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Kostenfestsetzungsbeschluß

 
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 19.09.08, 10:52    Titel: Kostenfestsetzungsbeschluß Antworten mit Zitat

Wann kann eine vollstreckbare Ausfertigung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses zur Zwangsvollstreckung gegeben werden (z. B. PfÜB oder so)? Etwa erst 2 Wochen nach Zustellung an die Gegenpartei?

Läßt sich ein vorläufiges Zahlungsverbot vor Ablauf der 2 Wochen, sofern diese gelten, erwirken oder wäre dies ein Widerspruch zu dieser 2wöchigen Zahlungsfrist?

Ronald
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Reno72
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Anmeldungsdatum: 06.02.2008
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 19.09.08, 11:18    Titel: Re: Kostenfestsetzungsbeschluß Antworten mit Zitat

Ronald hat folgendes geschrieben::
Wann kann eine vollstreckbare Ausfertigung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses zur Zwangsvollstreckung gegeben werden (z. B. PfÜB oder so)? Etwa erst 2 Wochen nach Zustellung an die Gegenpartei?

Ja. § 798 ZPO

Ronald hat folgendes geschrieben::
Läßt sich ein vorläufiges Zahlungsverbot vor Ablauf der 2 Wochen, sofern diese gelten, erwirken oder wäre dies ein Widerspruch zu dieser 2wöchigen Zahlungsfrist?

Ja, Voraussetzung der Vorpfändung ist nur der auf eine Geldforderung gerichtete grundsätzlich vollstreckbare Titel. Nicht erforderlich sind: der Besitz des Gläubigers am Titel, vollstreckbare Ausfertigung des Titels, Zustellung des Titels, Einhaltung der Wartefristen (§§ 750 Abs. 3, 798 ZPO) etc. (vgl. insoweit auch Zöller, 25. Aufl. § 845 Rn. 2)
Das vorläufige Zahlungsverbot wird allerdings auch nicht vom Gläubiger erwirkt. Der Gläubiger selbst "erstellt" das VZV und lässt es über GVZ zustellen.
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