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Verfasst am: 30.10.08, 22:25 Titel: Note 6 durch abschauen
Hallo,
angenommen eine Klasse schreibt eine Klausur/Stehgreifaufgabe, dabei wird einer der Schüler dabei erwischt wie er bei einem anderen Schüler abschaut. Daraufhin nimmt die Lehrerin diesem Schüler die Klausur/Stehgreifaufgabe weg und gibt ihm die Note 6, mit der Begründung er habe abgeschaut. Doch der Schüler der angeblich angeschaut hat, behauptet der habe nicht abgeschaut. Damit steht Meinung gegen Meinung und die Meinung des Lehrers ist doch nicht mehr wert.
Wie ist die Rechtslage? Darf die Lehrerin diesem Schüler eine 6 geben?
Natürlich.
Ansonsten könnte ja jeder Schüler ganz offensichtlich abschauen/abschreiben und wenn der Lehrer das sieht einfach jedesmal behaupten "ich habe nicht abgeschaut".
Anmeldungsdatum: 28.01.2007 Beiträge: 411 Wohnort: Down Under.
Verfasst am: 31.10.08, 18:43 Titel:
flipmow hat folgendes geschrieben::
Ohne jetzt wie ein Besserwisser da stehen zu wollen ... aber Stehgreifaufgabe schreibt man ohne h. Hab ich vor kurzem erst hier gelernt und war sehr verblüfft. Deswegen wollte ich es extra nochmal erwähnen.
lg
Das kommt nämlich vom "Stegreif" des Pferdes, aus dem man früher sprach ohne abzusitzen: Eine Stegreifaufgabe ist "eben mal schnell" geschrieben, danach kann man direkt weiterreiten
Wenn du in deinem Beitrag schon schreibst, dass er sozusagen auf frischer Tat ertappt wurde.
Aber mal angenommen, er hat wirklich nicht abgeschaut.
Ich wurde z.B. von einem Lehrer wegen Kaugummikauens ermahnt - obwohl ich bloß eine Zahnspange hatte und außer dieser nichts im Mund, also immer sind LehrerInnen auch nicht im Recht, die sind ja nicht unfehlbar.
Allerdings: Bevor ein Lehrer, eine Lehrerin einem Schüler, einer Schülerin die Arbeit abnimmt, muss wohl schon mehr passieren, als dass er kurz mal hinguckt, und meint, da lugt wer rüber zum Nachbarn.
In aller Regel geht dem eine Ermahnung voraus, die ignoriert wurde, oder macht ein Schüler, eine Schülerin das so dermaßen plump, dass es keinen Zweifel mehr gibt. Nicht selten sieht man es ja auch, wenn man die Arbeiten vergleicht, ob es da unerklärliche Ähnlichkeiten gibt.
Wenn hingegen ein Lehrer/einen Lehrerin einen bestimmten Schüler, eine bestimmte Schülerin "auf dem Kieker" hat, weil der/die auch sonst nicht der Bravste ist, könnte es sein, dass er/sie auch mal überreagiert.
Und dann gibts natürlich die ganz, ganz seltenen Fälle von totalen Ungerechtigkeiten - die äußern sich dann aber meist auch heftiger als in dem geschilderten Vorfall.
Und was immer es war, der Schüler müsste es auch beweisen können - das könnte allenfalls dann geschehen, wenns um Versetzung oder Nichtversetzung geht und er Fakten hat, die seine Ansicht belegen oder glaubhafte ZeugInnen - oder ein gevifter Analt, eine gevifte Anwältin einen Formalfehler findet, sonst muss man mit kleineren Ungerechtigkeiten leben.
Ich muss sagen, man muss teils sogar mit großen Ungerechtigkeiten leben. Das Beste ist es freundlich² zu sein. Hilft nichts mehr ist nur ein Klassenwechsel, ggf. Schulwechseln ein Ausweg. Von anderen Wegen rate ich ab.
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