Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Wann kann eine vollstreckbare Ausfertigung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses zur Zwangsvollstreckung gegeben werden (z. B. PfÜB oder so)? Etwa erst 2 Wochen nach Zustellung an die Gegenpartei?
Läßt sich ein vorläufiges Zahlungsverbot vor Ablauf der 2 Wochen, sofern diese gelten, erwirken oder wäre dies ein Widerspruch zu dieser 2wöchigen Zahlungsfrist?
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
Wann kann eine vollstreckbare Ausfertigung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses zur Zwangsvollstreckung gegeben werden (z. B. PfÜB oder so)? Etwa erst 2 Wochen nach Zustellung an die Gegenpartei?
Ja. § 798 ZPO
Ronald hat folgendes geschrieben::
Läßt sich ein vorläufiges Zahlungsverbot vor Ablauf der 2 Wochen, sofern diese gelten, erwirken oder wäre dies ein Widerspruch zu dieser 2wöchigen Zahlungsfrist?
Ja, Voraussetzung der Vorpfändung ist nur der auf eine Geldforderung gerichtete grundsätzlich vollstreckbare Titel. Nicht erforderlich sind: der Besitz des Gläubigers am Titel, vollstreckbare Ausfertigung des Titels, Zustellung des Titels, Einhaltung der Wartefristen (§§ 750 Abs. 3, 798 ZPO) etc. (vgl. insoweit auch Zöller, 25. Aufl. § 845 Rn. 2)
Das vorläufige Zahlungsverbot wird allerdings auch nicht vom Gläubiger erwirkt. Der Gläubiger selbst "erstellt" das VZV und lässt es über GVZ zustellen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.