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Nur die.
Fahrlässige ist es nicht. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
1. Im vorsätzlichen: Strafanzeige erstatten und entweder ein Adhäsionsverfahren(Bestrafung des Täters und gleichzeitig Schadensersatz für das Opfer) am Strafgericht anstreben oder so wie in Punkt 2.
2. Im fahrlässigen: Auch ein fahrlässig verursachter Schaden ist vom Schädigenden in aller Regel zu ersetzen. Das kann man formlos machen "Hallo, ich will Schadensersatz", man kann einen Anwalt bemühen, um der Sache mehr Nachdruck zu verleihen oder wenn sich der Schädiger komplett querstellt, muss man vor einem Zivilgericht klagen. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
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