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Verfasst am: 17.09.08, 21:02 Titel: verschenktes geld wird zurückgefordert
Hallo zusammen,
mein problem ist folgendes:
mein mann hat seit jahren probleme mit seiner familie. sie mischen sich ständig in unser leben, belästigen uns etc. vor kurzen ist es dann eskaliert und mein mann sagte ihnen das er keinen kontakt mehr zu seinen eltern wünscht. daraufhin haben wir dann ein einschreiben mit rückschein von seiner tante bekommen. in diesem schreiben steht, dass wir gefälligst bis zum 31.10.2008 ihnen 1500 euro überweisen sollen, die wir ihnen angeblich schulden. fakt ist aber, dass sie meinem mann im jahr 2005, 1500 euro gegeben haben. eigentlich wollten sie es ihm leihen, aber er meinte damals zu ihnen, dass er es wenn sie es ihm leihen eigentlich nicht zurückzahlen könnte (er war damals student). daraufhin meinte die tante, das es okay wäre, da sie ihm später sowieso was vererben würde (sie hat keine eigenen kinder) und sie es einfach vom erbe abzieht.
meine erste frage nun: wie ist die rechtslage? müssen wir auf dieses einschreiben reagieren? müssen wir, trotz das sie es ihm eigentlich geschenkt hat, das geld zahlen?
ein zweites problem ist: die gesamte familie meines mannes terrorisiert uns, seit dem mein mann keinen kontakt mehr wünscht. von beleidigenden e-mails über briefe etc. langsam geht es meinem mann und mir sehr an die psyche, weil wir ja eigentlich nur unsere ruhe wollen.
wie ist hier die rechtslage? kann man es irgendwie unterbinden, dass sie uns weiter terorrisieren?
Grundsätzlich trägt derjenige, der etwas fordert, die Beweislast.
Sprich: Fordert jemand die Rückgabe von geliehenem Geld, muss er im Zweifel beweisen können, dass er der anderen Person tatsächlich das Geld geliehen hat. Beweise können z.B. Zeugenaussagen sein.
Wenn ich sicher bin, dass mir Person X Geld tatsächlich geschenkt hat und die Person nun das Geld zurückverlangt, würde ich wahrscheinlich nicht weiter reagieren (wenn ich eh schon im Streit mit ihm bin).
Folgt irgendwann tatsächlich ein Mahnbescheid, würd ich hiergegen dann Widerspruch einlegen. Für weitere Schritte ist ein Anwalt sicher empfehlenswert..
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