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Täuschungsversuch

 
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Storker
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2008
Beiträge: 46
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 31.10.08, 11:57    Titel: Täuschungsversuch Antworten mit Zitat

Hallo,

welche Dinge zählen eigentlich zur Kategorie"Täuschungsversuch" und dann auch logischerweise zur Vergabe einer sechs?Bevor ich den Fall hier schildere, versuche ich durch Ausschlussverfahren weiterzukommen.

Danke
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Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 31.10.08, 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ich mach's Ihnen mal leicht:

Im Prinzip kann jeder Versuch, eine erteilte Aufgabe mit anderen als den zugelassenen Hilfsmitteln zu lösen, ein Täuschungsversuch sein.

Das Hilfsmittel, dass zuverlässig immer zugelassen ist, sollte dabei am stärksten eingesetzt werden: das eigene Hirn!
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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Versicherungsmensch
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 31.10.08, 13:43    Titel: Antworten mit Zitat

Nur das Hirn reicht aber doch in den meisten Fällen nicht aus. Ein entsprechendes Schreibmedium inklusive der entsprechenden Gliedmaßen sollte auch vorhanden sein. Ein entsprechend beschreibbares Medium wäre auch von Vorteil. Mit den Augen rollen
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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EinStudent
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 31.10.08, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

hiermit kenne ich mich als fleißiger Student aus Sehr glücklich. Im Allgemeinen kann man sagen, dass der Täuschungsversuch nicht durch Prüfungsordnungen oder Verwaltungsvorschriften individuell von Hochschulen bzw. Schulen definiert werden kann. Der Begriff des Täuschungsversuchs wurde bereits von der Rechtsprechung zum Prüfungsrecht umfassend definiert. Dazu steht ne ganze Menge in Niehues Schul- und Prüfungsrecht, Band 2 Prüfungsrecht, 4. erw. Auflage, Verlang C. H. Beck. Sind aber mehrere Seiten. Weiß nicht, ob man sich das antun muss.

Ich will es mal in meinen eigenen Worten formulieren.

Beim Täuschungsversuch trennt man in den Gebenden und den Nehmenden. Weiter trennt man in unwissentlicht und wissentlich. Es gilt: Der Gebende begeht nie einen Täuschungsversuch, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Und auch nur dann, wenn dies in der Prüfungsordnung normiert ist. Hier verhalten sich einige Schulen/Hochschulen rechtswidrig und ahnden die Ordnungswidrigkeit als Täuschungsversuch. Damit kann sich die Schule/Hochschule ein Bein stellen (Gerichtsurteil bei Niehues).

Ist eine Ordnungswidrigkeit und/oder eine Ahndung nicht normiert, darf der Gebende nicht bestraft werden. Ferner gilt: Wird jemand unwissentlich zum Gebenden (= Jemand schreibt unbemerkt ab), macht sich der Gebende nicht einmal einer Ordnungswidrigkeit schuldig. Auch hier verhalten sich einige Schulen/Hochschulen rechtswidrig und nehmen auch dem unwissentlich Gebenden die Klausur weg und ahnden das als Täuschungsversuch. Völlig zu unrecht (Gerichtsurteil bei Niehues).

Nur der Nehmende begeht einen Täuschungsversuch und das muss entsprechend der Prüfungsordnung gehandet werden.

Gruß
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Storker
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2008
Beiträge: 46
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 31.10.08, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

Oh je- ich sehe ein, dass meine Frage wohl tatsächlich ein wenig zu allgemein formuliert war.Hatte aber damit bezwecken wollen, falls da noch andere Probleme diesbezügl. auftauchen, vielleicht irgendeine Klausel aus dem Schulgesetzt oder wie auch immer an die Hand zu bekommen.

Also: Vor einiger Zeit ist ein Kind dabei erwischt worden, wie es die Hausaufgaben in der Schulstunde von jemand anderen abgeschrieben hat.Er ist erwischt worden und bekam eine sechs wegen Täuschungsversuch.
Drei Wochen später werden die HA durchgenommen.Die Aufgaben standen im Buch, Kind hat sie auch gemacht, aber nicht mitbekommen, dass eine ganze Seite geschrieben werden sollte.(Kind hatte nur 3/4).Andere Kinder hatten sie gar nicht oder erst gar nicht verstanden.Dies sollten sie aber VOR der Abfrage der HA mitteilen (aufzeigen o.ä.)Dieses Kind hat aufgezeigt (kann ich jetzt glauben oder nicht), der Lehrer hat es aber nicht wahrgenommen.Ausgerechnet dieses Kind kommt dran, sagt, dass es doch auch nicht genügend geschrieben hat, bekommt vom Lehrer dann die Antwort, dass das ein Täuschungsversuch sei- sie hätte sich ja vorhin melden können............... Frage Also eine sechs! Eine sechs für gemachte HA????
Kind versucht Zeugen für ihre Äußerung zu finden, aber irgendwie ist die Geschichte im Sande verlaufen, weil alle Angst vor diesem Lehrer haben.
Deshalb interessiert mich jetzt einfach mal- zählt sowas echt unter die Kategorie Täuschungsversuch?
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pragmatiker
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.07.2007
Beiträge: 1047

BeitragVerfasst am: 31.10.08, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

Questor hat folgendes geschrieben::
Würde ich ja sagen. Wenn das Kind schon seine Hausaufgaben nur zum Teil gemacht hat - was eh schon problematisch ist, da die Dinger ja nicht zum Spaß vergeben werden, muss es laut und deutlich sagen, dass es sie nicht hat. Und es merkt ja, wenn es was sagt, ob der Angesprochene das mitbekommen hat. Sonst muss man sich wiederholt melden.


na ja, ich denke man muss fragen wie alt das kind ist. und eine 6 wg. der hausaufgaben gehört ohnehin nur zur übrigen mitarbeit und wird nicht ausschlaggebend sein für die zeugnisnote.
_________________
Ich freue mich über Eure ehrlichen Bewertungen (einfach auf den grünen Punkt unter meinem Benutzernamen klicken und los geht´s)
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heini12
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 31.10.08, 15:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
welches Bundesland ?

In NRW gilt :

http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Erlasse/12-31Nr1.pdf

“4. Hausaufgaben müssen regelmäßig überprüft und für die weitere Arbeit
im Unterricht ausgewertet werden. Sie werden in der Regel
nicht zensiert, sollten jedoch unter pädagogischen Aspekten Anerkennung
finden.“

http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Gesetze/SchulG_Info/Schulgesetz.pdf

Allgemeines
§ 42
Allgemeine Rechte und
Pflichten aus dem Schulverhältnis
(3) Schülerinnen und Schüler haben die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass
die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann.
Sie sind insbesondere verpflichtet, sich auf den Unterricht vorzubereiten,
sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und
die Hausaufgaben zu erledigen.

Ansonsten sehe ich das auch so wie Prakmatiker:
Zitat:
„na ja, ich denke man muss fragen wie alt das Kind ist. und eine 6 wg. der Hausaufgaben gehört ohnehin nur zur übrigen Mitarbeit und wird nicht ausschlaggebend sein für die Zeugnisnote.“

Wobei dadurch schon die Zeugnisnote negative beeinflusst werden kann, wenn dies öfters vorkommt.


Mit freundlichen Grüßen

Heini
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Storker
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2008
Beiträge: 46
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 31.10.08, 15:50    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht hier um elfjährige Kinder!
Das Kind hat sich ja gemeldet!!! Als das Nachbarkind gefragt wurde, hat der Schüler sogar noch darauf geantwortet, dass es ihm genauso gehe!
Hat es der Lehrer wohl vergessen?
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heini12
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 31.10.08, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Zitat:
„welche Dinge zählen eigentlich zur Kategorie" Täuschungsversuch" und dann auch logischerweise zur Vergabe einer sechs? Bevor ich den Fall hier schildere, versuche ich durch Ausschlussverfahren weiterzukommen.“
Zitat 2:
„Oh je- ich sehe ein, dass meine Frage wohl tatsächlich ein wenig zu allgemein formuliert war .Hatte aber damit bezwecken wollen, falls da noch andere Probleme diesbezügl. auftauchen, vielleicht irgendeine Klausel aus dem Schulgesetzt oder wie auch immer an die Hand zu bekommen.“
Auf meine Frage welches Bundesland haben Sie noch nicht geantwortet.

Zitat:
„Es geht hier um elfjährige Kinder!“

Also um einen Schüler der 6. oder 7. Klasse.
In den Klassen sollte man allerdings schon wissen, welche Konsequenz
das nicht anfertigen von Hausaufgaben bedeutet.

Ich habe Ihnen die Rechtslage in NRW genannt.
Wenn Ihr Kind nicht in NRW zur Schule geht, sollten Sie dies auch mitteilen.
Dann wird es hier sicherlich auch eine allgemeingültige Antwort geben, die den Forenregeln entspricht.

Mit freundlichen Grüßen

Heini
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Storker
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2008
Beiträge: 46
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 01.11.08, 16:01    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, es geht um NRW.
Ich bin der Meinung, wenn sich ein schüchternes Kind meldet und noch zusätzlich kurz äußert, sollte dieses reichen.Es geht hier um tägliche HAUSAUFGABEN.......Wir sind doch nicht beim Gericht!.Zudem sind sie gemacht worden!!! Kinder, die sie gar nicht oder sogar abgeschrieben haben, werden also überhaupt nicht bestraft?

Kurze Zeit später sollte nämlich eine Abfrage zu einer HA stattfinden, die zu einem bestimmten Zeitpunkt abgeliefert werden sollte.Das haben auch einige Kinder nicht gemacht.Diese Sache wurde kommentarlos hingenommen und die Abfrage verschoben.Mit welchem Recht diesmal ?

Ich kann nachvollziehen, das es dem Lehrer wichtig ist, dass jemand zu seinen "Fehlern" (Nichtkönnen, Vergesslichkeit, Faulheit Winken ) stehen soll.
Aber jetzt dreht doch mal den Spieß um: Der "mutige" Schüler, der oft seine HA nicht macht (sich aber meldet)steht jetzt besser da?

Zitat:
In den Klassen sollte man allerdings schon wissen, welche Konsequenz
das nicht anfertigen von Hausaufgaben bedeutet.

(Elfährige sind übrigens eher in der Klasse 5 oder 6 anzutreffen Winken )

Ja- es gibt einen Hausaufgabenstrich- und keine sechs!
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heini12
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 02.11.08, 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

danke für die Antwort.
Es geht also darum, das vermutet wird, dass eine Lehrkraft zweierlei Maß hat.
Und für Sie der Eindruck entstanden ist, dass das Kind ungerecht behandelt worden ist.
Leider gibt es da auch noch etwas, was für Eltern schwer nachvollziehbar ist, die Pädagogische Freiheit der Lehrkräfte.

Haben Sie mit der Lehrkraft gesprochen?
Wissen Sie ob nicht doch entsprechende Aufzeichnungen von der Lehrkraft gemacht wurden?

Ich kann Ihren Ärger als Vater nachvollziehen.
Zitat:
„Aber jetzt dreht doch mal den Spieß um: Der "mutige" Schüler, der oft seine HA nicht macht (sich aber meldet)steht jetzt besser da?“
Ganz allgemein kann ich nur sagen, mit der Lehrkraft ein Gespräch suchen. Bis auf wenige Ausnahmen hat das auch geholfen. Denn Lehrkräfte sind auch Menschen.

Mit freundlichen Grüßen

Heini
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