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Mangelnde Beratung,was nun?

 
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Maria1970
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.09.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 13:48    Titel: Mangelnde Beratung,was nun? Antworten mit Zitat

m Frühjahr bekamen wir vom Amtsgericht Bescheid,daß meinem Mann ein Pflichtanteil am Erbe seiner Großmutter zustünde.Da wir in Erbsachen leider völlig unerfahren sind gaben wir die Sache an einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht ab.Dieser beantragte dann einen Erbschein nach der gesetzlichen Erbfolge.
Unser Anwalt teilte uns daraufhin mit,die Haupterbin würde uns unseren Anteil auf unser Konto überweisen!
Das ist allerdings nicht passiert obwohl der Erbschein(nach Aussage des Gerichts) schon lange erteilt ist.
Auf Nachfrage teilte unser Anwalt uns nun mit,er hoffe die Haupterbin würde das Geld doch noch freiwillig an uns überweisen und falls nicht, müßte das Gericht eingeschaltet werden und das könne wohl mehrere Monate dauern!!!
Was passiert hier?Wir haben uns inzwischen im Netz schlau gemacht und erfahren,daß es viele Möglichkeiten zur Ausstellung von Erbscheinen gibt zB Teil-Erbschein usw.
Warum aber bekommt in unserem Fall nur die Haupterbin einen Erbschein und "kann,wenn sie mag" unseren Teil überweisen?
Wir befürchten nun,unser Anwalt hat uns falsch bzw gar nicht beraten.Sollte die Haupterbin das Geld nicht heraus geben (zb schon ausgegeben und nun nur kleine Rente),ist unser Geld dann weg oder können wir von dem Anwalt Schadensersatz verlangen?
Wie ist die Rechtslage?
Wir hoffen,daß uns jemand helfen kann.DANKE!!!
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 14:00    Titel: Antworten mit Zitat

Der Erbschein des Pflichtteilsberechtigten ist lediglich der "Beweis", dass er vom Erben ein entsprechend großes Stück vom Erbe verlangen darf. Ist ja nicht so, dass der Rechtspfleger das Erbe in seiner rechten Schreibtischschublade hat und und lediglich die Herausgabe der Anteile mit Erbscheinen quittiert.

Wenn der Anwalt der Haupterbin den Erbschein vorlegt und sie zur Zahlung auffordert, gibt es nur zwei Möglichkeiten:

a) Die Haupterbin zahlt freiwillig oder

b) das Gericht zwingt sie dazu

und das....

Zitat:
könne wohl mehrere Monate dauern!!!

_________________
_______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
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