Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Ich habe mist gemacht Ich habe etwas geklaut im Laden ( Wert ca.25 Euro ) wurde auch erwischt. Nun folgt eine Anzeige. Das blöde ist den scheiss habe ich letztes Jahr auch gemacht. Dabei habe ich eine Geldstrafe von 120 Euro bekommen die ich an den Kinderschutzbund zahlen muss ( noch 2 Raten)
Was kann ich nun erwarten? Wieder "nur" eine Geldstrafe oder kann es schlimmer ausgehen weil das andere noch nicht lang her ist
Und bei den Zahlungen, die Sie leisten müssen, um was genau handelt es sich (keine Geldstrafe, die ist immer an den Staat zu zahlen). Eine Einstellung gem. § 253a StPO? Oder wurde Jugendrecht angewandt? _________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
das es schon das zweite mal ist ist nachtürlich nicht förderlich für das verfahren. also bei ersttäten wirds ja bei so geringen mengen meistens ohne gerichtsverfahren eingestellt wenn man im gegenzug gemeinnützige arbeit sprich sozis macht.
wie das jetzt aussieht kann ich ihnen nicht genau sagen aber ich denke mal was anderes als ne geldstraße kann wohl kaum passieren.
Also wurde das erste Verfahren gem. § 153a StPO gegen Zahlung eines Geldbetrages eingestellt. Damit sollten Sie nun nicht mehr rechnen. Realistischer dürfte eine Geldstrafe im Strafbefehlsverfahren sein, die im Bereich unter 90 Tagessätzen liegen dürfte. _________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.