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Ladendiebstahl

 
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antikruemelkeks
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.09.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 11:01    Titel: Ladendiebstahl Antworten mit Zitat

Ich habe mist gemacht Traurig Ich habe etwas geklaut im Laden ( Wert ca.25 Euro ) wurde auch erwischt. Nun folgt eine Anzeige. Das blöde ist den scheiss habe ich letztes Jahr auch gemacht. Dabei habe ich eine Geldstrafe von 120 Euro bekommen die ich an den Kinderschutzbund zahlen muss ( noch 2 Raten)

Was kann ich nun erwarten? Wieder "nur" eine Geldstrafe oder kann es schlimmer ausgehen weil das andere noch nicht lang her ist

Ich habe keine Vorstrafen

Ich habe eccht Angst scheisse.... Traurig
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gotto
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

Wie alt sind Sie?

Und bei den Zahlungen, die Sie leisten müssen, um was genau handelt es sich (keine Geldstrafe, die ist immer an den Staat zu zahlen). Eine Einstellung gem. § 253a StPO? Oder wurde Jugendrecht angewandt?
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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antikruemelkeks
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.09.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 11:45    Titel: Re:Diebstahl Antworten mit Zitat

Ich bin 25

Es haldelt sich um keine Geldstrafe an den Staat sondern ich sollte es an einen Gemeinnützigen Verein zahlen damit es dann "niedergelegt" wird
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roken
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.09.2008
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

das es schon das zweite mal ist ist nachtürlich nicht förderlich für das verfahren. also bei ersttäten wirds ja bei so geringen mengen meistens ohne gerichtsverfahren eingestellt wenn man im gegenzug gemeinnützige arbeit sprich sozis macht.

wie das jetzt aussieht kann ich ihnen nicht genau sagen aber ich denke mal was anderes als ne geldstraße kann wohl kaum passieren.


mfg
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gotto
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

Also wurde das erste Verfahren gem. § 153a StPO gegen Zahlung eines Geldbetrages eingestellt. Damit sollten Sie nun nicht mehr rechnen. Realistischer dürfte eine Geldstrafe im Strafbefehlsverfahren sein, die im Bereich unter 90 Tagessätzen liegen dürfte.
_________________
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