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Verfasst am: 17.09.08, 21:44 Titel: Was ist mit dem Geld??
Hallo,
maaaal angenommen, Typ A war bei der Musterung, ihm stehen nun die anfahrtskosten zu...nebenbei legt er widerspruch gegen den musterungsbescheid ein...nun ist er seit fast 2 monaten in ständigem kontakt mim KWE, die jedoch 1. den widerspruch nicht akzeptieren wollen und 2. nach der 4. erwähnung sein geld (anfahrtskosten) immer noch nciht überwiesen haben...sollte A da nicht langsam klage beim verwaltungsgericht einreichen wegen dem geld? es ist vllt ein bisschen penibel wegen 5/10 euro aber es geht ums prinzip, denn wenn Herr A seine Rechnungen nicht zahlt hat er nach 2 Monaten seine 3 Mahnung und ein Inkassoverfahren am hals...
wie stehn die chancen sowas (ohne anwalt) vorm verwaltungsgericht zu klären ohne den kürzeren zu ziehen und am schluss auf gerichtskosten sitzen zu bleiben?
Sind die Kosten denn Bestandteil des Widerspruches?
Bezüglich der Nichtbearbeitung eines Widerspruches kann beim VG Untätigkeitsklage erhoben werden, gibt es denn einen sachlichen Grund für die Nichtverbescheidung? _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong.
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