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Umleitung zu Ausweichflughafen - welche Rechte hat man?

 
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JARU1969
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.09.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 18:37    Titel: Umleitung zu Ausweichflughafen - welche Rechte hat man? Antworten mit Zitat

Mir ist es mal passiert, dass ich aufgrund Blitzeis nicht im ursprünglichen Zielflughafen Frankfurt landen konnte, sondern die Maschine nach Düsseldorf umgeleitet wurde.
Gleiches wäre im Sommer theoretisch bei Gewitter über dem Flughafen möglich.

Es ergeben sich folgende Fragen allgemeiner Art, da mich das Thema interessiert:

1. Wie sieht die rechtliche Lage aus (Vertragserfüllung, Haftung), wenn der Flug umgeleitet wurde und ggf. ein Anschlussflug verpasst werden würde?
2. Bei einer Spätankunft auf dem Ausweichflughafen, muss die Airline dann die Kosten für eine weitere Übernachtung übernehmen oder diese vermitteln?

3. Nehmen wir einmal die andere Seite vor: Flugzeug steht in Düsseldorf und nicht in Frankfurt, wie ist das dann mit der Ersatzbeförderung nach Düsseldorf korrekt?
Gibt es neue Flugnummern oder eine Ersatz-Startzeit, oder gilt die ursprüngliche Startzeit als die der Ersatzbeförderung via Reisebus?

4. Wie funktioniert das korrekt, dass Angehörige über die Flugumleitung des Fluges mit ihren Lieben informiert werden? Airline an Reisebüro, Reisebüro an Kontaktperson?
_________________
Ich recherchiere für die Deutsche Wikipedia
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AntoniaW
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.03.2008
Beiträge: 173

BeitragVerfasst am: 19.09.08, 08:20    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich würde ich dieses Szenario höherer Gewalt zuschreiben. Unwetter liegen ja zweifelsohne nicht in der Verantwortung der Fluggesellschaft.

Ich versuche mich mal an den vier Fragen:

1. Außerhalb des Rahmens der Fluggastverordnung sollten keine Ansprüche an unabhängig vom betreffenden Flug gebuchten Leistungen jeglicher Art bestehen.
2. Hier wird die Fluggesellschaft motiviert sein eher einen Rücktransport denn eine zusätzliche Übernachtung zu organisieren.
3. Per Flugzeug, Bus, Bahn, PKW.
4. Meines Wissens nach wird den Passagieren die Möglichkeit gegeben Ihre Abholer zu informieren. Ansonsten werden ja auch noch die Meldungen auf dem Ziel-Airport und dessen Webseite ausgegeben. Über Dritte, etwa Reisebüros, kann diese Verständigung nicht funktionieren, bedenkt man die unterschiedlichen Öffnungszeiten und nächtliche Flugzeiten.
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svenvanhien
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.04.2007
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 20.09.08, 17:32    Titel: Re: Umleitung zu Ausweichflughafen - welche Rechte hat man? Antworten mit Zitat

JARU1969 hat folgendes geschrieben::

4. Wie funktioniert das korrekt, dass Angehörige über die Flugumleitung des Fluges mit ihren Lieben informiert werden? Airline an Reisebüro, Reisebüro an Kontaktperson?


***Kopfschüttel***

Wie kann man nur so eine unbeholfene Frage stellen.
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svenvanhien
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.04.2007
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 20.09.08, 17:34    Titel: Re: Umleitung zu Ausweichflughafen - welche Rechte hat man? Antworten mit Zitat

JARU1969 hat folgendes geschrieben::

2. Bei einer Spätankunft auf dem Ausweichflughafen, muss die Airline dann die Kosten für eine weitere Übernachtung übernehmen oder diese vermitteln?

Selbstverständlich nicht!
Bei höherer Gewalt (Wetter) muss die Airline kein Hotel etc. stellen.

Die Airline ist allenfalls verpflichtet, den Passagier kostenfrei auf einen späteren Flug der gleichen Airline umzubuchen.
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