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Verfasst am: 16.09.08, 16:28 Titel: Forderung von ehem. Stromanbieter
Hallo aus Berlin!
Ich bin letztes Jahr im Oktober umgezogen und habe meinen Stromanbieter darüber informiert, den Zählerstand mitgeteilt und die neue Anschrift hinterlassen. Im Januar oder Februar fiel mir dann auf der Rechnung auf, dass der Abschlag weiterhin für die alte Anschrift bezahlt wurde. Daraufhin habe ich beim Anbieter angerufen und mir erzählen lassen, dass meine Änderungsangaben zwar eingegangen seien, aber nur die Rechnungsanschrift geändert wurde ("... wurde wohl vergessen." war in etwa der Wortlaut).
Zur Ummeldung wurde mir des weiteren gesagt, ich wäre jetzt in der neuen Wohnung wohl automatisch beim Grundversorger Kunde geworden, und könnte wohl frühestens nach sechs Monaten wieder wechseln. Zur Frage zu den bereits bezahlten Abschlägen, die ja dann nicht für die neue, sondern scheinbar noch für die alte Wohnung galten, rat man mir, diese zurückzufordern.
... hmm okay ... naja jedenfalls war das mit dem Grundversorger schon richtig. Dieser meldete sich nicht viel später und forderte erst einmal Abschläge für die zurückliegenden Montate ein. Gut - alles bezahlt und auch jetzt noch Kunde dort. Die bereits bezahlten Abschläge an den vorherigen Anbieter habe ich bisher nicht eingefordert, sondern lediglich die mir möglichen letzten beiden über die Bank zurückbuchen lassen. Der Aufwand für die Auseinandersetzung war mir zu der Zeit einfach zu hoch.
Erstaunlich jetzt eine Forderung des alten Anbieters und zugleich das Einziehen des Geldes trotz Widerspruch der Einzugsermächtigung ...
Der Stromanbieter verlangt also Geld für eine Zeit in der alten Wohnung, in der ich längst nicht mehr dort gewohnt habe und auch schon in der neuen Wohnung an einen anderen Anbieter Abschläge bezahlt habe.
Die Frage ist also: Was kann er wirklich von mir einfordern? - und wofür? Den Brief mit der Mitteilung der neuen Anschrift an den alten Versorger kann ich nicht belegen ... bin aber auch offiziell längst umgemeldet, Nachmieter gab es auch gleich im Anschluss.
Haben Sie in Ihrem Schreiben an Ihren alten Versorger denn definitiv Ihren Stromlieferungsvertrag gekündigt? Oder haben Sie lediglich mitgeteilt, dass Sie umziehen?
Wenn Sie nicht wirklich gekündigt haben, dann läuft der Stromvertrag solange weiter, bis er von einer Seite wirksam gekündigt wird. Egal, wer in der Wohnung gemeldet ist und den Strom tatsächlich verbraucht.
Diesen nicht ganz unrelevanten Teil hatte ich vergessen. Aber das Kündigungsfax ging auch erst nach dem Telefonat mit dem Mitarbeiter raus, der mir die sofortige Kündigung empfohlen hatte.
Andererseits: Wie kann für einen Anschluss, sprich eine Verbrauchsstelle denn doppelt abgerechnet werden? Denn die neue Mieterin wird mit Sicherheit auch bezahlen, und zwar für ein und dieselbe Stromzählernummer, für die ich hier wohl auch belangt werden soll ...
Also ich vermute, dass Ihre Kündigung entweder nicht eingegangen ist, oder nicht als solche erkannt wurde. Üblicherweise bestätigen Unternehmen Kündigungsschreiben.
Außerdem glaube ich nicht, dass der Nachmieter korrekt angemeldet ist und seinen Verbrauch bezahlt (die meisten Energieversorger rechnen mit demselben Programm(-modul) ab, mit diesem sind Doppel-Anmeldungen technisch gar nicht möglich).
Existiert ein Übergabeprotokoll mit dem Nachmieter, auf dem der Zählerstand festgehalten ist?
Dass die Kündigung beim Energieversorger untergegangen ist, ist zumindest eine Möglichkeit. Ich kann mich jedenfalls nicht an eine Bestätigung erinnern.
Möglicherweise habe ich aber noch die Faxbestätigung ...
Ein Übergabeprotokoll mit eingetragenem Zählerstand existiert.
Ohne verbindliche Tipps geben zu wollen.
Ich würde folgendes machen:
Mich auf meine Kündigung vom soundsovielten beziehen und nochmals konkret rückwirkend zum Tag des Auszugs kündigen (bestenfalls per Einschreiben), und als Anlage eine Kopie des Übergabeprotokolls beilegen.
In der Regel akzeptieren EVU's Übergabeprotokolle und nehmen dann rückwirkende Kündigungen vor.
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