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Verfasst am: 17.09.08, 01:02 Titel: Welche JVA ist zuständig?
Hallo,
richtet sich die Zuständigkeit der JVA nach dem Wohnort des Verurteilten oder nach dem Ort des Gerichtes,welches das Urteil gesprochen hat,wenn beides in verschiedenen Bundesländern liegt (bei einer Ersatzfreiheitsstrafe)???
Mir fällt jetzt auf Anhieb kein Bundesland ein, bei dem sich die Zuständigkeit nicht nach dem Wohnort richtet (vorausgesetzt der Verurteilte hat einen festen Wohnsitz im Inland). _________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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