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Verfasst am: 23.09.08, 12:29 Titel: Inflationsrisiko bei Immobilienverkauf irgendwie mindern
Ein Freund muß krankheitsbedingt ein Grundstück verkaufen. Käufer wurden bereits über einen Makler gefunden. Im Oktober wird es beim Notar zum Abschluß des Kaufvertrages kommen. Bis dann alle notwendigen Beurkundungen (Auflassungsvermerk, GVO usw.) vorliegen, kann es, laut Einschätzung des Maklers noch gut 3 Monat dauern, bis dem Verkäufer das Geld überwiesen wird.
Der Freund, der das Grundstück verkauft, benötigt, das durch den Verkauf erzielte Geld dringend für eine medizinische Behandlung und hat Angst, derzeit nicht absehen zu können, ob aufgrund der internationalen Finanzkrise sein Geld vielleicht in 3 Monaten nichts mehr wert sein könnte.
Gibt es eine Möglichkeit, solch ein Inflationsrisiko irgendwie vertraglich mit zu berücksichtigen? (immerhin hängt der Verkäufer auf unbestimmte Zeit in der Luft)
Kann er sich einen Teil des Geldes vor der Umschreibung im Grundbuch auszahlen lassen?
grundsätzlich besteht ein breites Spektrum an Gestaltungsmöglichkeiten des Vertrages.
So kann die Kaufpreisfälligkeit frei vereinbart werden. Allerdings hat der Käufer bei einer Vereinbarung einer Kaufpreiszahlung vor Eintragung der Auflassungsvormerkung ein erhebliches Risiko und wird vor allem Probleme mit der finanzierenden Bank bekommen. Auf die Umschreibung bis zur Fälligkeit zu warten wäre unüblich.
In dem Augenblick, in dem der Käufer zahlt, kann der Verkäufer damit machen, was er will. Wenn der Verkäufer eine hohe Inflation in den nächsten drei Monaten erwartet, kann er zwischen mehreren inflationssicheren Anlagen wählen. Verschiedene Schuldner, darunter auch der Bund, bieten inflationsgeschützte Anleihen an. Hier wird die Inflationsrate auf den Zins geschlagen. Die Verluste aus der Inflation werden daher durch das Mehr an Zinsen ausgeglichen.
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