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Verfasst am: 22.09.08, 08:22 Titel: Nachmusterung währen dem Ersatzdienst
Hallo,
angenommen A wurde 2001 T2 gemustert. Danach hat A jedoch eine Ausbildung begonnen und wurde von 2003 - 2006 freigestellt. Um nach der Asubildung nicht herangezogen zu werden hat A verweigert und macht nun seit 2 Jahren Ersatzdienst im Katastrophenschutz
(Malteser).
Währe es für A noch möglich da raus zu kommen ?
zB. wenn sich der Gesundheitszustand rapide geändert hat;
- Asperin / Penezelin usw. allergie - schweres Chronisches Asthma
- chronische Nebenhöhlenentzündung
Wie kann man das anstellen ? Ist das BAZ für A zuständig ?
Hat man rechtlich nicht anspruch auf Nachmusterung auch wenn A
beim Katastrophenschutz ist ?
Währe es möchlich die Verweigerung zu wiederrufen und sich dann vor dem
heranzug an die Bundeswehr Mustern zu lassen ?
A kann schriftlich bei dem für ihn zuständigen Kreiswehrersatzamt eine Nachmusterung beantragen. Das gilt insbesondere, wenn eine Änderung des Gesundheitszustandes die Diensteignung beeinflussen könnte. Das Bundesamt für Zivildienst hat damit nichts zu tun, weil auch dort die gesundheitliche Eignung auf Grund der Musterung festgestellt wird.
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