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Fahrzeugdiebstahl, was tun wenn man verwickelt wird?

 
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snikkers
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.05.2008
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 15:44    Titel: Fahrzeugdiebstahl, was tun wenn man verwickelt wird? Antworten mit Zitat

Hallo,

es gibt folgendes Problem:

Person A stielt ein Roller von Person B.
Person A hat, von wo auch immer, den Schlüssel vom Roller von Person B.
Person A wird von einem Freund von Person B gesehen.
Nun fährt Person A den Roller zu Person B zurück und entschuldigt sich.
Person B hat aber schon Anzeige erstattet.
Person A behauptet den Schlüssel von Person C bekommen zu haben.
Jedoch hat Person C damit nichts zu tun, und hat den Schlüssel niemals gehabt und auch nicht an Person A weitergegeben.
Es gibt auch keinerlei Zeugen, dass Person A den Schlüssel des Rollers von Person C erhalten hat.
Person B gibt an die Polizei weiter, dass Person A angegeben hat dass er den Schlüssel von Person C hat.
Was droht Person C?
Was kann Person C tun? Es besteht doch keinerlei Beweislast gegen Person C, oder?
Kann Person C mit einer Strafe rechnen?

Person A 14 Jahre alt.
Person B 15 Jahre alt.
Person C 15 Jahre alt.

Wie sieht die Rechtslage aus?

Vielen Dank im Vorraus,
und lieben Gruß.
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 15:59    Titel: Re: Fahrzeugdiebstahl, was tun wenn man verwickelt wird? Antworten mit Zitat

snikkers hat folgendes geschrieben::
Es besteht doch keinerlei Beweislast gegen Person C, oder?

Doch. Die Aussage des A.
Viele wollen es nicht einsehen, aber auch eine einzelne Aussage kann vor Gericht für eine Verurteilung "reichen". Es müssen nicht immer Fingerabdrücke, DNA-Spuren oder Videoaufnahmen sein.

Was da jetzt aber am Ende rauskommt, kann hier keiner vorhersagen.

Im günstigsten Fall wird C geglaubt, dass er nix damit zutun hat.
Im ungünstigsten Fall wird ihm nicht geglaubt und er wird zusammen mit A wegen gemeinschaftlichen Diebstahls verurteilt.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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derdon114
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2008
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 19:43    Titel: Antworten mit Zitat

steht zwischen Person A und C nicht aussage gegen Aussage?
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 19:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ja und?
Der Richter ist frei in seiner Entscheidung.

Vor Gericht geht's nicht nach Punktzahl("Ich hab aber einen Zeugen mehr wie du"), sondern um Glaubwürdigkeit. Und wenn der A jetzt extrem detailiert und glaubwürdig rüberbringt, dass C da mit drin hängt, dann kann es sein dass das "War ich aber nicht" vom C nichts viel hilft.

Ich will dem C jetzt keine Angst machen, aber es wurde eben nach dem möglichen Ausgang der Sache gefragt und da ist die negative Variante eben auch dabei.
_________________
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snikkers
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.05.2008
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 20:15    Titel: Antworten mit Zitat

Dann kann theoretisch jeder Beschuldigte jede x-beliebige Person, die mit der Sache rein garnichts zu tun hat, in eine Sache verwickeln - und der Beschuldigte braucht es nur Glaubwürdig genug schildern, und schon wird einer mitbeschtraft?
Wenn ich das richtig verstanden habe -> Armes Deutschland...
Sowas ist wirklich traurig.

Mit was für einer Strafe kann denn A rechnen?

Gruß.
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CWisnewski
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 532
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 20.09.08, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ohne mich (hoffentlich) zu weit aus dem Fenster zu lehnen kann man wohl feststellen, daß auf A (und bei unglücklichem Verlauf auch auf C) eine höhere Anzahl an Sozialstunden zukommt.

Für Diebstahl habe ich jetzt keine Vergleichsmöglichkeit, aber eín Bekannter von mir durfte für Gefährdung des Straßenverkehrs ("Pimpen" eines Rollers) satte 80 Stunden ableisten.
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