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Welche JVA ist zuständig?

 
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NobodyKnows
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Anmeldungsdatum: 17.09.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 01:02    Titel: Welche JVA ist zuständig? Antworten mit Zitat

Hallo,

richtet sich die Zuständigkeit der JVA nach dem Wohnort des Verurteilten oder nach dem Ort des Gerichtes,welches das Urteil gesprochen hat,wenn beides in verschiedenen Bundesländern liegt (bei einer Ersatzfreiheitsstrafe)???

LG,
NobodyKnows
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Bob Loblaw
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Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 06:25    Titel: Antworten mit Zitat

Das ergibt sich aus dem jeweiligen Vollstreckungsplan des Bundeslandes in dem das Urteil ergangen ist.

NRW z.B.:

http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/pls/jmi/vp_start
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gotto
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 08:02    Titel: Antworten mit Zitat

Mir fällt jetzt auf Anhieb kein Bundesland ein, bei dem sich die Zuständigkeit nicht nach dem Wohnort richtet (vorausgesetzt der Verurteilte hat einen festen Wohnsitz im Inland).
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Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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NobodyKnows
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Anmeldungsdatum: 17.09.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

Das heisst also ,dass man die Haft in seinem "eigenen" Bundesland verbüßt und nicht dort, wo man verurteilt wurde.Oder?

Herzlichen Dank für die schnellen Antworten,
und Liebe Grüße
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gotto
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

NobodyKnows hat folgendes geschrieben::
Das heisst also ,dass man die Haft in seinem "eigenen" Bundesland verbüßt und nicht dort, wo man verurteilt wurde.Oder?

Herzlichen Dank für die schnellen Antworten,
und Liebe Grüße


In der Regel: ja!
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