Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Wenn für die Zwangsverwaltung / Zwangsvollstreckung Beschlüsse vorliegen, die eine falsche Summe enthalten, kann gegen die Beschlüsse Widerspruch einlegt werden?
In den Beschlüssen steht ein Betrag von 102.000,00 €, welcher bei der Übernahme des Hauses im Grundbuch eingetragen war. Die aktuellen Darlehen weisen 82.000,00 € aus und es bestehen Ratenrückstände in Höhe von 6.000,00 €.
Anmeldungsdatum: 13.08.2008 Beiträge: 287 Wohnort: Zentrum der Macht
Verfasst am: 17.09.08, 14:04 Titel: Re: Beschluss Zwangsvollstreckung/Zwangsverwaltung falsche S
Maffy hat folgendes geschrieben::
Wenn für die Zwangsverwaltung / Zwangsvollstreckung Beschlüsse vorliegen, die eine falsche Summe enthalten, kann gegen die Beschlüsse Widerspruch einlegt werden?
In den Beschlüssen steht ein Betrag von 102.000,00 €, welcher bei der Übernahme des Hauses im Grundbuch eingetragen war. Die aktuellen Darlehen weisen 82.000,00 € aus und es bestehen Ratenrückstände in Höhe von 6.000,00 €.
Hier wird offensichtlich aus einer Grundschuldbestellungsurkunde und wegen der dinglichen Ansprüche das Verfahren betrieben.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.