Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Stallbesitzer versaeumt einen Einstellervertrag aufzusetzen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Stallbesitzer versaeumt einen Einstellervertrag aufzusetzen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Tierrecht/ Tierkaufrecht/ Haftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
ponyzwerg
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.09.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 16.09.08, 09:51    Titel: Stallbesitzer versaeumt einen Einstellervertrag aufzusetzen Antworten mit Zitat

Hallo Ihr Lieben,

Ich hab ein mittelschweres Problem mit dem Stallbesitzer, bei dem ich meine Pferde bis 30.4.2008 bzw. 10.5.2008 aufgestallt hatte.

Ich schildere mal in Stichpunkten was bis jetzt passiert ist.


-am 15.3.2007 Vertragsabschluss fuer das Pferd X

-Dezember 2007 habe ich das Pferd Y erworben und aufgestallt

- Stallbesitzer versaeumte es jedoch mir einen Einstellervertrag fuer Pferd Y zukommen zulassen

- Februar 2008: Vertragskuenigung fuer Pferd X zum 30.4.2008 ( Sommerwiese)

- Kuendigung efolgte MUENDLICH unter Zeugen und wurde vom Stallbesitzer angenommen

- 30.4.2008 Pferd X zieht in seine neue Bleibe

- 4.5.2008 Kuendigung fuer Pferd Y nach Streitigleiten

-Stallbesitzer nahm auch diese muendliche Kuendigung an ( Zeugen waren vor ort)

-10.5.2008 habe ich mein Pferd Y hals ueber Kopf vom Hof geholt da das Wohlergehen meines Pferdes in Frage stand

- SB hat vollen Mietpreis fuer Mai erhalten

- am 11.9. 2008 Schreiben von dem RA des SB, dieser beruf sich auch den Vertrag vom 15.03.2007

- angeblicher Vertragsbruch und offene Forderung von ca. 230 euro fuer den Juni 2008

-ich sehen dieses Schreiben als Gegenstandslos das dieser Vertrag vom 15.03.2007 von mir fristgerecht zum 30.4.2008 gekuendigt wurde

-erneutes Schreiben vom RA, ich solle belegen das ich den Vertrag zum 30.04.2008 gekuendigt habe ausserdem Zahlungsauforderung bis zum 25.9.2008

Es ist fuer mich nicht ganz verstaendlich was der SB da versucht. Wenn ich doch den Vertrag erst zum 30.06.2008 gekuendigt haette warum soll ich dann nur den Juni zahlen und nicht auch den Mai? Den fuer den Mai habe ich fuer Pferd X auch nicht mehr gezahlt.

Fuer mich ist klar das er versucht mir sein Versaeumnis in die Tasche zuschieben, denn er hat ja vergessen mir fuer Pferd Y einen Einstellervertrag zugeben.

Ich hab mich bei Pferd Y an eine 4 Woechige Frist gehalten. Ich hab zwar erst am 4.5 gekuendigt aber der Mai hat ja nun mal 5 Wochen.

Wie sieht die Rechtslage aus? Muss ich die Forderung begleichen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde hier zumindest eine anwaltliche Beratung empfehlen.
Vermutlich - das ist aber nur vage, denn um etwas Konkretes sagen zu können, müsste man den Wortlaut sowohl des Vertrages als auch den Schriftverkehr kennen, weswegen eine anwaltliche Beratung zu empfehlen ist - bezieht sich die Forderung nach Stallmiete für den Monat Juni auf Pferd Y. Der Stallbesitzer rechnete wohl nicht mit Kündigungsfrist von 4 Wochen, sondern von einem Monat. Es wurde wohl angenommen, dass für Pferd Y konkludent auch der Vertrag für Pferd X gilt.

Wenn nun eine Forderung bis zum September gestellt wird, so ist die Frage, bezieht sich diese Forderung auf Pferd X, Pferd Y oder auf beide Pferde.

Angesichts des Vertrages für Pferd X wäre zu fragen, ob dieser Vertrag mündliche Kündigungen ermöglicht oder schriftliche vorsieht. HIer wäre zu fragen, inwieweit es sich, falls schriftlich vorgesehen ist, um eine reine Formalie handeln könnte, da Stallbesitzer ja selbst für Pferd Y einen mündlichen Vertrag abschloss.

Zu fragen ist hier nach den Kosten. Eine anwaltliche Beratung kann Dich ebensoviel kosten wie die ursprüngliche Forderung nach der Juni-Miete. Von daher würde ich versuchen, mit dem gegnerischen Anwalt einen Vergleich zu schließen, wonach die Juni-Miete gezahlt wird und gut ist. Allerdings: mit schriftlichem Verzicht durch die Gegenseite auf alle weiteren Forderungen und - ganz wichtig - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Wobei darauf zu achten ist, dass Du nicht auch noch die Kosten des gegnerischen Anwalts, also das Honorar, zu übernehmen hast. Vielleicht - aus taktischen Gründen - vorab Name und Anschrift der Zeugen für die Kündigung nennen. Dies rein aus Kostenerwägungen. Sollte die Gegenseite nicht auf diesen Vergleichsvorschlag eingehen, wird der Gang zum Anwalt auf jeden Fall unvermeidlich sein.

Eine anwaltliche Beratung kann an die 230 Euronen kosten. Das lohnt sich bei höheren Forderungen auf jeden Fall, und zu der höheren Forderungen musst Du sicherheitshalber das Anwaltshonorar des Gegners hinzu rechnen. Je nach Rechtslage - die nur nach Kenntnis der genannten Schriftsätze bestimmt werden kann - lohnt es sich bei guter Aussicht sogar, einen Prozess zu führen, denn bei völligem Obsiegen hat der Gegner, der zu diesem Prozess mit einer unberechtigten Forderung getrieben hat, im Zweifel auch Deinen Anwalt zu zahlen. Aber verlass Dich da bloß nicht drauf, die Bandbreite der Möglichkeiten ohne Kenntnis der Dokumente geht von Forderung bis September rechtmäßig, bis zu, jede Forderung unrechtmäßig.

Also bleibe ich dabei, willst Du Kosten sparen, Vergleich, ansonsten nicht ohne Anwalt.
_________________
Grüße,
Abrazo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Tierrecht/ Tierkaufrecht/ Haftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.