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Alternative zu Gbr

 
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DrHouse
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.09.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 24.09.08, 20:27    Titel: Alternative zu Gbr Antworten mit Zitat

Hallo,

ich will mit 3 anderen zusammen, ein Fahrzeug kaufen.

Dazu dachte ich, das man am besten eine Gbr gründet, und diese dann das Fahrzeug kauft.

Da gefällt mir das aber mit der Haftung nicht. Wenn dann einer einen Unfall macht, könnten alle zur Haftung bzw. für die Kosten des Schadens aufkommen.

Kann man das vertraglich so regeln, das nur der jenige für den Schaden aufkommen muss, der diesen verursacht hat? Wenn nicht, was gibt es dann zur Gbr für Alternativen?

Wie ist die Rechtslage?
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cmd.dea
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 25.09.08, 08:19    Titel: Re: Alternative zu Gbr Antworten mit Zitat

HI,

DrHouse hat folgendes geschrieben::
Da gefällt mir das aber mit der Haftung nicht. Wenn dann einer einen Unfall macht, könnten alle zur Haftung bzw. für die Kosten des Schadens aufkommen.


Das wird aufgrund der Halterhaftung gem. § 7 StVG sowiso kaum auszuschließen sein. Wenn allen dreien das Auto gehört, würden wahrscheinlich auch alle drei als Halter angesehen werden. Das kommte aber ein bißchen auf die tatsächliche Nutzungs- und Kostentragungssituation an.

Bei einer GbR ginge das über die Haftung der Gesellschafter (wobei ich jetzt sowiso davon ausgehe, dass auch bei Eigentum der GbR die Gesellschafter als Halter angesehen werden würden. Das ist ja eine faktische, weniger eine rechtliche Bestimmung).

Zitat:
Kann man das vertraglich so regeln, das nur der jenige für den Schaden aufkommen muss, der diesen verursacht hat?


Im Innenverhältnis ja, im Außernverhältnis wird es, so eine Haftung nach § 7 StVG besteht, nicht gehen.

Zitat:
Wenn nicht, was gibt es dann zur Gbr für Alternativen?


Gute Frage.....

Gruß
Dea
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