ?
Wir sind deshalb ein bisschen besorgt, da in einem Notfall kein Arzt den Schwangerschaftsverlauf nachvollziehen könnte.

2: Wir erfahren fast keine Untersuchungsergebnisse, erhalten keine Ultraschallbilder etc. ist ein Krankenhaus bzw. der betreffende Arzt zur Aufklärung verpflichtet ?

Wenn wir jetzt den Arzt wechseln möchten, bräuchten wir ja die Untersuchungsergebnisse etc. die das Krankenhaus hat, könnten wir diese ohne Probleme einfordern ?

Um das ganze ein bisschen besser zu verstehen, in dem betreffende Krankenhaus herrscht noch das "Götter in Weiß- Prinzip", sobald man nach Untersuchungsergebnissen etc. fragt, wird der Ton sehr sehr unfreundlich....... Böse

Danke

Gruß
Simon
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MartinZirkus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 246

BeitragVerfasst am: 15.09.08, 10:14    Titel: Antworten mit Zitat

Moin, moin,

hier:
http://www.g-ba.de/downloads/62-492-271/RL_Mutter-2008-03-13.pdf

findet man die Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung („Mutterschafts-Richtlinien“)

Dort steht dann unter Punkt H 2:

Richtlinien hat folgendes geschrieben::
Nach diesem Mutterpaß richten sich auch die vom Arzt vorzunehmen-den Eintragungen der Ergebnisse der Untersuchungen im Rahmen der ärztlichen Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung. Darüber hinausgehende für die Schwangerschaft relevante Untersuchungsergebnisse sollen in den Mutterpass eingetragen wer-den, soweit die Eintragung durch die Richtlinien nicht ausgeschlossen ist (Lues-Suchreaktion sowie HIV-Untersuchung).


Bei einem Arztwechsel ist das Krankenhaus verpflichtet, alle wichtigen Befunde weiterzuleiten (steht auch in den Richtlinien).

Ein Recht auf Ultraschallbilder gibt es allerdings nicht. Viele Frauenärzte geben den Eltern als "Service" welche mit - aber eine Verpflichtung besteht nicht.

Gruß

MZirkus
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