Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 15.09.08, 11:58 Titel: Frage zur Ausbildungs- und Prüfungsordnung d. Fachoberschule
Hallo liebe Forengemeinde,
Schüler S hat einen nach Berufsbildungsgesetz doppelqualifizierende Ausbildungsgang im Land Berlin besucht und Berufsausbildung mit Erlangen der Fachhochschulreife (beides in drei Jahren) verbunden.
Aufgrund langer ärztlich bescheinigter Krankheit wurde S nach Maßgabe des § 20 Abs. 4 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Fachoberschule (Berlin) (APO - FOS) in einigen Schulfächern nicht bewertet, dies macht für die Frage des Bestehen oder Nichtbestehen nach § 58 Abs. 4 APO - FOS mündliche Prüfungen in diesen Fächern erforderlich.
Die Prüfungen – schriftlich und mündlich – des beruflichen Teils der Ausbildung wurden erfolgreich abgelegt, sodass ein Fachbrief vorhanden ist und somit auch die Grundlage für die mündlichen Prüfungen für die Fachhochschulreife (Voraussetzung für das Bestehen der Fachhochschulreife ist u.a. die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung, Voraussetzung für die mündlichen Prüfungen das Vorliegen aller schriftlichen Noten).
Aus organisatorischen Gründen zog sich alles in die Länge, sodass die mündlichen Prüfungen für die Fachhochschulreife erst weit nach Ausbildungsende (27.8.) angesetzt werden konnten.
S hat in dieser Zeit einen Antrag für die Aufnahme in die einjährige Berufsoberschule gestellt (Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife in einem Jahr unter Voraussetzung einer abgeschlossenen Berufsausbildung und der Fachhochschulreife), der Antrag wurde bewilligt und S besuchte ab 1.9. als „Gastschüler“ die Berufsoberschule, da ja immer noch die mündlichen Prüfungen für die Fachhochschulreife ausstanden, welche über Bestehen oder Nichtbestehen entscheiden konnten.
S wurde am 9.9. mitgeteilt, dass am 15.9. die mündliche Prüfung stattfinden wird. Am 15.9. erzielte S – nicht ausreichend vorbereitet – eine Minderleistung in der mündlichen Prüfung im Fach Mathematik mit Null Notenpunkten, d.h. der Note Sechs, sodass die gesamte Fachhochschulreife als „nicht bestanden“ gewertet wird (für das Bestehen der Fachhochschulreife wäre mindestens 1 Notenpunkt, d.h. Note Fünf Minus, nötig gewesen).
Jedoch sagt § 58 Abs. 6 der APO – FOS, dass den Prüflingen der Prüfungstermin mind. eine Unterrichtswoche vor der Prüfung mitzuteilen ist.
Nun ist die Frage, ob die sechs Wochentage (also keine ganze Woche) zwischen dem 9.9. und dem Tag der mündlichen Prüfung am 15.9. oben genannter Anforderung des § 58 Abs. 6 APO – FOS gerecht werden oder nicht.
Und wenn nicht, ob dadurch ein Widerspruch des S gegen die Prüfung gerechtfertigt wäre und Aussicht auf Erfolg hätte und S somit die Chance hätte, die Prüfung mit angemessener Frist zu wiederholen.
Oder handelt es sich hierbei um einen Verfahrensfehler, der keinen Anspruch auf Aufhebung des Verwaltungsaktes begründet?
Gespannt auf Eure Antworten und Kommentare wartet
CMH
Zuletzt bearbeitet von CMH am 15.09.08, 12:17, insgesamt 1-mal bearbeitet
ich weiß wohl warum in Mathe eine Sechs mit NULL-Punkten vergeben wurde!
Zitat:
Nun ist die Frage, ob die sechs Wochentage (also keine ganze Woche) zwischen dem 8.9. und dem Tag der mündlichen Prüfung am 15.9. oben genannter Anforderung des § 58 Abs. 6 APO – FOS gerecht werden oder nicht.
Das sind bei mir immer noch sieben Tage oder Nächte und keine sechs. Außerdem habe ich in meiner bisherigen Prüfertätigkeit (fast 10 Jahre) nur einen einzigen Prüfling gehabt der eine Prüfung mit NULL-Punkten hingelegt hat. Es gibt immer einzelne "Gutwillpunkte." _________________ Die Kunst der Personalführung ist es, den Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.