Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 16.09.08, 07:46 Titel: Flug annuliert - was jetzt?
Hallo alle,
angenommen Person A begibt sich an einem Montag an einen deutschen Flughafen, um mit einer irischen Billigfluglinie nach Spanien zu fliegen. Abflug sollte z.B. 12:45 sein. Zunächst war der Flug verspätet, abergegen 16:00 wird er dann annuliert. Grund sei ein technisches Problem am Flugzeug.
Flug wird dann umgebucht auf Mittwoch; gleiche Fluggesellschaft, gleiches Reiseziel (täglicher Linienflug).
Welche Forderungen kann A an die Fluggesellschaft stellen für:
- Hotelkosten, die im Zielland entstehen, aber 2 Tage umsonst bezahlt werden müssen (man ist ja nicht dort...) - Es handelt sich nicht um eine Pauschlreise
- Transfer zurück zur Wohnung und erneute Anreise dann am Mittwoch
- Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreuden, da Anreise erst 2 Tage später im Zielland erfolgt (Rückreisetermin bleibt aber unverändert)
- gibt es auc h die 250€ aus der Fluggastrechte-regelung für annulierte Flüge?
Die Fluggesellschaft weißt jegliche Ansprüche von sich.
Welche Fristen wären zu beachten?
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 17.09.08, 11:08 Titel:
Hallo,
hier gibt es eine Kurzfassung der EU-Richtlinien zum Fluggastrecht.
Sollte der anspruch von 250 Euronen durchgesetzt werden, gehe ich davon aus, dass weitere Kosten von der Airline nicht getragen werden.
Wenn es sich aber um einen täglichen Linienflug handelt, warum wurde der Passagier dann nicht auf den Folgetag umgebucht ?
Auf jeden Fall würde ich den Vorfall dem LBA melden. Gerade in Bezug auf die Fluggastrechte hat diese Behörde ein besonders scharfes Auge auf den irischen Billigcarrier _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Welche Forderungen kann A an die Fluggesellschaft stellen für:
- Hotelkosten, die im Zielland entstehen, aber 2 Tage umsonst bezahlt werden müssen (man ist ja nicht dort...) - Es handelt sich nicht um eine Pauschlreise
--> Sie haben Hotel und Flug getrennt gebucht. Demnach bleiben Sie auf dem Schaden sitzen.
- Transfer zurück zur Wohnung und erneute Anreise dann am Mittwoch
--> Das müssen Sie von den EUR 250,- zahlen.
- Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreuden, da Anreise erst 2 Tage später im Zielland erfolgt (Rückreisetermin bleibt aber unverändert)
--> Können Sie den Schaden beziffern? Falls nein, dann haben Sie keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das BGB gibt hier nichts her.
- gibt es auc h die 250€ aus der Fluggastrechte-regelung für annulierte Flüge?
--> ja, sie haben Anspruch auf EUR 250,-.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.