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Beschluss Zwangsvollstreckung/Zwangsverwaltung falsche Summe

 
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Maffy
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Anmeldungsdatum: 24.09.2006
Beiträge: 138

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 07:33    Titel: Beschluss Zwangsvollstreckung/Zwangsverwaltung falsche Summe Antworten mit Zitat

Hallo.

Wenn für die Zwangsverwaltung / Zwangsvollstreckung Beschlüsse vorliegen, die eine falsche Summe enthalten, kann gegen die Beschlüsse Widerspruch einlegt werden?

In den Beschlüssen steht ein Betrag von 102.000,00 €, welcher bei der Übernahme des Hauses im Grundbuch eingetragen war. Die aktuellen Darlehen weisen 82.000,00 € aus und es bestehen Ratenrückstände in Höhe von 6.000,00 €.

Viele Grüße, Maffy
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UHU-1
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.08.2008
Beiträge: 287
Wohnort: Zentrum der Macht

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 14:04    Titel: Re: Beschluss Zwangsvollstreckung/Zwangsverwaltung falsche S Antworten mit Zitat

Maffy hat folgendes geschrieben::
Wenn für die Zwangsverwaltung / Zwangsvollstreckung Beschlüsse vorliegen, die eine falsche Summe enthalten, kann gegen die Beschlüsse Widerspruch einlegt werden?

In den Beschlüssen steht ein Betrag von 102.000,00 €, welcher bei der Übernahme des Hauses im Grundbuch eingetragen war. Die aktuellen Darlehen weisen 82.000,00 € aus und es bestehen Ratenrückstände in Höhe von 6.000,00 €.


Hier wird offensichtlich aus einer Grundschuldbestellungsurkunde und wegen der dinglichen Ansprüche das Verfahren betrieben.

Das ist richtig so.
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