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roken Interessierter
Anmeldungsdatum: 15.09.2008 Beiträge: 12
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Verfasst am: 15.09.08, 14:56 Titel: BtMG kurze frage |
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Guten Tag,
Herr X wurde nachmittags mit einer Menge von 4.3g marihuana(laut Polizei) angetroffen. Dieser Vorfall liegt mittlerweile 1 Jahr zurück und das Verfahren wurde gegen Auflagen eingestellt.Es war der erste Konflikt mit dem Gesetz...und hoffentlich der letze.
Nun zur frage:
Herr X hat vor in naher Zukunft einen Führerschein zu beginnen und weiss nicht ob irgentetwas davon an die Führerscheinstelle gegangen ist, hofft aber da er keinen Führerschein besessen hat das er in dieser Hinsicht mit einem blauen Auge davon gekommen ist.
Das alter betrug damal 16...mittlerweile 17 jahre.
da es darauf warscheinlich keine sichere Antwort gibt würde Herr X sich auch sehr über eine Nummer oder die entsprechende Behörde(?) freuen die auskunft geben kann.
Im Internet hat er nix konkretes gefunden.
die nächste frage stellt sich natürlich im Anschluss...wenn Herr X sagt...Hallo ich bin Herr X ich hatte mal was Drogen am Hut darf ich meinen Führerschein erst später machen oder muss ich einen Drogentest abgeben... das sich die Verantwortlichen denken.. ne aber das sollten wir doch mal veranlassen. ist das möglich bzw. besteht das Risiko
p.s. das alles spielt(e) sich in NRW ab
vielen Dank im vorraus
mfg |
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roken Interessierter
Anmeldungsdatum: 15.09.2008 Beiträge: 12
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Verfasst am: 15.09.08, 16:32 Titel: |
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erstmal vielen dank für deine antwort..habe ich mir schon gedacht
aber vielleicht gibt es ja noch einen besser informierten hier im forum...wenn sowas allerdings an die fss geleitet wurde erhält herr X keine information darüber oder? |
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roken Interessierter
Anmeldungsdatum: 15.09.2008 Beiträge: 12
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Verfasst am: 15.09.08, 16:52 Titel: |
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z.b. das herr X bei einem eventuellen drogentest nicht informiert ist und somit ins offene messer läuft....aber sowas wirds mit sicherheit nicht sein...trotzdem bin ich mir nicht sicher ob ich einfach mal anrufen oder vorbeikommen soll und dann nachfrage
EDIT: verjährt der fall nicht irgentwann, sodass der zuständigen behörde falls sie vorhaben einen test zu machen, die hände gebunden sind? |
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John Robie FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.12.2007 Beiträge: 1786 Wohnort: Baden-Württemberg
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Verfasst am: 15.09.08, 21:46 Titel: |
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Hi roken!
| Zitat: | | z.b. das herr X bei einem eventuellen drogentest nicht informiert ist und somit ins offene messer läuft.... |
Verstehe ich nicht.
Für Herrn X war es der erste Konflikt mit dem Gesetz ... und hoffentlich der letzte. Konfliktscheu wie Herr X - glücklicherweise - ist, wird er ja nicht so blöd sein, weiterhin Drogen zu konsumieren.
Also kann ein Drogentest ihn doch nicht schrecken.
Bye
-John |
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roken Interessierter
Anmeldungsdatum: 15.09.2008 Beiträge: 12
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Verfasst am: 15.09.08, 22:08 Titel: |
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lassen wir das mal aussenvor
Die größte Sorge des Herrn X ist ob sie diesen test veranlassen können, weil er sich erkundigt hat ob so ein Test bei ihm durchgeführt werden soll.
Eigentlich gehe ich davon aus, das die Prüfstelle nicht vor hat Herrn X vor beginn des Führerscheines einen Drogentest abzunehmen , aber da Herr X sich sicher sein will und ich ihm meine Hilfe versprochen habe, habe ich vor ihm sagen wie er sich am besten informiert und ob es die Möglichkeit gibt aufgrund des Nachfragens ( und somit auch der angabe des vorfalls) doch soeinen test durchzuführen
mfg
roken |
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John Robie FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.12.2007 Beiträge: 1786 Wohnort: Baden-Württemberg
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Verfasst am: 15.09.08, 22:22 Titel: |
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Hi roken!
| Zitat: | | Die größte Sorge des Herrn X ist ob sie diesen test veranlassen können, weil er sich erkundigt hat ob so ein Test bei ihm durchgeführt werden soll. |
Die größte Sorge von Herrn X sollte sein, dass er nicht von Drogen lassen kann.
| Zitat: | | lassen wir das mal aussenvor |
Ehrlich gesagt wäre ich froh, wenn die Prüfstelle solche Dinge nicht außen vor ließe.
Bye
-John |
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roken Interessierter
Anmeldungsdatum: 15.09.2008 Beiträge: 12
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Verfasst am: 15.09.08, 22:28 Titel: |
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Herr X hat bereits aufgehört Drogen zu konsumieren, für die allgemeine Sicherheit im Straßenverkehr(indem er hoffentlich bald aktiv teilnehmen kann) und natürlich für sich selbst, die frage ist nur wann dieser test gemacht wird und ob eventuell noch reste nachgewiesen werden können.
ich bin für jede antwort dankbar aber wäre ihnen doch sehr verbunden wenn wir weiter sachlich bleiben könnten und sie nicht versuchen mich im umgang mit drogen zu belehren(da zwecklos weil ich ungleich herr X)
mfg |
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RogerR FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.07.2005 Beiträge: 351
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Verfasst am: 16.09.08, 00:06 Titel: |
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| John Robie hat folgendes geschrieben:: | [...]
Die größte Sorge von Herrn X sollte sein, dass er nicht von Drogen lassen kann.
[...]
Ehrlich gesagt wäre ich froh, wenn die Prüfstelle solche Dinge nicht außen vor ließe.
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Immer schön wenn andere besser wissen was gut für einen ist.
Da haben wir wohl einen Drogen- und Lebensberater am Start? Oder wird eher im Kokswittchen-und-die-bösen-Haschgiftspritzer-Märchenbuch geschmökert? |
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katmai FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.01.2007 Beiträge: 411 Wohnort: Down Under.
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Verfasst am: 16.09.08, 12:12 Titel: |
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| RogerR hat folgendes geschrieben:: | | John Robie hat folgendes geschrieben:: | [...]
Die größte Sorge von Herrn X sollte sein, dass er nicht von Drogen lassen kann.
[...]
Ehrlich gesagt wäre ich froh, wenn die Prüfstelle solche Dinge nicht außen vor ließe.
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Immer schön wenn andere besser wissen was gut für einen ist.
Da haben wir wohl einen Drogen- und Lebensberater am Start? Oder wird eher im Kokswittchen-und-die-bösen-Haschgiftspritzer-Märchenbuch geschmökert? |
Ich finde es schon gut, wenn andere sich darum bemühen, dass jemand, der aktiv am Straßenverkehr teilnehmen will und ein potentiell für andere tödliches Gefährt bewegen möchte, nicht unter Drogeneinfluss steht. Ich weiß nicht, was das mit Lebensberatung oder Märchenbüchern zu tun hat - mehr mit allgemein sinnvollen Regelungen. Und genau da und in diesem Kontext (Gefährdung Dritter) würde ich für mich auch in Anspruch nehmen, zu wissen, was gut für andere ist.
Aber das führt vom Thema weg.
Gruß,
katmai. _________________ Achtung: Gefährliches Halbwissen! |
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RogerR FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.07.2005 Beiträge: 351
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Verfasst am: 16.09.08, 12:36 Titel: |
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Es war doch überhaupt nicht die Rede davon, dass jemand durch Drogen beeiträchtigt ein KFZ führt. Also braucht man auch keine Befürchtungen um die Sicherheit im Strassenverkehr vorzuschieben.
Übrigens hält sich der überwiegende Teil der Kraftfahrer für überdurchschnittlich begabt, was ein Widerspruch in sich ist. Jene fänden sicher auch, dass ihr Fahrsti allgemein sinnvoll ist und gut für andere wäre. |
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roken Interessierter
Anmeldungsdatum: 15.09.2008 Beiträge: 12
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Verfasst am: 16.09.08, 13:27 Titel: |
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erstmal wieder hallo und vielen dank für die antworten.....vllt verirrt sich ja noch einer in das thema der über diesen ganzen kram etwas genauer bescheidweiss
mfg |
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John Robie FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.12.2007 Beiträge: 1786 Wohnort: Baden-Württemberg
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Verfasst am: 16.09.08, 16:56 Titel: |
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Hallo RogerR!
| Zitat: | | Immer schön wenn andere besser wissen was gut für einen ist. |
Selbstverständlich können wir das Modell einführen, dass jeder selbst weiß, was das beste für ihn ist und ihn sich selbst überlassen. Die Konsequenzen zu durchdenken überlasse ich Ihnen.
| Zitat: | | Es war doch überhaupt nicht die Rede davon, dass jemand durch Drogen beeiträchtigt ein KFZ führt. |
Wenn Herr X von Drogen lässt, dann wird Herr X nicht durch Drogen beeinträchtigt ein Kfz führen, richtig.
| Zitat: | | Also braucht man auch keine Befürchtungen um die Sicherheit im Strassenverkehr vorzuschieben. |
Sollten Sie mich für den Vorschieber halten, so überschätzen Sie meinen Missionierungseifer.
| Zitat: | | Oder wird eher im Kokswittchen-und-die-bösen-Haschgiftspritzer-Märchenbuch geschmökert? |
Nicht jeder bezieht sein Wissen ausschließlich aus Büchern.
Freundliche Grüße
-John |
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John Robie FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.12.2007 Beiträge: 1786 Wohnort: Baden-Württemberg
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Verfasst am: 16.09.08, 17:00 Titel: |
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Hallo roken!
| Zitat: | | Herr X hat bereits aufgehört Drogen zu konsumieren, für die allgemeine Sicherheit im Straßenverkehr(indem er hoffentlich bald aktiv teilnehmen kann) und natürlich für sich selbst, die frage ist nur wann dieser test gemacht wird und ob eventuell noch reste nachgewiesen werden können. |
Die Information, die Sie nachschieben, ist nicht ganz unwichtig.
Wenn Sie sich mal diesen Link anschauen: http://www.drogen-aufklaerung.de/texte/sachtext/cannabis12.htm
Herr X dürfte also keinerlei Probleme haben.
Freundliche Grüße
-John |
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lunatic224 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2006 Beiträge: 106
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Verfasst am: 16.09.08, 17:38 Titel: |
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| hi Herr X . die geschichte ist ganz einfach zu erklären da ich einen mister y kenne. Wenn mister x einen Führerschein bei der führerschein stelle beantragt bekommt er vorerst bevor er zur prüfung geht zwei mal einen brief. in diesem brief wird er gebeten in den nächsten 24 stunden sprich am nächsten tag einen drogentest bzw urinprobe abzugeben. dies passiert 2 ganze mal. wenn er diese unter ÄRTZTLICHER beobachtung besteht bekommt er seinen führerschein. 1 test kostet 99,- euro. allerdings kann es auch passieren das er bei der praktischen prüfung mit dem prüfer wenn er es weiß, zur polizei fahren darf und einen alk oder drogen test machen darf. viel erfolg und am besten bleiben lassen |
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roken Interessierter
Anmeldungsdatum: 15.09.2008 Beiträge: 12
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Verfasst am: 16.09.08, 17:57 Titel: |
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ok vielen dank.
ich werde Herr X trotzdem sagen er soll mal dahinfahren und sich erkundidigen. Es spricht ja eigentlich nix dagegen das er mal nachfragt geht ja schliesslich um ihn...und falls soein test gemacht werden muss isses auch sicherlich nicht schlecht wenn man 2 wochen länger wartet(sicher is sicher).
die wahrscheinlichkeit das eine mpu gemacht wird is ja zum glück mehr als gering( wär ja mehr als bekloppt in diesem konkreten fall) aber da wird ja eine Haarprobe entnommen...wird diese auch bei der kontrolle gemacht die herr x über sich ergehen lassen muss?
mfg
EDIT: lunatic224 spielt das alter in dem fall keine rolle. herr x war zudemzeitpunkt 16 UND das verfahren wurde gegen auflagen eingestellt |
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