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Führungszeugnis 0

 
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ganascia528
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Anmeldungsdatum: 31.05.2005
Beiträge: 321

BeitragVerfasst am: 08.09.08, 13:15    Titel: Führungszeugnis 0 Antworten mit Zitat

Hallo

ein Freund hat mal eine Unterschlagung begangen (vor 1998) und das Verfahren wurde gegen Gelbuße eingestellt - wieviele Tagessätze das waren, weiß er nicht mehr, er hat keine Unterlagen behalten. Wo kann er rausbekommen, wieviele Tagessätze es waren?
Wird in seinem Führungszeugnis 0 davon die Rede sein? Danach ist nie wieder etwas vorgefallen (lt. seiner Aussage).

Grüße
Claudia
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J.A.
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 08.09.08, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das Verfahren eingestellt wurde, waren es überhaupt keine Tagessätze, sondern eben eine Einstellung. Tagessätze gibt es nur bei einer Verurteilung, nicht bei einer Einstellung. Einstellungen kommen nicht ins Führungszeugnis.
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
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Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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ganascia528
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Anmeldungsdatum: 31.05.2005
Beiträge: 321

BeitragVerfasst am: 08.09.08, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo
Danke erstmal für die Antwort.
Der Freund ist sich nicht mehr so sicher, wie das alles war. Kann eine Verurteilung nur vor Gericht stattfinden? Er war beim Anwalt (der keine Unterlagen mehr hat) und mußte am Ende einen Geldbetrag bezahlen, damit man "sauber" bleibt.

Sollte der Freund vielleicht erstmal ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen? Steht dort inhaltlich das Gleich drin wie im Führungszeugnis 0?

Grüße
Claudia
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J.A.
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 08.09.08, 17:29    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Kann eine Verurteilung nur vor Gericht stattfinden?


Nein, auch im schriftlichen Verfahren - per Strafbefehl.

Zitat:
Sollte der Freund vielleicht erstmal ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen? Steht dort inhaltlich das Gleich drin wie im Führungszeugnis 0?


Das wird die beste Idee in diesem Fall sein. Der Inhalt der beiden Führungszeugnisse ist identsch, mit folgender Ausnahme:

Zitat:
(3) In ein Führungszeugnis für Behörden (§ 30 Abs. 5, § 31) sind entgegen Absatz 2 auch aufzunehmen

1.
Verurteilungen, durch die eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet worden ist,
2.
Eintragungen nach § 10, wenn die Entscheidung nicht länger als zehn Jahre zurückliegt,
3.
Eintragungen nach § 11, wenn die Entscheidung oder Verfügung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt,
4.
abweichende Personendaten gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1, sofern unter diesen Daten Eintragungen erfolgt sind, die in ein Führungszeugnis für Behörden aufzunehmen sind.

(4) In ein Führungszeugnis für Behörden (§ 30 Abs. 5, § 31) sind ferner die in Absatz 2 Nr. 5 bis 9 bezeichneten Verurteilungen wegen Straftaten aufzunehmen, die

1.

bei oder in Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes oder dem Betrieb einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung oder
2.
bei der Tätigkeit in einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung

a)
von einem Vertreter oder Beauftragten im Sinne des § 14 des Strafgesetzbuchs oder
b)
von einer Person, die in einer Rechtsvorschrift ausdrücklich als Verantwortlicher bezeichnet ist,

begangen worden sind, wenn das Führungszeugnis für die in § 149 Abs. 2 Nr. 1 der Gewerbeordnung bezeichneten Entscheidungen bestimmt ist
.


Hier in diesem Fall kommt nur das Fettgedruckte in Frage. Wenn die Tat also nicht in Zusammenhang mit einem Gewerbe stand und das jetzige Führungszeugnis O nicht für eine Gewerbeerlaubnis oder eines der anderen Dinge, die in § 149, Abs. 2, Nr. 1 GewO gennant sind (unten angehängt) benötigt wird, steht im FZ O nicht mehr, als auch im FZ N, dass er selber bekommt.


Die 2te Möglichkeit ist, das Führungszeugnis in der Form der Belegart P zu benatragen. Das entspricht der Belegart O, nur wird es -bevor es zur Behörde, die es haben will, geht- erst mal zum örtl. Amtsgericht geschickt, wo Dein Freund dann Einsicht nehmen kann. Danach kann er dann entscheiden, ob es an die Behörde weitergeleitet werden soll, oder vernichtet werden soll. Dieses Verfahren hat 2 Vorteile:

1. Sieht man halt exact das selbe FZ, dass dann auch die Behörde bekommt.

2. Spart man sich die zusätzlichen 13,00 € (falls es nicht mittllerweile noch teurer ist) für das FZ Belegart N.


Zitat:
§ 149 Einrichtung eines Gewerbezentralregisters
(1) Das Bundesamt für Justiz (Registerbehörde) führt ein Gewerbezentralregister.
(2) 1In das Register sind einzutragen

1.
die vollziehbaren und die nicht mehr anfechtbaren Entscheidungen einer Verwaltungsbehörde, durch die wegen Unzuverlässigkeit oder Ungeeignetheit

a)
ein Antrag auf Zulassung (Erlaubnis, Genehmigung, Konzession, Bewilligung) zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung abgelehnt oder eine erteilte Zulassung zurückgenommen oder widerrufen,
b)
die Ausübung eines Gewerbes, die Tätigkeit als Vertretungsberechtigter einer Gewerbetreibenden oder als mit der Leitung eines Gewerbebetriebes beauftragte Person oder der Betrieb oder die Leitung einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung untersagt,
c)
ein Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes abgelehnt oder ein erteilter Befähigungsschein entzogen oder
d)
im Rahmen eines Gewerbebetriebes oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung die Befugnis zur Einstellung oder Ausbildung von Auszubildenden entzogen oder die Beschäftigung, Beaufsichtigung, Anweisung oder Ausbildung von Kindern und Jugendlichen verboten

wird,

_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
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ganascia528
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Anmeldungsdatum: 31.05.2005
Beiträge: 321

BeitragVerfasst am: 08.09.08, 17:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, vielleicht ist es das beste, wenn der Freund das Führungszeugnis P beantragt.

Um mal Klartext zu reden:
Er hat als 400€ Kraft eines Bistros eine vergessene Lederjacke unterschlagen, wie schon berichtet vor vielen Jahren. Jetzt will er eine Gaststättenerlaubnis beantragen.

Grüße
Claudia
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J.A.
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 08.09.08, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hatte überlesen, dass es schon so lange her ist. Die Sache ist dann -selbst wenn sie eingetragen war- bereits wieder gelöscht, da Geldstrafen (egal in welcher Höhe) nach 3 Jahren aus dem Führungszeugnis verschwinden (aus beiden), insofern es danach nicht noch mal eine weitere Verurteiltung gab (oder noch eine ältere mit längerer Speicherdauer eingetragen ist).

Wenn das die einzige Verurteilung war, die er je hatte, steht die in keinem FZ mehr.
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
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ganascia528
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Anmeldungsdatum: 31.05.2005
Beiträge: 321

BeitragVerfasst am: 08.09.08, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Hilfe.
Es war die einzige "Jugendsünde" - hat ihm so einen Schrecken eingejagt, das er noch nicht einmal über eine rote Ampel geht.
Grüße
Claudia
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ganascia528
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Anmeldungsdatum: 31.05.2005
Beiträge: 321

BeitragVerfasst am: 09.09.08, 15:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo J.A.

Also der Freund war beim Einwohnermeldeamt und hat das Zeugnis mit Belegart O beantragt, als P damit man es einsehen kann. Die wußten leider nicht richtig bescheid (wollen sich aber erkundigen) - und haben dem Freund ziemlich Angst gemacht....

Ist es richtig, das Geldstrafen (als Tagessätze und auch ohne Tagessätze wegen Einstellung) definitiv aus dem Führungszeugnis getilgt werden? Man sagte ihm, das sogar Bußgelder u.ä. drinstehen würden.

Grüße
Claudia

(wo bekommt man die Kennziffer eines Amtsgerichts raus?)
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 09.09.08, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

ganascia528 hat folgendes geschrieben::
Die wußten leider nicht richtig bescheid

Offensichtlich:
ganascia528 hat folgendes geschrieben::
Man sagte ihm, das sogar Bußgelder u.ä. drinstehen würden.

Das ist Quark.

J.A. hat das richtig geschildert.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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J.A.
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 10.09.08, 08:40    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Das ist Quark.


Jo.

Die "Kennziffer" (hab ich zwar noch nie was von gehört) bekommt sicher am besten raus, indem man beim entsprechenden Gericht nachfragt. Das sollten die beim EMA aber mal schön selber machen. Der Bürger muß nur das Gericht benennen (also Amtsgericht XY-Stadt), wo das FZ zur Einsichtnahme hin soll.
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
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ganascia528
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Anmeldungsdatum: 31.05.2005
Beiträge: 321

BeitragVerfasst am: 25.09.08, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo
Das Führungszeugnis ist mittlerweile da und sauber. Was aber den Freund nervt,ist folgendes: er wollte es beim AG einsehen (wurde auch so beantragt) , das Zeugnis ist aber direkt an die Behörde gegangen, wie kann das sein?
Außerdem danke an alle, die hier geholfen haben...
Grüße
Claudia
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