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versuchte Körperverletzung

 
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geniussven
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.08.2006
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 26.08.08, 15:34    Titel: versuchte Körperverletzung Antworten mit Zitat

Eine Person arbeitet in einem Call Center eines bekannten Mobilfunkunternehmens. Bezüglich einer Produktvorstellung ruft diese Person einen Bestandskunden an, welcher im Mobilfunkvertrag die Zustimmung zu Informationsanrufen des Unternehmens erteilt hat. Dieser Kunde nimmt das Gespräch entgegen, beleidigt den Anrufer auf wirklich üble Weise, nimmt anschliessend eine Pfeife und pfeift dem Anrufer für einige Sekunden ins Ohr und legt anschliessend sofort auf. Die Telefonanlage des Mobilfunkunternehmens ist glücklicherweise dahingehend konfiguriert, das alle Geräusche ab einer gewissen Dezibelhöhe automatisch runtergepegelt werden, so das der Anrufer keine Verletzung davon trug. Dies war aber dem Angerufenem natürlich nicht bekannt. Da die Pfeife scheinbar in unmittelbarer Nähe zum Telefon aufbewahrt wurde, ist durchaus ein Vorsatz zu unterstellen. Der Anrufer hat sich mit der Firmenbezeichnung des Mobilfunkunternehmens gemeldet, so das der Angerufene definitiv wusste, wer am Telefon war!
Welche Aussichten auf Erfolg wird der Anrufer haben, wenn Er eine Strafanzeige wegen versuchter Körperverletzung sowie Beleidigung stellt?
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 27.08.08, 06:52    Titel: Antworten mit Zitat

Keine Aussichten auf Erfolg.

Der Angerufene dachte irrig, es handele sich um einen unerlaubten Werbeanruf. Somit befand er sich in einem Tatbestandsirrtum.
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 27.08.08, 07:31    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Der Angerufene dachte irrig, es handele sich um einen unerlaubten Werbeanruf. Somit befand er sich in einem Tatbestandsirrtum.


Über welchen Tatumstand soll sich der Angerufene denn hier geirrt haben?
_________________
It's not about left or right, it's about right and wrong.
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geniussven
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.08.2006
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 27.08.08, 08:09    Titel: Antworten mit Zitat

Der Angerufene wusste definitiv das es sich um einen Anruf des Mobilfunkanbieters handelt, denn die Reaktion erfolgte deutlich nach der Begrüßung, in welcher der Firmenname sowie der Name des Anrufers genannt wurde.

Außerdem denke ich, das selbst wenn es sich um einen unerlaubten Werbeanruf handelt, eine versuchte Körperverletzung nicht gerechtfertigt ist.
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Paddy82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.06.2008
Beiträge: 785
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 27.08.08, 08:26    Titel: Antworten mit Zitat

Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Keine Aussichten auf Erfolg.

Der Angerufene dachte irrig, es handele sich um einen unerlaubten Werbeanruf. Somit befand er sich in einem Tatbestandsirrtum.


Aber auch wenn es ein unerlaubter Werbeanruf gewesen wäre, hat er doch kein Recht, den Anrufenden zu beleidigen.
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 27.08.08, 09:02    Titel: Antworten mit Zitat

Pfeifen oder beleidigen ist nicht das Mittel der Wahl. Den Callcentermitarbeiter moeglichst lange am Telefon halten und nichts abschliessen. Das drueckt ordentlich seine Quote.
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roken
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.09.2008
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 18:01    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Bekannte wurde mal von einer unbekannten person ab und an nachts angerufen. daraufhin hat sie kontakt mit der polizei aufgenommen, welche ihr den tipp gaben einfach mal mit ner trillerpfeife ins telefon zu pfeifen...dann wird sich die person schon nichtmehr melden...

Lachen




mfg
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geniussven
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.08.2006
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist aber kein wirklich hilfreicher Rat, im Gegenteil. Die Telefone, welche man heute im Handel bekommt, sind so konfiguriert, das eine bestimmte Dezibelstärke (ich glaube 60 DB) nicht überschritten werden kann (daher schrieb ich auch versuchte Körperverletzung). Demzufolge wird das einen nächtlichen Anrufer nicht wirklich erschrecken.
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