Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - "Häftlinge sind zu lange weggesperrt" - ???
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

"Häftlinge sind zu lange weggesperrt" - ???
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Recht und Politik
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 12.09.08, 07:33    Titel: "Häftlinge sind zu lange weggesperrt" - ??? Antworten mit Zitat

"Häftlinge sind zu lange weggesperrt"
    Bochumer Forscher finden Sicherungsverwahrung ist ungerecht und unnütz. Opferverbände und Justizminister reagieren empört auf diese Studie.
Sicherungsverwahrung überflüssig? - Die letzte Möglichkeit - und - Sicherheit geht vor - sowie - Strenge Kriterien

Meinungen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Cicero
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 12.09.08, 08:37    Titel: Antworten mit Zitat

Man unterstelle, dass die Zahlen aus der Studie richtig sind. Dann müssten also 64 Personen in Sicherheitsverwahrung genommen werden, die nicht rückfallgefährdet sind um drei Personen aus dem Verkehr zu ziehen, die es doch sind. Wir reden dabei von Personen, die ihre Strafe verbüßt haben. Zur Erreichung des staatlichen Strafanspruchs brauchen diese nicht mehr eingesperrt zu werden, sondern nur noch zur Verhinderung weiterer Straftaten.

Letztlich ist dies ein Abwägugnsproblem. Eine Lösung habe ich nicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 12.09.08, 09:42    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Dann müssten also 64 Personen in Sicherheitsverwahrung genommen werden, die nicht rückfallgefährdet sind um drei Personen aus dem Verkehr zu ziehen, die es doch sind.


Wobei die drei sich auf schwere Straftaten bezog, und insgesamt wohl 23 rückfällig wurden, wir aber nicht wissen was sich hinter den Rückfällen verbarg.

Aber egal, für eines der drei Opfer einer schweren Straftat ist bereits das zuviel.

Deswegen kann ich die Empörung durchaus auch verstehen.

Nebebei es gibt noch mehr Alternativen als bisher erwähnt.



Und wenn ich über eine andere denkbare Alternative des dauerhaften Sicherheitsgedankens nachdenke (USA, Todesstrafe, etc.), dann wäre die Entscheidung zugunsten der (nur) dauerhaften Sicherheitsverwahrung weniger gravierend.

Eine Lösung habe ich auch nicht parat, weil ich zum Glück noch nie Opfer einer schweren Straftat war.

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Cicero
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 12.09.08, 10:00    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, über die Todesstrafe reden wir an dieser Stelle ja nicht und mit etwas Glück bleibt es dabei. Aber es stellt sich eine vergleichbare Frage. Diskutiert man nämlich ernsthaft über die Einführung der Todesstrafe, dann fragt man sich, wie viele Justizirrtümer man sich erlauben darf, um sicherzustellen, dass kein Schuldiger davon kommt.

Hier fragt man sich: "wie viele Ungefährliche darf ich für immer wegsperren, damit ich sicher sein kann, dass kein Gefährlicher frei herumläuft." Der Hauptunterschied zur Todesstrafenkonstellation besteht freilich darin, dass die "Ungefährlichen" am Leben bleiben und dass sie sich durchaus selbst einmal schwerer Straftaten schuldig gemacht haben. Aber: Für diese würden sie eine nach unseren Maßstäben angemessene Strafe bereits erhalten haben und es würde nur noch um ein "darüber hinaus" gehen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 12.09.08, 10:07    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die Bochumer Forscher hatten die Fälle von 67 Ex-Häftlingen untersucht, bei denen die Richter trotz eines Antrags der Staatsanwaltschaft keine nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet hatten. 23 von ihnen wurden rückfällig, drei begingen sogar schwere Gewaltverbrechen.

Vor der Sicherheitsverwahrung steht erst einmal die Drohung mit der Sicherheitsverwahrung.
Mir sind zwei Personen bekannt - allerdings vor der Möglichkeit der nachträglichen Anordnung einer Sicherheitsverwahrung - bei denen die ernste Drohung mit der Sicherheitsverwahrung tatsächlich dazu führte, dass sie sich gar gewaltig am Riemen rissen und, ja, eine gewissen Souveränität dadurch gewannen, dass sie in Konfliktfällen durchblicken ließen, sie könnten zwar den anderen jetzt "alle machen", würden es aber nicht tun, das hätten sie nicht nötig.
Der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Sicherheitsverwahrung muss deswegen keineswegs auch zur tatsächlichen Sicherheitsverwahrung führen. Aber es ist sozusagen der letzte erzieherische Schuss vor den Bug. Ob der Richter den Eindruck bekommt, dass dieser Schuss die gewünschte Wirksamkeit entfalten wird, das ist einzig die Entscheidung des Richters, die kann ihm niemand abnehmen - und auch nicht die Verantwortung dafür, die er sowohl dem Straftäter als auch potentiellen Opfern gegenüber trägt. Dafür ist der Richter nicht ausgebildet, weil das m.E. nicht geht. Aber dafür muss er eben die geeignete Persönlichkeit haben (die der nicht hat, der einzig fleißig seine Paragrafen auswendig gelernt hat).
Doch ich habe auch schon den einen oder anderen Strafrichter/in erlebt, denen ich bei dieser schwierigen Entscheidung durchaus vertrauen würde.
_________________
Grüße,
Abrazo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 12.09.08, 10:56    Titel: Antworten mit Zitat

Cicero hat folgendes geschrieben::
Aber: Für diese würden sie eine nach unseren Maßstäben angemessene Strafe bereits erhalten haben und es würde nur noch um ein "darüber hinaus" gehen.


Wobei eine Sicherheitsverwahrung ja keine Strafe sein soll, oder?

Aus Sicht des Verwahrten mag es als ein "darüberhinaus" verstanden werden, aus Sicht der Gesellschaft eher ein "wirhabenschonallesandereversucht" .

Zitat:
Naja, über die Todesstrafe reden wir an dieser Stelle ja nicht und mit etwas Glück bleibt es dabei.


Da stimme ich Dir zu, wollte mit dieser Diskussion eigentlich nur die Relativität der Diskussion zur Sprache bringen.

Es ist immer eine Frage, aus wessen Perspektive diese Diskussion : Sicherheitsverwahrung ja/nein geführt wird.


Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hws
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 12.09.08, 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

Eher einen weiteren Mord / Kinderschändung in Kauf nehmen als einen gewaltbereiten ehemals-Täter unschuldig weiter seiner Freiheit berauben.

Dies ist es, was mich an unserem Rechtssystem stört.

Ja, Sicherungsverwahrung ist keine Strafe und noch einige Formalien könnte man anführen.

Nur bei Otto-Normalverbraucher grummelt es bei solchen Aussagen im Bauch. Das ist ihm nicht zu vermitteln.

Ebeso die meiner Meinung nach übertriebene political correctness, die ich in dem Thread über Diskriminierung mal von mir gegeben habe.

hws
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Cicero
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 12.09.08, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
...als einen gewaltbereiten ehemals-Täter unschuldig weiter seiner Freiheit berauben.


Das Problem ist aber, dass auf drei gewaltbereite ehemalige Täter 64 nicht-gewaltbereite ehemalige Täter kommen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Cicero
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 12.09.08, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

Wir sind ja unter uns, da will ich nicht jedes Wort fünf mal umdrehen. Ich vertraue einfach darauf, im Zweifel richtig verstanden zu werden. Wer seine Strafe verbüßt hat und unabhängig von allen Unzulänglichkeiten bei der Feststellung derartiger Dinge objektiv nicht rückfallgefährdet ist, der ist auch objektiv betrachtet "ungefährlich".

Ich kann gerne klarstellen, dass ich damit die Tragweite von Straftaten, die der jenige vorher begangen haben muss, nicht kleinreden möchte. Wenn es euch lieber ist, lest "derzeit nicht rückfallgefährdet" anstelle von "ungefährlich".
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Cicero
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 12.09.08, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Dann gilt aber wiederum zu beachten, wieviele derer, die als "nicht Rückfallgefährdet" erachtet wurden, DOCH rückfällig wurden.


Genau deswegen führen wir ja auch eine Diskussion darüber, wie viele tatsächlich nicht Rückfallgefährdeten man wegsperren darf um sicherzugehen, dass man auch alle Rückfallgefährdeten erwischt hat. Wenn man dies mit hundertprozentiger Sicherheit feststellen könnte, gäbe es kein Problem.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 13.09.08, 08:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

da ich diese Diskussion angezettelt habe, melde ich mich dann jetzt auch mal zu Wort. Winken

Vorab eine Vorbemerkung:

Die Todesstrafe ist in Deutschland abgeschafft. Dies finde ich richtig und dazu lief/läuft schon eine Diskussion in dem Thread: "Todesstrafe - wieviele duerften, wieviele werden geopfert?".

Grundsätzlich halte ich die Sicherungsverwahrung zum Schutz der Gesellschaft auch zukünftig weiterhin für erforderlich. Es wird immer Gewaltverbrecher geben, die aus welchen Gründen auch immer weder resozialisierbar noch therapierbar sind.

Worum geht es mir aber in dieser Diskussion?

Die Studie beschäftigte sich mit der „nachträglichen Sicherungsverwahrung”.

Mit dem Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht wurde dieses Instrument auch für einen Personenkreis eingeführt (Jugendliche/Heranwachsene), gegen die bis 2004 keine Sicherungsverwahrung verhängt werden konnte (s.a. Gesetzgebungsverfahren).

Die WAZ hat folgendes geschrieben::
Kriminologen der Ruhr-Universität Bochum haben jetzt eine Studie über die Wirksamkeit der „nachträglichen Sicherungsverwahrung” vorgelegt, in der sie zu einem provokanten Ergebnis kommen: Das Instrument sei unnötig und „ungeeignet”, die Sicherheitslage zu verbessern. Die Bürger und Gutachter würden die Gefährlichkeit der Täter häufig überschätzen. Ihren Daten nach hätten sich nur drei von 67 ehemaligen Häftlingen nach ihrer Entlassung als „besonders gefährlich” erwiesen.

Nur drei? „Wir werden nie erreichen, dass es keine Rückfälle gibt”, meint der Autor der Untersuchung, Michael Alex. Dies dürfe aber keine Rechtfertigung dafür sein, „vielleicht ungefährliche Menschen dauerhaft wegzusperren”.

In wie weit ist es gerechtfertigt 64 Menschen (meist Männer) nachträglich in die Sicherheitsverwahrung zu nehmen, obwohl "nur 3" sich als besonders gefährlich erwiesen?

Dies scheint mir die wichtige Frage zu sein.

Liebe Grüße

Klaus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 13.09.08, 08:52    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
In wie weit ist es gerechtfertigt 64 Menschen (meist Männer) nachträglich in die Sicherheitsverwahrung zu nehmen, obwohl "nur 3" sich als besonders gefährlich erwiesen?

Dies scheint mir die wichtige Frage zu sein.


und genau hier liegt auch das Problem. Sperren wir 64 ein und es kann nichts mehr passieren, oder lassen wir sie frei und drei davon werden rückfällig. Man weis ja nicht welche drei das sind Geschockt
Einerseits neigt man dazu zu sagen, man kann ja nicht unschuldige Menschen einsperren, andererseits kann man nicht riskieren dass 3 rückfällig werden?
Ich fürchte da gibt es keine gerechte Lösung.

Gruß roni
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 13.09.08, 09:04    Titel: Antworten mit Zitat

Also stellt sich die von Cicero aufgeworfene Frage:

Wie viele Täter müssen rückfällig geworden sein, um dem für den Rest die Verwahrung rechtfertigen zu können?

Oder, wer tritt den Opfern gegenüber wenn seine Wahrscheinlichkeitsquote geringer angenommen war?

Ich kann dazu für mich nur sagen:

Gut, dass mir diese Entscheidung erspart bleibt und Respekt vor denen die sie treffen weil sie sie treffen müssen.

Es ist leicht die Entscheidung im Nachhinein zu kritisieren, und als zu liberal oder zu streng einzustufen. Solange man sie halt nicht selbst treffen muß, hat man immer den Vorteil, sich nicht beiden Seiten gegenüber rechtfertigen zu müssen.

Dass diese Untersuchung ja auch vom beabsichtigten Ergebnis vorherbestimmt worden sein kann, brauche ich nicht zu erwähnen?

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 13.09.08, 09:20    Titel: Antworten mit Zitat

Roni hat folgendes geschrieben::
...
Einerseits neigt man dazu zu sagen, man kann ja nicht unschuldige Menschen einsperren, andererseits kann man nicht riskieren dass 3 rückfällig werden?
Ich fürchte da gibt es keine gerechte Lösung.
...

Hallo Roni,

es geht m.E. auch nicht um eine gerechte Lösung. Die kann es m.E. auch nie geben.

Aber nach meinen langjährigen Erfahrungen mit Gewalttätern haben wir in Deutschland für ein Problem immer noch keine passende Antwort gefunden.

Opfer von Gewalttaten bleiben meist sich selbst überlassen. Ein wirksamer Opferschutz bedarf der engagierten Opferhilfe. Die KFN-Forschungsberichte belegen m.E. eindrucksvoll, wie schnell aus männlichen Gewaltopfern ohne eine engagierte Opferhilfe ganz schnell Gewalttäter werden können.

Es reicht eben nicht aus, wenn wir uns mit der Feststellung begnügen, daß es nicht resozialisierbare und therapierbare Gewalttäter gibt, sondern es muß die Frage gestellt werden dürfen, wie ein Mensch (meist Mann) zu einem Gewalttäter wurde.

Kinder oder Jugendliche, die die Gewaltanwendung gegen sich (z.B. durch Eltern) als Normalität erleben, werden eher zu Gewalttätern werden.

Liebe Grüße

Klaus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 13.09.08, 10:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ronny,

wir diskutieren ja über die "nachträgliche Sicherungsverwahrung" nach Ende der Strafhaft. Da es manchmal für die Diskussion hilfreich sein kann diese Diskussion beispielhaft an einzelnen Personen festzumachen, möchte ich gerne drei Namen in die Diskussion einführen. Diese sind:
  1. Jürgen Bartsch
  2. Hans-Jürgen Rösner
  3. Dieter Degowski
Bartsch habe ich gewählt, weil ich zu diesem Zeitpunkt (1966) selbst 10 Jahre alt war und in Langenberg lebte. Im Studium habe ich mich dann u.a. mit diesem Fall auseinander gesetzt.

Die beiden anderen Personen haben durch das Gladbecker Geiseldrama vor 20 Jahre Aufsehen erregt und Degowski hat kürzlich ein Gnadengesuch an den Ministerpräsidenten von NRW gestellt.

Liebe Grüße

Klaus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Recht und Politik Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.