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Macht eine Beschwerde bei der Anwaltskammer Sinn?
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andynbg1
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Anmeldungsdatum: 09.10.2006
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 12.09.08, 09:06    Titel: Macht eine Beschwerde bei der Anwaltskammer Sinn? Antworten mit Zitat

Person A hatte einen Autounfall im Juli. Unfall wurde über Anwalt abgewickelt, da Totalschaden. A standen inkl. Gutachter etc. 2550 Euro zu. Die gegnerische Versicherung ueberwies dem Anwalt am 21. August 2941 Euro (dies erfuhr A nach einem Telefonat mit der Versicherung).
Am 29. August leitete der Anwalt 1739,10 Euro an A weiter (Gutachter wurde seitens Anwalt gezahlt und er zog 350 Euro Vorschuss auf Honorar ab). Am 5.9 fragte A nach aus welchem Grunde 350 Euro einbehalten wurden. Hierbei erklärte die Sekretärin dass es sich um einen Vorschuss handeln würde da die gegnerische Versicherung erst am 4.9. das Honorar ueberwiesen habe und man nach Zahlungseingang die 350 Euro an A erstatten würde.
Am 10.9. fragte A erneut bei der Versicherung nach und dort wurde A erklärt dass der Anwalt schon längst sein Honorar erhalten habe (in den 2941 Euro inbegriffen) und keine weitere Zahlung am 4.9. ergangen sei, da der Fall abgeschlossen wäre. A hat daraufhin die Kanzlei zur sofortigen Überweisung der 350 Euro aufgefordert. Bis dato gab es noch keinen Zahlungseingang.
Der Unfall war bereits am 17.7.
Soll sich A bei der Anwaltskammer beschweren? A findet das Verhalten des Anwalts unverschämt.
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Niemand2000
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 12.09.08, 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich an der Stelle von A wäre, würde ich mich fragen, ob A nicht sogar 2550 Euro zuständen, also die gegenerische Seite nicht sogar den Gutachter zahlen muss, aber da bin ich mir völlig unsicher.

Ob ich mich an der Stelle von A bei der Anwaltskammer beschwerte, weiß ich nicht, aber zumindest empfehlen die Anwälte, die auf Regressforderungen etc. gegenüber anderen Anwälten spezialisiert sind. Ich kann jetzt aber nur von der Anwaltskammer in Frankfurt sprechen, ob andere dies auch so handhaben, kann ich nicht beurteilen.
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Volker Kles
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Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 580

BeitragVerfasst am: 12.09.08, 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

Beschweren? ---> FFF - Formlos. Fristlos. Fruchtlos.

V.K.
_________________
Gruß
V.K.
____________________________________________
Jeder hat in seinem Leben auf sich selber achtzugeben
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andynbg1
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Anmeldungsdatum: 09.10.2006
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 12.09.08, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist traurig. A sendete dem Anwalt Mittwoch gegen 12.00 Uhr ein Fax in welchem er die sofortige Auszahlung der 350 Euro forderte. Weder am Donnerstag noch am Freitag erhielt A eine Zahlung oder aber zumindest eine schriftliche Stellungnahme. Wo kommen wir denn hin? A ging bis dato davon aus dass Anwälte seriös seien aber dieser Anwalt ist ein schlechtes Beispiel für seine Zunft.
Man kann doch nicht am 22. August das Schreiben der gegnerischen Versicherung mit der Aufschlüsselung von 5 oder 6 gezahlten Beträgen erhalten, sich dann 4 Tage Zeit lassen um ein solch lapidares Schriftstück zu prüfen, am 25. August den Zahlungseingang auf seinem Konto feststellen (inklusive Honorar) und dann Tage später auch noch behaupten man hätte nunmehr erst die Zahlung des Honorars erhalten und daher wurde vorab ein Vorschuss abgezogen. Die gute Kanzlei erhielt 4 Tage bevor Sie die Zahlung an A leistete schon ihr Honorar von der Versicherung. D.h. die Kanzlei hält seit 25.08.2008, also seit 19 Tagen die 350 Euro unberechigt zurück. M.E. eine Unverschämtheit ebenso wie die Unkostenpauschale von 30 Euro die A an den Anwalt zu zahlen hatte (abgezogen wurde).
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Niemand2000
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 12.09.08, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

andynbg1 hat folgendes geschrieben::
Es ist traurig. A sendete dem Anwalt Mittwoch gegen 12.00 Uhr ein Fax in welchem er die sofortige Auszahlung der 350 Euro forderte. Weder am Donnerstag noch am Freitag erhielt A eine Zahlung oder aber zumindest eine schriftliche Stellungnahme. Wo kommen wir denn hin? A ging bis dato davon aus dass Anwälte seriös seien aber dieser Anwalt ist ein schlechtes Beispiel für seine Zunft.
Man kann doch nicht am 22. August das Schreiben der gegnerischen Versicherung mit der Aufschlüsselung von 5 oder 6 gezahlten Beträgen erhalten, sich dann 4 Tage Zeit lassen um ein solch lapidares Schriftstück zu prüfen, am 25. August den Zahlungseingang auf seinem Konto feststellen (inklusive Honorar) und dann Tage später auch noch behaupten man hätte nunmehr erst die Zahlung des Honorars erhalten und daher wurde vorab ein Vorschuss abgezogen. Die gute Kanzlei erhielt 4 Tage bevor Sie die Zahlung an A leistete schon ihr Honorar von der Versicherung. D.h. die Kanzlei hält seit 25.08.2008, also seit 19 Tagen die 350 Euro unberechigt zurück. M.E. eine Unverschämtheit ebenso wie die Unkostenpauschale von 30 Euro die A an den Anwalt zu zahlen hatte (abgezogen wurde).
So schnell gehen Überweisungen i. d. R. nicht, wenn man von Priorüberweisungen absieht, dauern diese normalerweise im Datenträgeraustausch 3 Tage.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 12.09.08, 20:30    Titel: Antworten mit Zitat

Volker Kles hat folgendes geschrieben::
Beschweren? ---> FFF - Formlos. Fristlos. Fruchtlos.
Netter Spruch. Ich hatte mal einen Anwalt, der ist jetzt kein Anwalt mehr, wobei meine Beschwerde in der Verhandlung nur eine von mehreren war. Lachen
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Niemand2000
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 12.09.08, 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Volker Kles hat folgendes geschrieben::
Beschweren? ---> FFF - Formlos. Fristlos. Fruchtlos.
Netter Spruch. Ich hatte mal einen Anwalt, der ist jetzt kein Anwalt mehr, wobei meine Beschwerde in der Verhandlung nur eine von mehreren war. Lachen
Meinem Ex-Anwalt laufe ich, um an mein Geld zu kommen, mittels einem anderen Anwalt hinterher, zumindest sein Taschengeld will ich ihm pfänden lassen.
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LaVida
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Anmeldungsdatum: 19.10.2005
Beiträge: 210

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

Genau so einen Anwalt kenne ich hier auch in Hamburg.

Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Es geht um ca. 4000,-, wovon er angeblich 2.600 von der Gegenseite zurückfordert, aber komischerweise ist die Sachbearbeiterin ca. 3 Monate im Jahr in Urlaub.
Auf jeden Fall immer dann, wenn ich eine Frist setze.

Bei diesen 2.600 handelt es sich um einen Vorschuss, den er erhalten hat um Klage einzureichen.

Diese Klage wurde NIE eingereicht, weil die Gegenseite erkannte, dass Sie verliert.
Fazit: außergerichtliche Tätigkeit eines Anwaltes.

D.h. ANWALT UNTERSCHLÄGT GELD, was ihm nicht zusteht.

[color=red]Ich überlege, ob es Sinn macht, ihn wegen Betrug (falsche Honorarberechnung und absichtlich erhöhter Gegenstandswert) und Unterschlagung bzw. Veruntreuung von Geld anzuzeigen[/color]

Beschwerde bei der Anwaltskammer hatte ich auch schon überlegt. Aber ich denke auch, dass es eher FFF ist.

Was meint ihr??
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

LaVida hat folgendes geschrieben::
Diese Klage wurde NIE eingereicht, weil die Gegenseite erkannte, dass Sie verliert.


Also wurde ein Vergleich abgeschlossen?
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LaVida
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Anmeldungsdatum: 19.10.2005
Beiträge: 210

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Cicero"][quote="LaVida"]Diese Klage wurde NIE eingereicht, weil die Gegenseite erkannte, dass Sie verliert. [/quote]

Also wurde ein Vergleich abgeschlossen?[/quote]


NEIN, die Gegenseite hat den Anspruch anerkannt.

KEIN VERGLEICH.

Ein Honoraranspruch muss vom RA ebenfalls angezeigt werden. Der Mandant muss ihm zustimmen. Dann entsteht ein Honoraranspruch für den Vergleich.
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Niemand2000
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 13:26    Titel: Antworten mit Zitat

LaVida hat folgendes geschrieben::
Genau so einen Anwalt kenne ich hier auch in Hamburg.

Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Es geht um ca. 4000,-, wovon er angeblich 2.600 von der Gegenseite zurückfordert, aber komischerweise ist die Sachbearbeiterin ca. 3 Monate im Jahr in Urlaub.
Auf jeden Fall immer dann, wenn ich eine Frist setze.

Bei diesen 2.600 handelt es sich um einen Vorschuss, den er erhalten hat um Klage einzureichen.

Diese Klage wurde NIE eingereicht, weil die Gegenseite erkannte, dass Sie verliert.
Fazit: außergerichtliche Tätigkeit eines Anwaltes.

D.h. ANWALT UNTERSCHLÄGT GELD, was ihm nicht zusteht.

Ich überlege, ob es Sinn macht, ihn wegen Betrug (falsche Honorarberechnung und absichtlich erhöhter Gegenstandswert) und Unterschlagung bzw. Veruntreuung von Geld anzuzeigen

Beschwerde bei der Anwaltskammer hatte ich auch schon überlegt. Aber ich denke auch, dass es eher FFF ist.

Was meint ihr??
wenn ich an ihrer stelle wäre, würde ich bei http://www.datev.de/kasus/Start?KammerId=34&Suffix1=RAKHamburgUTF8&Suffix2=RAKHamburgUTF8 schauen
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LaVida
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Anmeldungsdatum: 19.10.2005
Beiträge: 210

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Niemand2000"][quote="LaVida"]Genau so einen Anwalt kenne ich hier auch in Hamburg.

Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Es geht um ca. 4000,-, wovon er angeblich 2.600 von der Gegenseite zurückfordert, aber komischerweise ist die Sachbearbeiterin ca. 3 Monate im Jahr in Urlaub.
Auf jeden Fall immer dann, wenn ich eine Frist setze.

Bei diesen 2.600 handelt es sich um einen Vorschuss, den er erhalten hat um Klage einzureichen.

Diese Klage wurde NIE eingereicht, weil die Gegenseite erkannte, dass Sie verliert.
Fazit: außergerichtliche Tätigkeit eines Anwaltes.

D.h. ANWALT UNTERSCHLÄGT GELD, was ihm nicht zusteht.

[color=red]Ich überlege, ob es Sinn macht, ihn wegen Betrug (falsche Honorarberechnung und absichtlich erhöhter Gegenstandswert) und Unterschlagung bzw. Veruntreuung von Geld anzuzeigen[/color]

Beschwerde bei der Anwaltskammer hatte ich auch schon überlegt. Aber ich denke auch, dass es eher FFF ist.

Was meint ihr??[/quote]wenn ich an ihrer stelle wäre, würde ich bei http://www.datev.de/kasus/Start?KammerId=34&Suffix1=RAKHamburgUTF8&Suffix2=RAKHamburgUTF8 schauen[/quote]

Danke, soweit war ich auch schon:-)
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

LaVida hat folgendes geschrieben::

NEIN, die Gegenseite hat den Anspruch anerkannt.

KEIN VERGLEICH.


Also gab es nur ein Aufforderungsschreiben ("Zahlen Sie X") und dieser Betrag X wurde bezahlt? (Ich frag ja nur)

Zitat:
Ein Honoraranspruch muss vom RA ebenfalls angezeigt werden. Der Mandant muss ihm zustimmen. Dann entsteht ein Honoraranspruch für den Vergleich.


Diese beiden Sätze verstehe ich nicht.
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Niemand2000
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

also an deiner stelle würde ich mir einen anwalt suchen, der alles genau prüft und evtl. zusätzlich die anwaltskammer einschalten. die seite http://www.datev.de/kasus/Start?KammerId=34&Suffix1=RAKHamburgUTF8&Suffix2=RAKHamburgUTF8 habe ich übrigens über die seite der hamburger anwaltskammer gefunden.
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LaVida
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Anmeldungsdatum: 19.10.2005
Beiträge: 210

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Cicero"][quote="LaVida"]
NEIN, die Gegenseite hat den Anspruch anerkannt.

KEIN VERGLEICH.[/quote]

Also gab es nur ein Aufforderungsschreiben ("Zahlen Sie X") und dieser Betrag X wurde bezahlt? (Ich frag ja nur)

[quote]Ein Honoraranspruch muss vom RA ebenfalls angezeigt werden. Der Mandant muss ihm zustimmen. Dann entsteht ein Honoraranspruch für den Vergleich.[/quote]

Diese beiden Sätze verstehe ich nicht.[/quote]

JA, es gab nur Aufforderungsschreiben (2-3 an der Anzahl) und dann wurde gezahlt.

So ist es bei Vergleichen. Frag einen Anwalt, der erklärt es Dir besser.
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