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Geld für mangelhafte Ware?

 
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derchris24
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Anmeldungsdatum: 17.09.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 21:41    Titel: Geld für mangelhafte Ware? Antworten mit Zitat

Guten Tag

Ich habe eine Frage zu gleich mehreren Rechten ich weiß aber nicht genau in welches Forum damit...aber hier erstmal die Lage:

Person A verkauft Möbel an Person B. (Person B ist der Nachmieter von Person A) Manche dieser Möbel waren, laut Person A, sehr teuer. Person B willigt ein (es gibt keinen Kaufvertrag, alles wurde mündlich abgemacht) Einige Zeit später sieht Person B bei genauerem Betrachten der Möbel dass sie schon ziemlich abgenutzt sind und auch teilweise beschädigt. Bei den angeblich teuren Möbeln klebten auch Aufkleber "Eigentum der IG Metall" drauf. Jetzt überweist Person B Person A anstatt der geforderten 500€ nur 300€ mit dem Hinweis dass die Möbel doch teilweise sehr beschädigt sind und das geld nicht wert sind. Person A erkennt dies nicht an und schreibt nun Person B eine email in der er das restliche Geld mit dem Verweis auf §242 BGB fordert. Desweiteren setzt er ab dieser email ein Zahlungsziel und wird, falls das Geld nicht bis dahin überwiesen ist, 8,19% Zinsen mit dem Verweis auf §284ff BGB verlangen.

Wie ist nun die REchtslage? Ist das was Person A schreibt rechtskräftig? Zählt eine email als Mahnung? Und Muss Person B das Geld zahlen, auch wenn die Ware beschädigt ist?

Mit freundlichen Grüßen

derchris
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